{"id":3120,"date":"2025-09-15T05:14:54","date_gmt":"2025-09-15T04:14:54","guid":{"rendered":"https:\/\/tdhj.org\/de\/?p=2893"},"modified":"2025-10-26T01:40:28","modified_gmt":"2025-10-25T23:40:28","slug":"geistige-landesverteidigung-gesamtverteidigung-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tdhj.org\/de\/post\/geistige-landesverteidigung-gesamtverteidigung-2\/","title":{"rendered":"Geistige Landesverteidigung als Teil der Gesamtverteidigung"},"content":{"rendered":"<p><strong><u>Abstrakt:<\/u><\/strong> Die geistige Landesverteidigung (GLV) war im 20. Jahrhundert ein zentrales Element der sicherheitspolitischen Strategien in \u00d6sterreich und der Schweiz. Urspr\u00fcnglich als Abwehr gegen totalit\u00e4re Ideologien konzipiert, gewinnt sie angesichts heutiger Bedrohungen wie Desinformation und hybrider Kriegsf\u00fchrung wieder an Bedeutung. In \u00d6sterreich ist GLV seit 1975 verfassungsrechtlich verankert und bildet eine von vier gleichwertigen S\u00e4ulen der umfassenden Landesverteidigung. In der Schweiz hingegen besteht dieser Begriff offiziell nicht mehr, das Konzept jedoch zeigt sich in institutionellen Strukturen, der politischen Bildung und dem Milizsystem weiterhin wirksam. Aufbauend auf einem \u00f6sterreichischen Referenzmodell wird ein Funktionsmodell f\u00fcr die Schweiz entwickelt, das die Rolle der sieben Bundesdepartemente und der Bundeskanzlei sowie die zivilgesellschaftliche Resilienz integriert.<\/p>\n<p><strong><u>Problemdarstellung:<\/u><\/strong> Wie kann in der Schweiz die geistige Landesverteidigung als Begriff entstigmatisiert und positiv besetzt werden?<\/p>\n<p><strong><u>Was nun?:<\/u><\/strong> Es bedarf der Entstigmatisierung des Begriffes der Geistigen Landesverteidigung in der Schweiz. Dies kann nur durch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff und seiner Wirkung geschehen \u2013 es gilt aufzuzeigen, dass die GLV bereits tief in unserem System verankert ist und im positiven auf uns einwirkt.<\/p>\n<figure id=\"attachment_2896\" aria-describedby=\"caption-attachment-2896\" style=\"width: 447px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-2896\" src=\"https:\/\/tdhj.org\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2025\/07\/Picture1.jpg\" alt=\"Geistige Landesverteidigung als Schlagwort[1]Geistige Landesverteidigung als Schlagwort[1]\" width=\"447\" height=\"187\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-2896\" class=\"wp-caption-text\">Geistige Landesverteidigung als Schlagwort[1]<\/figcaption><\/figure>\n<h1><strong>Einleitung<\/strong><\/h1>\n<p>Die geistige Landesverteidigung im Kontext der Schweiz ist ein Begriff, welcher in der Zwischenkriegszeit entstand und bis in die 1960er-Jahre hinein von Beh\u00f6rden, Medien und weiteren Institutionen aktiv genutzt wurde und eine politisch-kulturelle Bewegung bezeichnete. Diese Bewegung sah die St\u00e4rkung landeseigener Werte und Normen vor mit dem Ziel die eigene Bev\u00f6lkerung vor Einfl\u00fcssen durch faschistische, nationalsozialistische und kommunistische Totalitarismen zu sch\u00fctzen.[2] Hierbei handelte es sich aber nicht um eine zentral gesteuerte Bewegung, sondern um eine fast nicht \u00fcberschaubare Masse aus kleineren und gr\u00f6\u00dferen Aktionen, von diversen Personen, Gruppen und Institutionen; beispielsweise diverse Ausstellungen, Kunstwerke, Literatur, Filme und sonstige Veranstaltungen\u2013alle mit dem Ziel die gemeinsamen kulturellen Werte und Normen als Schutzschild gegen den Feind von Au\u00dfen zu nutzen.<\/p>\n<p>Das Konzept geistige Landesverteidigung ist jedoch kein Thema der Vergangenheit. Es ist aktueller denn je, denn gerade in Zeiten der hybriden Kriegsf\u00fchrung ben\u00f6tigt es einer starken und effizienten geistigen Landesverteidigung, um hybride Kriegsf\u00fchrungstaktiken wie Propaganda oder Desinformation gezielt abwehren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<blockquote><p>Gerade in Zeiten der hybriden Kriegsf\u00fchrung ben\u00f6tigt es einer starken und effizienten geistigen Landesverteidigung, um hybride Kriegsf\u00fchrungstaktiken abwehren zu k\u00f6nnen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Im Folgenden wird die geistige Landesverteidigung im Kontext \u00d6sterreichs und der Schweiz in Form einer vergleichenden L\u00e4nderstudie vorgestellt und kritisch betrachtet. Ziel ist es die These der Autoren zu pr\u00fcfen, dass eine geistige Landesverteidigung in der Schweiz nach wie vor besteht und ihre sinnstiftende Existenz bekr\u00e4ftigt werden muss.<\/p>\n<h1><strong>\u00d6sterreich<\/strong><\/h1>\n<p>Die \u00f6sterreichische Landesverteidigung hat sich seit dem fr\u00fchen 20. Jahrhundert w\u00e4hrend mehreren tiefgreifenden Umbr\u00fcchen entwickelt. Nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie und der traumatischen Erfahrung des &#8222;Anschlusses&#8220; 1938 kam es 1955 mit dem Staatsvertrag und der Verankerung der immerw\u00e4hrenden Neutralit\u00e4t im Verfassungsrang zur Neuformierung einer eigenst\u00e4ndigen \u00f6sterreichischen Sicherheitskonzeption.[3] Die \u00f6sterreichische sicherheitspolitische Doktrin zielte zur Zeit des Kalten Krieges darauf ab, die Neutralit\u00e4t glaubw\u00fcrdig verteidigen zu k\u00f6nnen. Als neutraler Staat entwickelte \u00d6sterreich das Konzept einer umfassenden Landesverteidigung, die alle Bereiche von Staat und Gesellschaft einbezieht.[4] Die praktische Ausgestaltung ebendieser begann in den 1960er Jahren, als Verteidigungsminister Karl Schleinzer 1961 den Aufbau der Landesverteidigung in milit\u00e4rischen, zivilen, wirtschaftlichen und geistigen Bereichen initiierte. 1975 erhielt das Konzept dann seinen verfassungsrechtlichen Rahmen und am 10. Juni 1975 beschloss der Nationalrat einstimmig die Verankerung der Umfassenden Landesverteidigung (ULV) in der Bundesverfassung.[5]<\/p>\n<p>Die ULV ist im Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) verankert und definiert den staatlichen Auftrag der Landesverteidigung als &#8222;die Unabh\u00e4ngigkeit nach au\u00dfen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerw\u00e4hrenden Neutralit\u00e4t&#8220;, sowie den &#8222;Schutz der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Einrichtungen und der demokratischen Freiheiten der Einwohner&#8220; (Art. 9a Abs. 1 B-VG). Wichtig anzumerken ist, dass der Verfassungstext explizit vier gleichrangige Bereiche der Landesverteidigung unterscheidet; die milit\u00e4rische, geistige, zivile und wirtschaftliche Landesverteidigung (Art. 9a Abs. 2 B-VG). Durch diese verfassungsrechtliche Verankerung erhielt die Geistige Landesverteidigung (GLV) den gleichen Stellenwert wie die milit\u00e4rische Komponente; eine bemerkenswerte Besonderheit im internationalen Vergleich.[6]<\/p>\n<blockquote><p>Die ULV ist im Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) verankert und definiert den staatlichen Auftrag der Landesverteidigung.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die GLV bildet das ideelle Fundament der ULV, denn ihr Ziel ist die Bewusstseinsbildung und die St\u00e4rkung des Verteidigungswillen der Bev\u00f6lkerung. Diesem folgend, wird die GLV\u00a0 gar als &#8222;geistig-moralisches R\u00fcckgrat&#8220; der Landesverteidigung bezeichnet und &#8222;Ohne ein entsprechendes Staatsbewusstsein und Werteverst\u00e4ndnis in der Bev\u00f6lkerung w\u00e4ren selbst die modernsten milit\u00e4rischen, zivilen und wirtschaftlichen Verteidigungsma\u00dfnahmen wirkungslos&#8220;.[7]<\/p>\n<p>Die GLV hat somit zum Ziel, die demokratischen Werte und das kritische Bewusstsein der Bev\u00f6lkerung zu st\u00e4rken. Die praktische Umsetzung dieser Ziele erfolgt haupts\u00e4chlich \u00fcber das Bildungssystem. Beispielsweise wurde 1978 durch das Unterrichtsministerium ein Grundsatzerlass zur Politischen Bildung lanciert, welcher vorsah, die GLV-Inhalte in den Schulunterricht zu integrieren und die Vermittlung demokratischer Werte als Grundlage der Widerstandsf\u00e4higkeit des Staates hervorhob.[8] Seit dem Schuljahr 2022\/23 sind nun die &#8222;Umfassende Landesverteidigung&#8220; und das &#8222;\u00d6sterreichische Bundesheer&#8220; explizit im Lehrplan f\u00fcr Geschichte und Politische Bildung verankert. 2023 unterst\u00fctzten beispielsweise 600 Informationsoffiziere des Bundesheeres die Bildungsarbeit, indem sie Schulen besuchen und \u00fcber sicherheitspolitische Themen informieren.[9]<\/p>\n<p>Die Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage und die Mehrung hybrider Bedrohungen wie Desinformationskampagnen und Cyberangriffe verschaffen der GLV sp\u00e4testens seit den 2010er Jahren neue Aktualit\u00e4t, denn diese Bedrohungen zielen auf die gesellschaftliche Resilienz und demokratische Stabilit\u00e4t ab\u2013eben genau jene Bereiche, die die GLV zu st\u00e4rken ersucht.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend, in den Worten des Bildungsminister Martin Polaschek: &#8222;in Zeiten von vermehrter Desinformation und gezielten Fake-News-Kampagnen&#8220; sei eine umfassende Aufkl\u00e4rung der kommenden Generation \u00fcber Schutzma\u00dfnahmen unerl\u00e4sslich.[10]<\/p>\n<h1><strong>Schweiz<\/strong><\/h1>\n<p>Von den 1930er bis in die 1960er Jahre war die schweizerische geistige Landesverteidigung vor allem eine politisch-kulturelle Bewegung. Das Ziel war es, durch St\u00e4rkung \u201eschweizerischer&#8220; Werte das Eindringen totalit\u00e4rer Ideologien aus den Nachbarl\u00e4ndern abzuwehren. Die Bewegung verfolgte so die Pr\u00e4misse, dass Landesverteidigung nicht nur im milit\u00e4rischen, sondern auch im kulturellen und geistigen Bereich stattfindet.[11] Das Konzept der geistigen Landesverteidigung erhielt 1938 durch Bundesrat Philipp Etter in seiner \u201cKulturbotschaft\u201d, in welcher er die fundamentalen Werte der Schweiz als kulturelle Vielfalt, f\u00f6derale Demokratie sowie W\u00fcrde und Freiheit des Menschen definierte, einen offiziellen Charakter.[12] Ihren kulturellen Ausdruck fand die geistige Landesverteidigung in der Schweizerischen Landesausstellung von 1939 (&#8222;Landi&#8220;), sowie in weiteren Institutionen wie der Kulturstiftung Pro Helvetia. Kurz darauf, zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges, wurde sie weiter als zentrales Element der staatlichen Kommunikationsstrategie genutzt. Zudem fungierte die politische Bildung als Tr\u00e4ger der geistigen Landesverteidigung, denn zu dieser Zeit wurde der Ruf nach staatsb\u00fcrgerlicher Erziehung laut, um eine &#8222;vaterl\u00e4ndische Gesinnung&#8220; zu f\u00f6rdern[13] und folgend erhielt der Staatskundeunterricht w\u00e4hrend des Krieges und in der Nachkriegszeit eine deutlich patriotische Ausrichtung.<\/p>\n<blockquote><p>Das Konzept der geistigen Landesverteidigung erhielt 1938 durch Bundesrat Philipp Etter in seiner \u201cKulturbotschaft\u201d einen offiziellen Charakter.<\/p><\/blockquote>\n<p>Nach 1945 l\u00e4sst sich eine Ver\u00e4nderung des angestrebten Nutzens der geistigen Landesverteidigung verorten. Im Kontext des Kalten Krieges richtete sich die geistige Landesverteidigung nun spezifisch gegen den Kommunismus und nicht mehr allgemein gegen totalit\u00e4re Ideologien. Diese Neuausrichtung manifestierte sich ab 1950 in der &#8222;umfassenden Landesverteidigung&#8220;, sowie in den Lehrpl\u00e4nen, welche die Vermittlung &#8222;typisch schweizerischer&#8220; Werte und die Einzigartigkeit der Schweizer Demokratie hervorheben sollten, sowie das im 1969 verteilten Zivilverteidigungsb\u00fcchlein.[14] Ebendieses B\u00fcchlein rief heftige Kritik seitens der Linken und der Bewegungen der 1968er hervor, die in \u00f6ffentlichen Verbrennungen der Publikation ihren extremsten Ausdruck fanden. Ab den 1970er Jahren vollzog sich ein Paradigmenwechsel hin zu einem pluralistisch-kompetenzorientierten Ansatz[15] und das ehemalige Konzept verlor an Bedeutung, wirkte jedoch in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen weiter. Ebenfalls bleibt die Vermittlung demokratischer Grundwerte ein zentrales Anliegen der politischen Bildung, wodurch ein Kerngedanke der geistigen Landesverteidigung in zeitgem\u00e4\u00dfer Form fortbesteht.<\/p>\n<p>Die basisdemokratische Struktur der Schweiz mit direkter Demokratie, F\u00f6deralismus und lokaler Autonomie kann selbst als institutionalisierte Form geistiger Landesverteidigung interpretiert werden. Diese Strukturen bilden, was Linder[16] als &#8222;institutionellen Pluralismus&#8220; bezeichnet; die Vielfalt politischer Ebenen und Partizipationsformen erschwert strukturell die Durchsetzung totalit\u00e4rer Tendenzen. Ebenso st\u00e4rkt die aktive Beteiligung der B\u00fcrger an politischen Entscheidungsprozessen die demokratische Eigenverantwortung und entspricht dem Konzept der &#8222;geistigen Widerstandskraft&#8220;.[17] Der Verfassungsauftrag zur Landesverteidigung wird somit nicht nur milit\u00e4risch umgesetzt, sondern findet seinen politisch-kulturellen Ausdruck in der direktdemokratischen Verfasstheit des Schweizer Staates.<\/p>\n<blockquote><p>Die basisdemokratische Struktur der Schweiz mit direkter Demokratie, F\u00f6deralismus und lokaler Autonomie kann selbst als institutionalisierte Form geistiger Landesverteidigung interpretiert werden.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die geistige Landesverteidigung bleibt somit in transformierter Form wirksam; weniger als explizite Ideologie, sondern als implizite Komponente des schweizerischen Selbstverst\u00e4ndnisses, die in enger Verbindung mit dem verfassungsm\u00e4\u00dfigen Auftrag zur Landesverteidigung steht und diesen um eine b\u00fcrgerschaftliche Dimension erweitert.<\/p>\n<h1><strong>Geographischer Exkurs<\/strong><\/h1>\n<p>Sowohl die Schweiz als auch \u00d6sterreich stehen vor vergleichbaren geographischen Herausforderungen. In der Schweiz konzentrieren sich urbane Zentren, Industriecluster und infrastrukturelle Lebensadern im Mittelland. Dies entspricht jenem schmalen Raum, der gleichzeitig der einzige geographisch sinnvolle Ort f\u00fcr einen Bewegungskrieg ist. Die Verkehrsknotenpunkte und das R\u00fcckgrat der Energieversorgung sind dort ebenfalls konzentriert.<\/p>\n<p>Auch \u00d6sterreich weist strukturelle Parallelen auf. Die Ostregion mit Wien als politisches und wirtschaftliches Zentrum ist infrastrukturell exponiert. Die Durchl\u00e4ssigkeit des Wiener Beckens in Richtung Osten macht es zu einem potenziellen Hauptoperationsraum eines Angreifers.<\/p>\n<h1><strong>Das Funktionsmodell<\/strong><\/h1>\n<p>Die geistige Landesverteidigung ist ein wichtiger Teil der umfassenden Landesverteidigung und wirkt mit anderen Teilbereichen, namentlich der zivilen, milit\u00e4rischen und wirtschaftlichen Landesverteidigung, zusammen. In der Schweiz gibt es bis anhin kein Funktionsmodell, welches dieses Zusammenwirken darstellt.<\/p>\n<blockquote><p>Die geistige Landesverteidigung ist ein wichtiger Teil der umfassenden Landesverteidigung und wirkt mit anderen Teilbereichen zusammen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Im Fall \u00d6sterreich wurde durch Herrn ObstltdG Mag. (FH) Dr. Alexander Treiblmaier, MA MSc, in seinem Beitrag \u201cDie Bedeutung der geistigen Landesverteidigung f\u00fcr das Gemeinwohl und die Resilienz \u00d6sterreichs\u201d[18] ein Funktionsmodell entwickelt, welches den Zusammenhang zwischen allen Teilbereichen der umfassenden Landesverteidigung darstellt. Anhand ebendieses Modells wurde durch die Autoren ein Funktionsmodell f\u00fcr die Schweiz entwickelt, welches die politischen, zivilen, wirtschaftlichen und milit\u00e4rischen Besonderheiten aufgreift und in den Zusammenhang der geistigen Landesverteidigung und der umfassenden Landesverteidigung bringt.<\/p>\n<figure id=\"attachment_2895\" aria-describedby=\"caption-attachment-2895\" style=\"width: 347px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-2895\" src=\"https:\/\/tdhj.org\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2025\/07\/Picture2.jpg\" alt=\"Funktionsmodell der Umfassenden Landesverteidigung in \u00d6sterreich.\" width=\"347\" height=\"373\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-2895\" class=\"wp-caption-text\">Funktionsmodell der Umfassenden Landesverteidigung in \u00d6sterreich.<\/figcaption><\/figure>\n<p>Dem Modell ist zu entnehmen, dass die Bundesverfassung die grundlegende Basis darstellt, w\u00e4hrend die Politik als Rahmen f\u00fcr die effektive Umsetzung des Rechtsrahmen dient. Die Geistige Landesverteidigung basiert auf der Bundesverfassung und repr\u00e4sentiert die zentralen Werte und demokratischen Prinzipien \u00d6sterreichs. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Bev\u00f6lkerung f\u00fcr die Bedeutung des Gemeinwohls zu sensibilisieren und den Willen zu st\u00e4rken, f\u00fcr die Sicherung der staatlichen und gesellschaftlichen Lebensgrundlagen einzustehen. Die milit\u00e4rische, zivile und wirtschaftliche Landesverteidigung baut auf diesen beiden Fundamenten auf, sind miteinander verkn\u00fcpft und werden als tragende S\u00e4ulen dargestellt. Das Gemeinwohl wiederrum umfasst das Wohl der gesamten Bev\u00f6lkerung und des \u00f6sterreichischen Staates und steht an der Spitze des Modells. Durch das Zusammenwirken all dieser Bereiche entsteht eine umfassende Resilienz gegen\u00fcber \u00e4u\u00dferen Einfl\u00fcssen und Bedrohungen \u2013 dargestellt als abschlie\u00dfender Kreis.<\/p>\n<figure id=\"attachment_2894\" aria-describedby=\"caption-attachment-2894\" style=\"width: 602px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-2894\" src=\"https:\/\/tdhj.org\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2025\/07\/Picture3.jpg\" alt=\"Funktionsmodell der Umfassenden Landesverteidigung in der Schweiz; Quelle: Autoren.\" width=\"602\" height=\"457\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-2894\" class=\"wp-caption-text\">Funktionsmodell der Umfassenden Landesverteidigung in der Schweiz; Quelle: Autoren.<\/figcaption><\/figure>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dem Modell f\u00fcr die Schweiz ist zu entnehmen, dass die Bundesverfassung die grundlegende Basis darstellt. Auf dem Fundament der Bundesverfassung bauen sieben, farbige S\u00e4ulen, welche die schweizerische Bundesverwaltung mit ihren sieben Departementen und deren Rolle im Bereich der zivilen (Blau), wirtschaftlichen (Gelb) und milit\u00e4rischen (Gr\u00fcn) Landesverteidigung darstellt. Die geistige Landesverteidigung baut auf den erw\u00e4hnten sieben S\u00e4ulen auf, ist in den selbigen Farben gehalten und st\u00fctzt das \u00fcber allem stehende Gemeinwohl, welches als Dach des Konstruktes dargestellt wird. Das Modell wird umrandet von der Wolke der zivilgesellschaftlichen Resilienz, gest\u00e4rkt durch das schweizerische Milizsystem, welcher das Modell von \u00e4u\u00dferen Bedrohungen und Einfl\u00fcssen sch\u00fctzt.<\/p>\n<h1><strong>Funktionsmodell Schweiz<\/strong><\/h1>\n<p>Die Bundesverfassung bildet das Fundament des Funktionsmodelles. In ihrer Pr\u00e4ambel ist das Bestreben des Schweizer Volkes und der Kantone \u201cum Freiheit und Demokratie, Unabh\u00e4ngigkeit und Frieden in Solidarit\u00e4t und Offenheit gegen\u00fcber der Welt zu st\u00e4rken\u201d verankert. Auf diesem Grundsatz bauen die sieben S\u00e4ulen, welche wiederum den sieben Departementen der Bundesverwaltung entsprechen und die Grundpfeiler der Schweizer Staatsordnung bilden.<\/p>\n<p>Die erste S\u00e4ule stellt das Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten dar, welches die Interessen der Schweiz im Ausland wahrt und die Umsetzung der au\u00dfenpolitischen Strategie des Bundesrates vorantreibt. In Bezug auf die Landesverteidigung und das Funktionsmodell sind hier vor allem die internationale Kooperation auf strategischer Stufe bedeutend. Hybride Kriegstaktiken und eine sich verschlechternde sicherheitspolitische Umgebung, mit R\u00fcckkehr des Krieges nach Europa machen es f\u00fcr die Schweiz unerl\u00e4sslich durch internationale Kooperationen das eigene Wissen zu teilen. Ebenso ist es unerl\u00e4sslich von anderen Streitkr\u00e4ften zu lernen. Als Beispiel hier zu nennen ist die erfolgreiche Teilnahme der Schweiz an der Joint Exercise \u201cLocked Shields\u201d. Solche \u00dcungen helfen der Schweiz und den Teilnehmern sich zu positionieren, die eigenen St\u00e4rken zu erkennen und m\u00f6gliche eigene Schw\u00e4chen durch Wissensaustausch und Lernm\u00f6glichkeiten mit anderen Nationen zu reduzieren. Die geistige Landesverteidigung kann hierbei ebenfalls vorangetrieben werden, zeigen sich doch genau bei internationalen Wettk\u00e4mpfen der eigene Landeszusammenhalt und die eigenen Werte und Normen, welche eine symbiotische Gruppendynamik erm\u00f6glichen.<\/p>\n<blockquote><p>Hybride Kriegstaktiken und eine sich verschlechternde sicherheitspolitische Umgebung, mit R\u00fcckkehr des Krieges nach Europa machen es f\u00fcr die Schweiz unerl\u00e4sslich durch internationale Kooperationen das eigene Wissen zu teilen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die zweite S\u00e4ule ist das Departement des Inneren, welches sich schwerpunktm\u00e4\u00dfig mit der Altersvorsorge und dem Gesundheitswesen befasst. F\u00fcr das Funktionsmodell von Bedeutung sind die dem Departement unterstellten Bundes\u00e4mter: Kultur, Meteo, Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) und Bundesamt f\u00fcr Lebensmittel und Veterin\u00e4rwesen. Das Bundesamt f\u00fcr Kultur spielt vor allem f\u00fcr die geistige Landesverteidigung eine tragende Rolle, denn ebendiese Vermittlung von Schweizer Grundwerten und Normen ist durch beispielsweise Ausstellungen, Theaterst\u00fccke oder Filme m\u00f6glich. Ebenso wurde sp\u00e4testens w\u00e4hrend der Corona Krise mit Vernetzung der Miliz und des BAG zur Hilfe in Altenheimen, Spit\u00e4lern und weiteren Institutionen deutlich, dass es eine \u00fcberdepartementale und gesamtgesellschaftliche Verantwortung gibt. Dies wiederrum st\u00e4rkt nach dem Konzept der Landesverteidigung den Wehrwillen. Hierbei kann auf den Grundsatz der Eidgenossenschaft \u201cEiner f\u00fcr Alle, Alle f\u00fcr Einen\u201d referiert werden. In ebendiesem Grundsatz eint sich das Zusammenzuwirken, um das eigene Land ganzheitlich verteidigen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die dritte S\u00e4ule ist das Justiz- und Polizeidepartement, welches sich mit B\u00fcrgerrecht, innere Sicherheit, Asyl und Migration befasst. F\u00fcr das schweizerische Funktionsmodell ist diese S\u00e4ule vor allem in der gesellschaftspolitischen Rolle und der Rolle der inneren Sicherheit tragend. Eine umfangreiche Landesverteidigung gegen Au\u00dfen beruht auf innerer Sicherheit und einer, wie oben bereits erw\u00e4hnt, symbiotisch lebenden Gesellschaft. Besonders das Bundesamt der Polizei und Justiz sind hierbei besonders hervorzuheben. Im Sinne der geistigen Landesverteidigung gilt es hier, dass diese Bundes\u00e4mter den Rechtsstaat wahren, welcher in seiner Form die Grundz\u00fcge Schweizer Werte und Normen widerspiegelt.<\/p>\n<p>Die vierte S\u00e4ule ist das Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport, welches in seiner Gesamtheit eine tragende Rolle im Funktionsmodell, sowohl innerhalb der geistigen Landesverteidigung, als auch bei der Gesamtverteidigung einnimmt. Hierbei ist dieses Departement weit mehr als die Armee selbst. Die Bereiche des Bev\u00f6lkerungsschutzes, der Nachrichtendienst des Bundes, sowie swisstopo und armasuisse, und die Beschaffung komplexer Technologien geh\u00f6ren ebenfalls dazu. Die Armee ist das sicherheitspolitische Instrument des Rechtsstaates und dient explizit der Verteidigung \u2013 sie ist also Grundbestandteil einer Gesamtverteidigung, ebenfalls wirkt sie auf die geistige Landesverteidigung ein. Zum einen leistet das Milizsystem der Schweiz wichtigen Austausch zwischen Zivilbev\u00f6lkerung und Milit\u00e4r, zum anderen helfen die Angeh\u00f6rigen der Armee in der sicherheitspolitischen Bildung der breiten Bev\u00f6lkerung. Dies erfolgt beispielsweise w\u00e4hrend Veranstaltungen, sowie der F\u00f6rderung der Sichtbarkeit der Schweizer Armee w\u00e4hrend nationaler Fach- und Publikumsmessen. Der Bev\u00f6lkerungsschutz leistet wichtige Arbeit in der Gesamtverteidigung, und da dieser zu einem gro\u00dfen Teil in der Verantwortung der Kantone liegt, wird hier ebenfalls Teil der geistigen Landesverteidigung, n\u00e4mlich dem Erhalt des F\u00f6deralismus als Wert der Schweiz gewahrt. Der Sektor Sport ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der geistigen Landesverteidigung, gerade Gro\u00dfevents wie das Weltcupskirennen am Lauberhorn, an welchem ein zentraler Volkssport der Schweiz ausge\u00fcbt wird, darf nicht untersch\u00e4tzt werden.<\/p>\n<blockquote><p>Die Armee ist das sicherheitspolitische Instrument des Rechtsstaates und dient explizit der Verteidigung.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die f\u00fcnfte S\u00e4ule bildet das Finanzdepartment, welches sich schwergewichtig mit dem Staatshaushalt und Steuerfragen besch\u00e4ftigt. In Bezug auf das Schweizer Funktionsmodell ist hier vor allem das Bundesbudget von hoher Bedeutung. Angesichts der sich verschlechternden Sicherheitslage in Europa und weltweit, muss die Verteidigungsf\u00e4higkeit der Schweizer Armee dringend\u2013finanziell\u2013gest\u00e4rkt werden. Es gilt hierbei F\u00e4higkeitsl\u00fccken in Ausbildung und Material zu schlie\u00dfen, um eine glaubw\u00fcrdige milit\u00e4rische Landesverteidigung gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen. Hierzu braucht es eine Aufstockung des Budgets. In Bezug auf die geistige Landesverteidigung k\u00f6nnte hier argumentiert werden, dass die Entscheidung des Parlament, welchem Bundesamt, wie viel Geld zugesprochen wird, einen direkten Einfluss darauf hat, wie die Bev\u00f6lkerung die Bundes\u00e4mter wahrnimmt.<\/p>\n<p>Die sechste S\u00e4ule ist Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung, welches sich mit der Volkswirtschaft und Bildungsfragen besch\u00e4ftigt. In diesem Departement lassen sich drei wichtige Stakeholder f\u00fcr das Modell identifizieren. In Bezug auf die umfassende Landesverteidigung ist das Bundesamt f\u00fcr Zivildient von hoher Bedeutung. Die umfassende Landesverteidigung beinhalte die Summe aller milit\u00e4rischen und zivilen Versorgungsma\u00dfnahmen \u2013 gerade in der Schweiz ist der Zivildienst eine wichtige Ressource bez\u00fcglich der Entlastung in Pflege- und Altersheimen, sowie Spit\u00e4lern und Kinderg\u00e4rten. F\u00fcr die geistige Landesverteidigung ist vor allem das Staatssekretariat f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation und der ETH-Bereich von h\u00f6chster Bedeutung. Hierbei sind vor allem bildungspolitische und historische F\u00e4cher wichtig \u2013 nicht um ein milit\u00e4risches Dogma zu indoktrinieren, sondern um ein Bewusstsein unter den Jugendlichen zu schaffen in Bezug eine kritische Haltung und Urteilsf\u00e4higkeit zu sicherheitspolitischen und milit\u00e4rischen Machtverh\u00e4ltnissen, Extremismen und Instrumentalisierungen erkennen zu k\u00f6nnen, Demokratie als politische Instanz verstehen, Verteidigungspolitik und Bedrohungsbilder verstehen und so ein Bewusstsein f\u00fcr die Notwendigkeit einer verteidigungsf\u00e4higen Schweizer Armee zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Die letzte tragende S\u00e4ule bildet das Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, welches sich vor allem mit Fragen zur Umwelt und Infrastruktur besch\u00e4ftigt. F\u00fcr die umfassende Landesverteidigung ist dieses Departement von tragender Bedeutung, denn eine funktionierende und belastbare Infrastruktur ist das Fundament einer funktionierenden, umfassenden und flexiblen Landesverteidigung. Gerade in Zeiten aktiver Bedrohung bedarf es der effizienten Regelung des Verkehrs, der Energie und der Kommunikation. In Bezug auf die geistige Landesverteidigung leistet das Departement durch die Instandhaltung aller Teilbereiche einen wichtigen Beitrag zur Wahrnehmung der Schweiz durch ihre Bev\u00f6lkerung und somit die Wahrnehmung einer sch\u00fctzenswerten Umgebung.<\/p>\n<blockquote><p>Gerade in Zeiten aktiver Bedrohung bedarf es der effizienten Regelung des Verkehrs, der Energie und der Kommunikation.<\/p><\/blockquote>\n<p>Diese tragenden S\u00e4ulen und die geistige Landesverteidigung als Verbindungselement werden durch das einende Dachelement \u201cGemeinwohl\u201d getragen. Hier kann man nochmals auf den Grundsatz der Eidgenossenschaft \u201cEiner f\u00fcr Alle, Alle f\u00fcr Einen\u201d referenzieren \u2013 es geht um das Gemeinwohl, welches weit \u00fcber die Interessen des Einzelnen hinausgeht.<\/p>\n<p>Umrandet wird das System von einer Umgebung aus St\u00e4rke durch das Schweizer Milizsystem und die aktive politische Partizipation. Beides sind Eigenheiten und Besonderheiten der Schweiz, vor allem aber sind sie ihre St\u00e4rken in der Etablierung zivilgesellschaftlicher Resilienz!<\/p>\n<h1><strong>Abschlie\u00dfende \u00dcberlegungen<\/strong><\/h1>\n<p>Die Verteidigungsf\u00e4higkeit eines Staates ist kein isoliertes Ph\u00e4nomen, sondern Ausdruck seiner gesamtgesellschaftlichen Resilienz. Diese Resilienz beruht auf einem demokratisch legitimierten \u00dcberlebenswillen\u2013einem gemeinsamen Mindset, das Sicherheit nicht als gegeben hinnimmt, sondern aktiv bewahren will. Die Geistige Landesverteidigung, in der Schweiz wie in \u00d6sterreich, verk\u00f6rpert dieses Selbstverst\u00e4ndnis: die bewusste Bereitschaft, sich gegen s\u00e4mtliche Bedrohungen zur Wehr zu setzen, in friedlichen wie in krisenhaften Zeiten.<\/p>\n<p>Doch dieser gesellschaftliche Wille zur Verteidigung bleibt wirkungslos, wenn er sich nicht in Strukturen, Abl\u00e4ufen und Zust\u00e4ndigkeiten konkretisiert. Gesamtverteidigung geschieht nicht im luftleeren Raum. Sie setzt eingespielte Prozesse auf allen f\u00f6deralen Ebenen voraus. Diese Ebenen reichen von den Gemeinden \u00fcber Kantone beziehungsweise Bundesl\u00e4nder bis hin zum Bund. Ebenso wird ein funktionierendes Zusammenspiel ziviler und milit\u00e4rischer Akteure vorausgesetzt.<\/p>\n<p>In Friedenszeiten jedoch bleibt solch ein Ernstfall weitgehend ein abstraktes Denkkonstrukt. Dies baut unter anderem darauf, dass die psychologische Komponente eines bewaffneten Konflikts sich nicht vollumf\u00e4nglich simulieren l\u00e4sst. Gerade deshalb ist es entscheidend, in der strategischen Vorbereitung eine \u201e\u00d6konomie der Kr\u00e4fte\u201c zu entwickeln. Dies bedeutet die F\u00e4higkeit, Ressourcen in Balance vorzuhalten und einzusetzen.<\/p>\n<p>Ein zentraler Baustein dieser Vorbereitung ist die Rolle des Milit\u00e4rs in Friedenszeiten. In der Schweiz ist das Milizsystem nicht nur Ausdruck nationaler Identit\u00e4t, sondern eine gelebte Form der zivil-milit\u00e4rischen Integration. Der Wehrdienst verankert das Prinzip der Verteidigungsf\u00e4higkeit tief in der Gesellschaft und macht Sicherheit zur B\u00fcrgerpflicht. In \u00d6sterreich wiederum \u00fcbernimmt das Bundesheer im Inneren zahlreiche unterst\u00fctzende Aufgaben, welche von Katastrophenschutz \u00fcber Grenzsicherung bis zu sicherheitspolizeilicher Assistenz reichen. Beide Staaten zeigen damit exemplarisch, dass die Armee nicht nur f\u00fcr den Krieg bereitstehen, sondern auch im Frieden handlungsf\u00e4hig und legitimiert sein muss. Diese Einbindung in den Alltag schafft nicht nur Vertrauen, sondern ist angesichts der konkreten geostrategischen Ausgangslage besonders notwendig.<\/p>\n<blockquote><p>Der Wehrdienst verankert das Prinzip der Verteidigungsf\u00e4higkeit tief in der Gesellschaft und macht Sicherheit zur B\u00fcrgerpflicht.<\/p><\/blockquote>\n<p>Vor diesem Hintergrund wird klar, dass diese strukturellen Gegebenheiten eine Landesverteidigung voraussetzen, die sich nicht in statischer Abwehr ersch\u00f6pft. Entscheidend ist die F\u00e4higkeit, rasch und lagegerecht Schwergewichte zu bilden und Mittel zeitnah zu verlegen. Dies bedingt nicht nur milit\u00e4rische Mobilit\u00e4t, sondern vor allem ein gesamtstaatliches Wirkungsverst\u00e4ndnis. Die Kombination von defensiven und offensiven Handlungsformen, n\u00e4mlich der Verteidigung und dem Gegenangriff, muss als integraler Bestandteil nationaler Machtentfaltung verstanden werden.<\/p>\n<p>Diese F\u00e4higkeit zur Machtprojektion im Rahmen der Verteidigung ist jedoch nicht vom Milit\u00e4r allein zu leisten. Nur wer wirtschaftlich w\u00e4chst, kann sich auf- und ausr\u00fcsten und dadurch \u00fcberhaupt glaubhaft Wehrf\u00e4higkeit ausstrahlen. Diese Wehrf\u00e4higkeit wiederum setzt Wehrwilligkeit voraus, eine Haltung, die aus dem gesellschaftlichen Selbstverst\u00e4ndnis hervorgeht, gegen innen stabilisierend und gegen aussen abschreckend wirken kann.<\/p>\n<p>Dabei kommt der sichtbaren Pr\u00e4senz des Wehrwillens eine entscheidende Bedeutung zu. \u00dcbungen und Man\u00f6ver dienen nicht nur der Ausbildung und \u00dcberpr\u00fcfung, sondern sind bewusste Zeichen staatlicher Entschlossenheit. Sie demonstrieren, dass ein Staat seine Mittel nicht nur besitzt, sondern auch einzusetzen weiss \u2013 indem milit\u00e4rische Ausbildung im Einklang mit der Bundesverfassung sichtbar, legitimiert und eingebettet inmitten der Bev\u00f6lkerung stattfindet. Gerade in liberalen Demokratien, deren politische Kultur auf Konsens und Gemeinwohl gr\u00fcndet, ist eine solche demonstrative Bereitschaft in allen Aspekten der Verteidigung von zentraler Bedeutung. Sie st\u00e4rkt das Sicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung und entfaltet zugleich konkrete Wirkung in der regionalen und lokalen Wirtschaft. Eine Demokratie darf nicht auf Hoffnung setzen \u2013 sie muss handeln und \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>Auch im Konfliktfall entscheidet letztlich nicht das Lagebild allein \u00fcber Kriegsdauer und -ausgang, sondern der politische Durchhaltewille. Clausewitz hat dies fr\u00fch erkannt: Ein Krieg dauert nur so lange, wie er von der Politik und damit mittelbar von der Bev\u00f6lkerung getragen wird. Frieden kehrt dann ein, wenn der subjektive Preis einer Fortsetzung des Krieges als zu hoch empfunden wird.[19] Auch deshalb ist gesamtstaatliche Verteidigungsf\u00e4higkeit nicht nur milit\u00e4risch, sondern zutiefst politisch und moralisch zu denken.<\/p>\n<blockquote><p>Ein Krieg dauert nur so lange, wie er von der Politik und damit mittelbar von der Bev\u00f6lkerung getragen wird.<\/p><\/blockquote>\n<p>In dieser \u00dcberzeugungsarbeit liegt die tiefere Bedeutung der Geistigen Landesverteidigung. Sie ist kein Relikt des Kalten Krieges, sondern ein hochaktuelles Konzept mit der bewussten Verankerung von Verteidigungsbereitschaft im politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Alltag. Wer \u00fcber einen freien Geist verf\u00fcgt, kann eine resiliente Gesellschaft aufbauen. Zugleich ist eine engagierte, selbstbewusste und informierte Zivilbev\u00f6lkerung einem Gegner auch auf Dauer resilient und kann so seinen Handlungsspielraum auf eine Weise einschr\u00e4nken, welche mit rein milit\u00e4rischer Macht nicht zu erzwingen gewesen w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend zusammengefasst ist die erste Verteidigungslinie eines freien Landes, wie die Schweiz und \u00d6sterreich es sind, der Geist seiner B\u00fcrger.<\/p>\n<h1><strong>Konklusion<\/strong><\/h1>\n<p>Die Geistige Landesverteidigung ist kein \u00fcberholtes Schlagwort aus dem Kalten Krieg, sondern ein Konzept, das sich im Stillen erneuert \u2013 mit der Zeitenwende klar und deutlich. Zwar weckt der Begriff in der Schweiz bis heute Assoziationen an vergangene staatliche Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit sowie an die verdeckte Beeinflussung innerhalb der Verwaltung, der Bildung und der Kultur. Doch wer sie allein aus dieser Perspektive betrachtet, verkennt ihre gegenw\u00e4rtige Wirkungskraft.<\/p>\n<p>In \u00d6sterreich wird Geistige Landesverteidigung explizit benannt und institutionell getragen. In der Schweiz hingegen vollzieht sie sich im Hintergrund \u2013 in der politischen Bildung, in der f\u00f6deralen Ordnung, im Milizsystem \u2013 und bleibt dennoch wirksam. Sie ist nicht formell, sondern funktional verankert. Mit dem Ende der Friedensdividende und dem Wiedererstarken geopolitischer Spannungen zeigt sich, wie wichtig dieser in der Schweiz verkannte Teil der Gesamtverteidigung geworden ist. Es geht dabei nicht um die Wiederbelebung alter Parolen, sondern um die bewusste Verankerung von Verteidigungsbereitschaft und Wehrwillen im politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Alltag. Um das stille Wissen, dass Sicherheit mehr ist als Ausr\u00fcstung \u2013 sie beginnt im Kopf.<\/p>\n<blockquote><p>In \u00d6sterreich wird Geistige Landesverteidigung explizit benannt und institutionell getragen. In der Schweiz hingegen vollzieht sie sich im Hintergrund.<\/p><\/blockquote>\n<p>Eine engagierte, selbstbewusste und informierte Zivilbev\u00f6lkerung bildet das R\u00fcckgrat einer widerstandsf\u00e4higen Demokratie. Ihre geistige Standfestigkeit kann jene Handlungsspielr\u00e4ume einschr\u00e4nken, die ein Gegner milit\u00e4risch nie erzwingen k\u00f6nnte. In dieser unauff\u00e4lligen, aber tief verankerten Botschaft liegt das eigentliche Potenzial der Geistigen Landesverteidigung \u2013 nicht als ewig gestrige Tr\u00e4umerei, sondern als staatstragende Notwendigkeit unserer Zeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p>[1] Karikatur aus der Schweizer Radiozeitung, 1939, Nr. 31 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).<\/p>\n<p>[2] Marco Jorio, &#8222;Geistige Landesverteidigung,&#8220; in: <em>Historisches Lexikon der Schweiz (HLS)<\/em>, Version vom 23.11.2006, zuletzt abgerufen konsultiert am Feber 20, 2025, https:\/\/hls-dhs-dss.ch\/de\/articles\/017426\/2006-11-23\/.<\/p>\n<p>[3] Gerhard Stourzh, <em>Um Einheit und Freiheit: Staatsvertrag, Neutralit\u00e4t und das Ende der Ost-West-Besetzung \u00d6sterreichs 1945-1955<\/em>, Wien: B\u00f6hlau, 2005.<\/p>\n<p>[4] Felix Schneider, <em>Gedanken zur Geschichte der Umfassenden Landesverteidigung: Entstehung, Konzeption und Kritik<\/em>, Vortrag anl\u00e4sslich des Traditionstages der LVAk, 2012.<\/p>\n<p>[5] Herbert Krejci, \u201cDie verfassungsrechtliche Grundlage der Umfassenden Landesverteidigung,\u201d <em>\u00d6sterreichische Milit\u00e4rische Zeitschrift<\/em>, 1976, 14(3), 203-209.<\/p>\n<p>[6] Christoph Konrath, \u201cDie verfassungsrechtliche Verankerung der Umfassenden Landesverteidigung,\u201d <em>Journal f\u00fcr Rechtspolitik<\/em>, 2005, 13(1), 29-38.<\/p>\n<p>[7] Felix Ermacora, \u201cZehn Jahre Umfassende Landesverteidigung in der \u00f6sterreichischen Bundesverfassung,\u201d in: A. Khol &amp; G. Ofner (Hrsg.), <em>\u00d6sterreichisches Jahrbuch f\u00fcr Politik 1985<\/em> (S. 605\u2013620).<\/p>\n<p>[8] Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Frauen (BMBF), <em>Grundsatzerlass Politische Bildung<\/em>, 2015.<\/p>\n<p>[9] Bundesministerium f\u00fcr Landesverteidigung (BMLV), <em>T\u00e4tigkeitsbericht der Informationsoffiziere 2022<\/em>, 2023.<\/p>\n<p>[10] Bundesministerium f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), <em>Informationen zur Geistigen Landesverteidigung im Unterricht<\/em>, 2023.<\/p>\n<p>[11] Marco Jorio, &#8222;Geistige Landesverteidigung,&#8220; in: <em>Historisches Lexikon der Schweiz (HLS)<\/em>, Version vom 23.11.2006, zuletzt abgerufen konsultiert am Feber 20, 2025, https:\/\/hls-dhs-dss.ch\/de\/articles\/017426\/2006-11-23\/.<\/p>\n<p>[12] Joseph Mooser, \u201cDie &#8222;Geistige Landesverteidigung&#8220; in den 1930er Jahren,\u201d <em>Schweizerische Zeitschrift f\u00fcr Geschichte<\/em>, 1997, 47(4), 685-708.<\/p>\n<p>[13] Lucien Criblez, \u201cZwischen P\u00e4dagogik und Politik: Bildung und Erziehung in der deutschsprachigen Schweiz zwischen Krise und Krieg (1930-1945),\u201d Bern, 1995.<\/p>\n<p>[14] Thomas Buomberger, <em>Die Schweiz im Kalten Krieg 1945\u20131990<\/em>. Hier und Jetzt, 2017.<\/p>\n<p>[15] Heinz Moser, Franz Kost &amp; Walter Holdener, <em>Zur Geschichte der politischen Bildung in der Schweiz<\/em>, Stuttgart, 2005.<\/p>\n<p>[16] Wolf Linder, <em>Schweizerische Demokratie: Institutionen, Prozesse, Perspektiven<\/em> (2. Aufl.), Haupt Verlag, 2005.<\/p>\n<p>[17] Jakob Tanner, \u201cDie Schweiz in den 1950er Jahren,\u201d in: J.-D. Blanc &amp; C. Luchsinger (Hrsg.), <em>achtung: die 50er Jahre!<\/em>, 144-174, Chronos, 1999.<\/p>\n<p>[18] Alexander Treibelmeier, \u201cDie Bedeutung der geistigen Landesverteidigung f\u00fcr das Gemeinwohl und die Resilienz \u00d6sterreichs,\u201d in: The Defence Horizon Journal.<\/p>\n<p>[19] Carl von Clausewitz und Wolfgang Pickert, <em>Vom Kriege<\/em>, 16. Aufl. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, 2007.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abstrakt: Die geistige Landesverteidigung (GLV) war im 20. 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Ihre Forschungsschwerpunkte sind die milit\u00e4rische F\u00fchrung und Gefolgschaft, effiziente Kommunikation und die Schweizer Sicherheits- und Verteidigungspolitik; E-Mail: sarah.vonfelten@vtg.admin.ch; Jonas Ch. Frey, ist Absolvent der Milit\u00e4rakademie an der ETH Z\u00fcrich und als Berufsoffizier im Lehrverband F\u00fchrungsunterst\u00fctzung der Schweizer Armee t\u00e4tig. Mehrj\u00e4hrige Kommandanten-Erfahrung, Auslandseins\u00e4tze und multinationale \u00dcbungen runden seine sicherheitspolitische Expertise ab. 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