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Der Mehrwert der Miliz für die Gesellschaft

Abstract: Die sogenannte COVID-Pandemie hat gezeigt, wie unzureichend Staat und Gesellschaft auf Krisen vorbereitet sind. Die Gesellschaft selbst muss neu ausgerichtet werden. Milizanteile nationaler Streitkräfte existieren an der Schnittstelle zwischen Gesellschaft, Wirtschaft, Familie und Militär. Als Hybride in Kompetenz und Fertigkeit sind sie wie geschaffen zur gesamtheitlichen Lösung zukünftiger Herausforderungen. In diesem Sinne kann die Miliz auch wieder zu einem wesentlichen Fähigkeitenträger innerhalb der Streitkräfte und der österreichischen Gesellschaft werden.

Bottom-line-up-front: Eine fähigkeitenbasierte Aufgabenverteilung in Militär und Gesellschaft trägt zur Resilienz und zu einer effektiven wie auch effizienten gesamtheitlichen Lösungskompetenz bei.

Problemdarstellung: Wie können einerseits Staat und Gesellschaft besser auf Krisen vorbereitet werden und, in diesem Kontext, andererseits Milizanteile wieder als integraler Bestandteil in die österreichischen Streitkräfte eingebettet werden?

Was nun?: Ein handlungsfähiger Staat mit einer resilienten Gesellschaft basiert auf einem raschen und faktenbasierenden Informationsfluss wie auch Wissenstransfer, um zielorientiert effektiv und effizient Handlungen setzen zu können. Die Miliz ist in ihrer Vielfalt bei entsprechender Einbindung an den Schnittstellen zwischen Gesellschaft und Militär ein Teil der Lösung. Betrieben, die Angehörige der Miliz beschäftigen, ist die win-win-Situation aufzuzeigen und die Bereitschaft dieser Unterstützung zu fördern und durch Vergünstigungen zu würdigen.

Source: www.sebastianfreiler.com/Freiler

Interessendurchsetzung im Wandel der Zeit

Gewaltsame Auseinandersetzungen sind Bestandteil der Menschheitsgeschichte. Mit der Entstehung von Großfamilien und Gemeinschaften zog auch die Arbeitsteilung und Spezialisierung einher. Besonders talentierte Männer wurden zu Kriegern. Fortan gab es immer Männer, in weiterer Folge auch Frauen, die hauptberuflich als Soldaten der Gemeinschaft dienten.

Die Zeit der Massenheere in konventionellen, bewaffneten Konflikten ist im 21. Jahrhundert an einer Weggabelung angekommen. Einerseits sind klassische bewaffnete Auseinandersetzungen von regulären Streitkräften gegenüber anderen Mitteln und Methoden der Machtausübung – insbesondere im Informationsumfeld und im Cyberraum sowie in der Wirtschaft und Politik – ins Hintertreffen geraten. Deswegen sind sie aber noch lange nicht obsolet geworden! Militär ist weiterhin ein Garant für die staatliche Souveränität und befähigt zur Machtprojektion.

Die Gewichtsverlagerung vom Militär hin zu anderen Instrumenten der Macht als Lösung anstehender Herausforderungen ist großteils der innovativen Anwendung modernster Technologien zuzuschreiben. Im Verbund kann der Mensch nicht ersetzt, der quantitative Bedarf jedoch zumindest reduziert werden. Der Bedarf an Spezialisten wird steigen wie auch die Anforderungen an genau diese bei Ausbildung und Training. Die Notwendigkeit der ständigen Fort- und Weiterbildung zum Fähigkeitserhalt, um im Verbund wirksam werden zu können, ist evident.

Gerade Konflikte, die bewusst unterhalb der Schwelle zum (internationalen) bewaffneten Konflikt geführt werden, um die normierten Regeln der „Kriegsführung“ zu unterwandern beziehungsweise um der Ächtung als Kriegstreiber in der Internationalen Gemeinschaft zu entgehen, sind komplex und erfordern Feingespür bei der Eindämmung. Risikobilder enthalten eine Vielzahl an Szenarien und Akteuren. Konfliktlösungen gehen oft weit über konventionelle Gefechtshandlungen hinaus, beinhalten diese jedoch. Moderne Technologien wie Robotik, Bionik, Nanotechnologie, Automation, (Teil-)Autonomie, Quantentechnologie oder Künstliche Intelligenz beeinflussen massiv die komplexe Einsatzführung.

Wer nicht in den unterschiedlichen Domänen mithalten kann und adäquate Antworten parat hat, wird seine Interessen nicht wahren können.

Ein konzertierter Angriff auf Staat und Gesellschaft im Zuge eines hybriden Konflikts erfordert einen ebenso breiten Ansatz zur Entgegnung, basierend auf einem umfassenden und aktuellen Lagebild. Hiezu bedarf es nicht nur im Militär der Sensoren, sondern erst recht in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft, um Verständnis der Thematik zu generieren und Information von Stakeholdern abzugreifen.

Personalressourcen im Militär

Selbst stehende Streitkräfte hatten im Laufe der Geschichte immer einen Reserveanteil. Die Frage ist, wie stark dieser ausgeprägt zu sein hat und welche Anforderungen an diesen gestellt werden. Streitkräfte, die in Konflikten stehen oder einen hohen Bereitschaftsgrad aufzeigen, benötigen auch einen höheren Anteil an „stehenden“ Soldaten. In „Berufsarmeen“ setzen sich diese vorrangig aus Berufs- und Zeitsoldaten zusammen. Bei Streitkräften mit Wehrpflicht kommen zu diesen dann noch die allgemein Wehrpflichtigen. Die Gesamtdauer des (Grund-)Wehrdienstes ist hierbei unterschiedlich, wie auch die Unterteilung einerseits in eine Präsenzphase und andererseits eine daran anschließende Übungs- oder auch Einsatzpflicht.

Die Dauer des Wehrdienstes für den „einfachen Soldaten“ unterteilt sich beispielsweise in der Schweiz in 18 Wochen (4,5 Monate) Rekrutenschule als Präsenzphase und anschließend jährlich dreiwöchige Wiederholungskurse (Fortbildungen der Truppe; FDT) innerhalb der folgenden längstens 10 Jahre (Gesamtdienstzeit rund 9 Monat; für „Durchdiener“ 300 Tage – rund 10 Monate – in einem Stück).[1]

Miliz oder Reservist?

Immer wieder taucht in der Diskussion eine gewisse Distanzierung zum Begriff der „Miliz“ als Bezeichnung für Wehrpflichtige auf, die nicht dem Präsenzstand der Streitkräfte angehören. So werden doch gerade in den „Neuen Kriegen“ nach Münkler selbsternannte (irreguläre) Schutztruppen, die im Rahmen von Konflikten entweder verlängerter Arm regulärer Streitkräfte sind oder aber überhaupt eigenen Ziele verfolgen, zusammengefasst als „Milizen“ bezeichnet.

Vielerorts wird daher der Begriff „Reservist“ bevorzugt. Dennoch sind aus Sicht des Autors der Einfachheit wegen die gewachsenen traditionellen Begriffe in Verbindung mit den jeweiligen nationalen Streitkräften beizubehalten, noch dazu, wenn damit gesetzliche Regelungen als Unterscheidungsmerkmal verbunden sind. So spricht man beispielsweise in der Schweiz und Österreich von „Angehörige der Miliz“, in Deutschland von „Reservisten“ oder in den USA von unterschiedlichen Reservekomponenten der Teilstreitkräfte der US-Streitkräfte sowie von den bundesstaatlich organisierten Nationalgarden.

Situation beim Österreichischen Bundesheer

In Österreich ist das Bundesheer, dessen Aufgabe und grundsätzliche Struktur in der Bundesverfassung verankert: „Artikel 79. (1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.“[2] Darüber hinaus sind nachstehende Rahmenbedingungen relevant, die Auswirkungen auf Organisation, insbesondere personelle Komponenten, Bereitschaftsgrad und zeitliche Verfügbarkeit haben:

  • Gesamtkräfteumfang des ÖBH – 55.000 Soldatinnen und Soldaten,[3]
  • Verfügbarkeit von min. 12.500 präsenten Soldatinnen und Soldaten für Katastrophenhilfseinsätze im Inland,[4]
  • davon bis zu 1.000 Soldatinnen und Soldaten binnen 24 Stunden,[5]
  • Entsendung von min. 1.100 Soldatinnen und Soldaten als Dauerleistung für Auslandseinsätze,[6]
  • Für Inlandseinsätze jeglicher Art Kräfte eines großen Verbandes (rund 6.000 Soldatinnen und Soldaten) binnen 72 Stunden.[7]

„Artikel 79. (1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.“

Die Bereitschaftsstufen für Inlandseinsätze sind abgeleitet von einer Bedrohungsanalyse, wonach „[d]urch nachhaltige, länger andauernde Angriffe z.B: auf kritische Infrastrukturen und verfassungsmäßige Einrichtungen die Funktionsfähigkeit der Grundversorgung der Bevölkerung sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit derart beeinträchtigt werden [können], dass nach drei bis sechs Tagen teilweise chaotische und nach spätestens zehn bis vierzehn Tagen anarchische Zustände drohen.“[8]

Source: Bernhard Schulyok

Auch hier ist erkennbar, dass die Begegnung derlei komplexer Herausforderungen nur gesamtstaatlich erfolgen kann. Daher ist die Wiederbelebung der in der Bundesverfassung verankerten Umfassenden Landesverteidigung erforderlich:

„Artikel 9a. (1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.

(2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung. (…)“[9]

Komplexe Herausforderungen erfordern gesamtheitliche Lösungsansätze. Angehörige der Miliz sind an der Schnittstelle Militär – Zivilgesellschaft – Wirtschaft mit ihrer Vielfalt an Fähigkeiten ein wesentlicher Faktor dabei.

Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.

Personelle Zusammensetzung des ÖBH

Das ÖBH setzt sich in personeller Hinsicht nun kräftemäßig wie folgt zusammen (gerundet):

  • rund 15.500 Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis und Ausbildungsdienst im Präsenzstand,
  • ebenso zum Präsenzstand zählen rotierend rund 8.400 Rekruten während ihres sechsmonatigen Grundwehrdienstes (durchschnittlich rücken rund 1.400 Rekruten monatlich zum Grundwehrdienst ein, die je nach Ausbildungsmonat und Ausbildungsstand eingesetzt werden können),
  • rund 25.000 Angehörige des Milizstandes sowie
  • rund 7.000 Zivilbedienstete im Dienstverhältnis.

Im Wesentlichen stehen für Einsätze, die kurzfristig abgerufen werden, primär die Soldaten des Präsenzstandes zur Verfügung – natürlich abhängig vom Ausbildungsstand. Rekruten sind daher nur eingeschränkt einsetzbar, da die sogenannte „Feldverwendungsfähigkeit“ (Einsatztauglichkeit) erst nach Abschluss der Ausbildung mit sechs Monaten gegeben ist. Dies entspricht aber auch gleichzeitig dem Ende des Grundwehrdienstes. Abhilfe hierbei, nämlich die Wiederbelebung des ursprünglich acht Monate dauernden Grundwehrdienstes, wird aus realpolitischen Gründen nicht ins Kalkül gezogen und daher hier auch nicht näher betrachtet.

Ableitungen – der Mix macht es aus!

Unter Berücksichtigung der derzeitigen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen ist es für Österreich nicht möglich, sich rein auf „Berufssoldaten“ abzustützen. Österreich ist mit dem Bundesheer derzeit auch „nur zu einer ersten, aber nicht nachhaltigen Abwehr konventioneller Angriffe befähigt. Die finale Abwehr inklusive der Wiederherstellung der staatlichen Souveränität von konventionellen Angriffen ist nur durch das Eingreifen der internationalen Staatengemeinschaft möglich.“[10]

Hier bleibt das Restrisiko, das Staat und Politik eingehen. Unbeschadet dessen ist daher die Beibehaltung der Wehrpflicht sinnvoll, um mit einem entsprechenden Anteil an Berufs- und Zeitsoldaten laufend Soldaten im Grundwehrdienst auszubilden und somit Kräfte einerseits in der Präsenzorganisation und später in der Milizorganisation verfügbar zu haben. Kritisch ist anzumerken, dass Rekruten nach sechs Monaten Grundwehrdienst zu dem Zeitpunkt aus der Präsenzorganisation entlassen werden, wenn sie die Feldverwendungsfähigkeit erlangt haben. Um genügend Personal für Szenarien mit höherer Intensität als der Katastrophenhilfe verfügbar zu haben, müsste die Dauer des Grundwehrdienstes daher länger sein und dann entweder in Übungstagen oder Präsenzzeit abgedient werden. Gerade die Verwendung von Grundwehrdienern bei subsidiären Aufgaben geht zu Lasten der allgemeinen Einsatzvorbereitung für die Kernaufgabe der militärischen Landesverteidigung. Das ÖBH verliert Personal für die Einsatzorganisation, da die Stufe der Feldverwendungsfähigkeit nicht erreicht wird.

Gesamtstaatlich wäre in diesem Zusammenhang auch kritisch zu hinterfragen, welche anfallenden Aufgaben durch wen effektiv und effizient zu erledigen wären. Nicht alle Subsidiäraufgaben sind automatisch durch Soldaten zu erledigen. Hiezu wären alternative Möglichkeiten anzudenken, beispielsweise ein freiwilliges Gesellschaftsjahr, welches zusätzlich zum Wehrdienst angeboten wird. Eine Vielzahl an Fertigkeiten, die ein Staat in einer krisenhaften Situation benötigt, wäre dort auszubilden und bereitzuhalten.

Es bedarf präsenter Kräfte, die innert bestimmter Zeit für Einsätze im gesamten Spektrum bis zur militärischen Landesverteidigung verfügbar sind. Dies kann durch stehende Kräfte zur Erstreaktion erfolgen. Spätestens jedoch ab einem gewissen Fähigkeitenbedarf, einer Größenordnung und/oder Einsatzdauer bedarf es des Ersatzes zur Sicherstellung einer Durchhaltefähigkeit.

Hier kommt die Miliz zum Tragen. Im Militärstrategischen Konzept 2017 wird zwar gefordert, dass „[m]indestens drei Monate Einsatz der ständig präsenten Einsatzkräfte ohne Rotationsprinzip und ohne Mobilmachung“[11] sicherzustellen ist. Die Größenordnung der dabei durchgängig im Einsatz stehenden Kräfte wird jedoch nicht näher definiert.

Rahmenbedingungen Miliz – Einsatzvorbereitung

Um Milizkräfte als wesentliche Säule des Bundesheeres zu sehen, müssen mit hohem Ausbildungsstand jederzeit verfügbar sein. Sie müssen in den ständigen Informationsfluss der präsenten Kräfte eingebunden sein. Nur so ist das Ziel einer effektiven Einsatzorganisation erreichbar. Vorwarnzeit existieren nicht mehr. Daher muss die Miliz in ihren Grundfähigkeiten über einen qualitativ hohen Ausbildungsstand verfügen. Nur dadurch kann die anlassbezogene Einsatzvorbereitung kurz und zweckdienlich gehalten werden.

Ausbildungsniveau kann nur bei entsprechender Übungsdichte gehalten, vermittelt und gefestigt werden. Die Schweizer Armee geht hier von 3 wöchigen Wiederholungskursen per anno aus. So kann die Miliz auch kurzfristig eingesetzt werden. Beim ÖBH wird in der Regel alle 2 Jahre in der Dauer von 5 Tagen geübt. So kann Qualität überhaupt kaum erhalten werden. Die Einsatzvorbereitung umfasst dann folglich mindestens 2-3 Wochen für (Assistenz-)Einsätze niedriger Intensität im Inland. Dies ist Zeit, die bei einer militärischen Bedrohung gar nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

Beim ÖBH wird in der Regel alle 2 Jahre in der Dauer von 5 Tagen geübt.

Für planbare Auslandseinsätze stehen in der Regel bis zu 60 Tage für die Einsatzvorbereitung zur Verfügung. Dabei kann sich die Miliz auch voll integrieren und ihren Mehrwert an Wissen aus Wirtschaft und Gesellschaft vollinhaltlich einbringen. Langfristig betrachtet werden rund 40% der Kräfte für Auslandseinsätze und rund 30% in Inlandseinsätzen durch die Miliz gestellt. Diese Ausgewogenheit, insbesondere bei anhaltenden Einsätzen, erlaubt Planungssicherheit. Gerade deswegen ist verstärkt das Bewusstsein zu schaffen, dass Miliz als zentrale Säule des Bundesheeres einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität im In- und Ausland leistet. Dies kommt allen zugute – der Politik, der Wirtschaft, der Gesellschaft, dem Militär.

Miliz – Mehrwert für die Gesellschaft

Alleine dadurch, dass Miliz nicht Bestandteil eines stehenden Heeres ist, und sich die meiste Zeit einem Hauptberuf oder anderen Aufgaben widmet, indiziert den möglichen Mehrwert. Andererseits zeigt aber auch die rasante Entwicklung diverser Technologien, auch in der Rüstungstechnologie, dass der Zeitbedarf für Ausbildung und Festigung von Fertigkeiten steigt. Hier ist der Spagat zu wagen! Investiert man, wie z.B. die Schweiz, bis zu 3 Wochen jährlich in Wiederholungskurse für den Soldaten (Kaderfunktionen und Spezialisten gar noch mehr) bei geringer spezifischer Einsatzvorbereitung im Anlassfall, oder nur 5 Tage alle 2 Jahre, wie Österreich, unter Inkaufnahme einer dann mehrwöchigen Einsatzvorbereitung? Jedenfalls sind Zeitmodelle auf freiwilliger Basis für jene zu überlegen, die sich mehr engagieren und Spezialfunktionen mit längerer und intensiver Ausbildung bereits als Rekrut anstreben. Dies verpflichtet in weiterer Folge auch zu vermehrter Übungs- und Fortbildungstätigkeit.

Die Coronakrise hat aufgezeigt, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in einigen Bereichen Fähigkeitslücken aufweisen. Beispielsweise fehlte es an Fachkräften oder Personal in Postverteilzentren oder Lebensmittellagern durch Erkrankungen. Hier könnte durch Bereithalten von Reserven, auch durch Doppelverwendung am Arbeitsmarkt oder gepoolte Kräfte beim Arbeitsmarktservice Abhilfe geschaffen werden. Oder im Bereich des Gesundheitswesens, respektive Kranken- und Altenpflege, gibt es einer Studie nach keine Personalreserven[12] – hier könnten hinkünftig strukturiert Kräfte des Zivildienstes, ähnlich der Miliz des ÖBH, im Anlassfall herangezogen werden.

Bewährte Abläufe, straffe Strukturen und ständiges Üben zur Schaffung der Handlungssicherheit in krisenhaften Entwicklungen sind Charakteristika von Einsatzorganisationen, so auch des Militärs. Daher wird immer öfter gleich grundsätzlich nach dem Heer gerufen, ohne als primär zuständige Stelle zeitgerecht selbst vorzusorgen. Beispielsweise sei hier nur das Telefon-Contact-Tracing durch Soldaten erwähnt. Zuständige Behörden und Instanzen haben mit Weitblick strukturelle und organisatorische Vorkehrungen zu treffen! Angehörige der Miliz, eingebettet in zivile Strukturen, wären dabei wertvolle Sensoren zur frühzeitigen Krisenerkennung und -beratung.

Ein anderer Aspekt im Bereich des Gesundheitswesens ist die Heranziehung militärischer Ressourcen als staatliche Reserve. Aufgrund der Einsparungsmaßnahmen beim Bundesheer ist hier nicht mehr viel zu holen. Sanitätsdienstliche Milizkräfte sind bereits zumeist im zivilen Gesundheitsbereich hauptberuflich tätig. Diese können gerade in einer Pandemie ebendort nicht abgezogen werden! Dies sollte für zukünftige Milizstrukturen zu denken geben. Gerade Ärzte können schlecht in Reserve gehalten werden.

Die Schweizer Armee verfügt über sogenannte Spitalbataillone[13]. Neben einigen Ärzten sind die meisten Pflegekräfte in diesen Bataillonen hauptberuflich beispielsweise Lehrer, Handwerker, Beamte, also eben nicht im Gesundheitswesen tätig. Da aber im Lockdown viele Betriebe und Schulen geschlossen wurden, war es vielfach leichter und sinnvoll die Miliz mit ihrer Zusatzqualifikation einzuberufen und nach kurzer Aufschulung als Unterstützung in zivilen Spitälern, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen einzusetzen. Durch die jährlichen dreiwöchigen Wiederholungskurse kann auch ein hohes Niveau im zertifizierten Pflegebereich gehalten werden. Aber gerade hier stellt sich die Frage, ob derlei Organisationen nicht auch im zivilen Bereich bereitgehalten werden sollen, wo beispielsweise Wehrersatzdienstleistende, strukturell als Reserve eingebettet, zu Übungen periodisch zusammenkommen und im Anlassfall einberufen werden.

Neben der Übungsintensität zum Fähigkeitenerhalt auf hohem Niveau ist für Angehörige des Milizstandes die hauptberufliche Verankerung in der Gesellschaft essentiell. So hat sich während der Coronakrise als nachteilig erwiesen, wenn gerade Angehörige kritischer Infrastrukturen gleichzeitig in ihrer Miliztätigkeit Schlüsselpositionen in Führungs- und Fachfunktionen beim Militär bekleideten. Bei vielen wurde demnach die Einberufung entweder gar nicht veranlasst oder aber im Nachhinein auf Antrag beziehungsweise von Amts wegen wieder aufgehoben. Die betroffenen Einheiten waren nur nach Auffüllen mit Personal aus dem Präsenzstand handlungsfähig. Hier ist zukünftig auf Ausgewogenheit bei Beorderung und ausreichende Personalreserven gerade beim Schlüsselpersonal zu achten. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Anlassfall das benötigte Personal auch tatsächlich verfügbar ist.

So hat sich während der Coronakrise als nachteilig erwiesen, wenn gerade Angehörige kritischer Infrastrukturen gleichzeitig in ihrer Miliztätigkeit Schlüsselpositionen in Führungs- und Fachfunktionen beim Militär bekleideten.

Klar ist, dass Angehörige der Miliz ihrem Betrieb während ihrer Übungstätigkeit oder gar Einsatz fehlen. Durch diese Mitarbeiter genießen Betriebe aber zumeist unwissend einen unschätzbaren Mehrwert, eine win-win-Situation, die die Abwesenheit um ein vielfaches wieder aufwiegt. Welche Fähigkeiten zeichnen diese Milizangehörigen nun aus?

Militär – gesuchte Fähigkeiten

Militärangehörige eignen sich im Rahmen ihrer Ausbildung und Einsätze eine Vielfalt an Fähigkeiten an. Soldaten, die nach dem Ausstieg aus der Präsenzorganisation mit einer Milizfunktion versehen in der zivilen Arbeitswelt Fuß fassen, bringen ebendort ein umfassendes Fähigkeitenportfolio ein.

Neben allgemeinen militärischen Tugenden wie Pünktlichkeit, Teamfähigkeit, Genauigkeit, Handlungswillen, Integrität und Loyalität stehen in einer schnelllebigen Zeit gerade Stressresistenz und Belastbarkeit im Fokus von Arbeitgebern.

Das besondere beim Militär sind gewachsene Strukturen, basierend auf Befehl und Gehorsam. Intensives Training optimiert Abläufe, Organisationselemente wirken straff geführt zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung zusammen und ergänzen sich gegenseitig zur effektiven Wirkung. Das Militär, grundsätzlich hierarchisch, kann lageangepasst aber auch mittels „flacher Führungsstrukturen“ agieren, Elemente lokal und temporär zu einer spezifischen Aufgabenstellung zusammenführen und sie nach Erfüllung wieder in ihre ursprüngliche Organisationsform entlassen. Gerade „flache Führungsstrukturen“ bedingen flexible, kreative, selbständig handelnde Führungskräfte im Sinne übergeordneter Ziele. Der „strategic corporal“ ist hier Realität – bereits junge Soldaten lernen in der Praxis zu führen.

Die Führungskräfte beim Bundesheer werden sehr umfassend an ihre Funktion herangeführt und sind im Alltag, aber auch im In- und Auslandseinsatz, in unterschiedlichen Szenarien gefordert. Dabei sind neben den allgemeinen, oben angeführten Tugenden insbesondere Führungsqualitäten erwünscht. Überzeugungskraft, Konfliktverhalten, Kommunikationsfähigkeit sowie Initiative, aber auch Frustrationstoleranz sind hier anzusprechen. Wie eingangs ausgeführt, aktuelle und zukünftige Risiken und Konfliktbilder bedingen immer mehr eine enge Zusammenarbeit aller Akteure zur Bewältigung derartiger Herausforderungen. Es bedarf der Fähigkeit zum vernetzten Denken und des Blicks über den Tellerrand. Das Verständnis für eine effektive und effiziente Kooperation setzt Einfühlungsvermögen, Teamfähigkeit und Kontaktfähigkeit voraus. Das lösungsorientierte Verhalten zur gemeinsamen Zielerreichung steht im Vordergrund. Besonderes Augenmerk ist hierbei dem Dreiklang aus Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit bei allen Tätigkeiten zu widmen. Gerade die moralisch-ethische Kompetenz ist eine wesentliche Leitlinie des Handelns, sowohl im In- wie im Ausland. Hinzu kommt noch die interkulturelle Kompetenz, die es erlaubt in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Nationen konstruktiv im Sinne der Auftragserfüllung mitzuwirken.

Eine Führungskraft hat sich auch der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter zu widmen. Hier ist neben der sozialen auch die personale Kompetenz, insbesondere Methodenkompetenz, gefragt. Ideen entwickeln, prägnant auf den Punkt gebracht und plakativ präsentieren zu können, ist dabei ein besonderes Merkmal. Die Fähigkeit, die individuell auf den jeweiligen Mitarbeiter abgestimmte Maßnahme beziehungsweise Methode zur Entwicklung und auch Zielerreichung anzuwenden, zeichnet erfolgreiche Führungskräfte aus.

Neben diesen “soft skills“ hat natürlich jeder Soldat die Spezialkenntnisse und Fertigkeiten seiner eigentlichen Funktion, sozusagen sein Handwerk, zu beherrschen: Handhabung von Waffen und Gerät, Technik, Logistik, IKT, Fahrzeuge, Verwaltung, Sanitätswesen, ABC-Abwehr, etc. Hat ein Soldat beispielsweise beim Militär Führerscheine erlangt, können diese für den zivilen Gebrauch überschrieben werden. Fortbildungen und Fähigkeitenerhalt werden durch das Militär sichergestellt. Auch dies ist ein Mehrwert für den zivilen Arbeitgeber!

Source: Bernhard Schulyok

Win-win-Situation

All diese Fähigkeiten nimmt nun der Soldat mit, wenn er seine aktive Dienstzeit beim Bundesheer beendet und mit einer Milizfunktion in das Zivilleben entlassen wird. Welcher Beruf auch immer in weiterer Folge ausgeübt wird, die Kompetenzen sind weiterhin sinnvoll nutzbar. Dies gilt nicht nur für den ehemaligen Soldaten, sondern erst recht für seinen nunmehrigen Arbeitgeber. Die Aneignung derartiger Kompetenzen für hochqualifizierte Arbeitnehmer ist nicht nur eine monetäre Angelegenheit, deren Investition sich der Arbeitgeber erspart. Soldaten leben diese Fähigkeiten, sie sind ihr Garant für Erfolg.

Soldaten bringen handwerkliche Fertigkeiten aus ihrer Militärzeit ein. Oftmals unterliegen die im Interesse des Militärs einer ständigen Rezertifizierung. Auch dies kommt dem zivilen Arbeitgeber zugute. Es sollte also durchaus auch im Interesse des zivilen Arbeitgebers sein, dass Angehörige der Miliz ihre Truppenübungen und sonstige Fort- und Weiterbildungen absolvieren, um einmal erworbene Fähigkeiten zu erhalten und aufzufrischen. Diese Ausbildung dient neben der Spezifizierung auch der Fortbildung zu allgemeinen Themen wie beispielsweise Krisenmanagement, IKT-Sicherheit und Bedrohungen im Cyberraum und Informationsumfeld. So ist es gerade in Zeiten diffuser, komplexer Bedrohungen – wie hybrider Konflikte, Blackout, allgemeiner Unsicherheit – wichtig, Mitarbeiter zu haben, die zur breiten Thematik der Sicherheit umfassende Kenntnisse haben. Es bedarf weiters sensibler Sensoren, die Bedrohungen als solche registrieren, bezüglich ihrer Gefährlichkeit analysieren und auch Erstmaßnahmen zumindest empfehlen können. Diese Sensoren in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat sind aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung insbesondere Angehörige der Miliz.

Das „stehende Militär“ andererseits hat den Vorteil auch auf die Spezialkenntnisse der Angehörigen der Miliz zurückgreifen zu können und sich auf deren Expertise abzustützen, die diese aus der Privatwirtschaft und Gesellschaft mitbringen.

Diese Expertise ist Gold wert, bringen doch Milizangehörige aus ihrem Bereich umfassendes, vernetztes Wissen und Fertigkeiten mit ein. So steht gerade aufgrund dieser Berufserfahrung eine unschätzbare Expertise aus vielen Berufssparten zur Verfügung, die kreativ, initiativ und rechtskonform zur Auftragserfüllung beiträgt.

Als entscheidender Schritt ist hier die laufende gegenseitige Anrechnung und Anerkennung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fordern und umzusetzen, um erst recht den Mehrwert – die win-win-Situation – für alle Beteiligten klar zu unterstreichen, für den Soldaten, seinen zivilen Arbeitgeber, Staat, Gesellschaft und auch das Militär.

Fazit

Angehörige der Miliz haben aufgrund ihrer Einbettung in Gesellschaft – Wirtschaft – Militär eine Schnittstellenfunktion, die von der Familie als Keimzelle des Staates ausgehend in viele gesellschaftliche Schichten ausstrahlt und insbesondere beim Sicherheitsdenken bewusstseinsbildend wirken kann. Daher ist auch das regionale Wirken mit ihrer Expertise auf den Ebenen Gemeinde, Bezirk, Land und Bund zu fördern und ihre Lösungskompetenz in die Entscheidungsfindung gerade bei Krisen einzubinden. Selbiges gilt ebenso für kritische Infrastrukturen und Betriebe in der Privatwirtschaft. Dabei ist aber zu beachten, dass genau diese Funktionen in mehreren Organisationen sich bei einer etwaigen Einberufung zu einem Einsatz nicht gegenseitig behindern. Jedenfalls ist die breite Einstreuung in wesentlichen Betrieben und Organisationen ein wichtiger Beitrag zur Resilienz von Staat und Gesellschaft. Hierzu kann ferner die Tätigkeit als Informationsoffizier gezählt werden. Es bedarf der breit aufgestellten Information in allen Bereichen der Gesellschaft zu unterschiedlichen Aspekten der Sicherheitspolitik, auch im Verbund mit anderen einsatzrelevanten Organisationen.

Die aktive Nutzung der Ressource „Miliz“ bedingt aber das Bundesheer als Einheit von Angehörigen des Präsenz- und Milizstandes zu sehen. Miliz ist ein wesentliches Standbein des Bundesheeres, sozusagen die interne Reserve, die aber voll und gleichberechtigt in den ständigen Informationsfluss eingebunden sein muss! Um diese Ressource im Bedarfsfall rasch nutzen zu können ist jedenfalls die Übungstätigkeit massiv zu erhöhen – ähnlich dem Schweizer Modell, um im Anlassfall die Einsatzvorbereitung kurz halten zu können.

Betriebe und Organisationen, die Angehörige der Miliz beschäftigen, könnten beispielsweise als Anerkennung ihrer Bereitschaft das Gemeinwohl zu fördern, staatliche Vergünstigungen erhalten. Andererseits haben diese aber auch angehalten zu sein, diese Miliztätigkeit zu fördern. Immerhin können ja die angesprochenen Individual- und Teamfähigkeiten bedarfsgerecht abgerufen und eingesetzt werden. Sie tragen dadurch zur Stärkung der Resilienz von Staat, Betrieb und Gesellschaft bei.

Betriebe und Organisationen, die Angehörige der Miliz beschäftigen, könnten beispielsweise als Anerkennung ihrer Bereitschaft das Gemeinwohl zu fördern, staatliche Vergünstigungen erhalten.

Die Coronakrise hat letztlich gezeigt, dass nicht möglichst viele Aufgaben vor allem durch die Präsenzorganisation des Militärs zu bewältigen sind, sondern in enger Auslegung des Subsidiaritätsprinzips die Aufgabenverteilung und -bewältigung neu zu überdenken ist. Reservenbildung wird auch in anderen Bereichen des Staates und Privatwirtschaft umzusetzen sein. Gesellschaft und staatliche Aufgabenzuweisung sind neu zu denken. Der Miliz ist dabei an einer wesentlichen Schnittstelle hinkünftig mehr Bedeutung zuzumessen. Es sind nicht möglichst viele Aufgaben in einer Krise dem Militär zuzuweisen. Vielmehr hat das Angebot an andere primär zuständige Leistungsträger zu ergehen, die Vollziehung ihrer Aufgaben abgestützt auf und in Anlehnung an bewährte Heeresstrukturen und Organisationsfähigkeiten wahrzunehmen.


Bernhard Schulyok; Forschungsinteressen: Sicherheitspolitik, Militär, Gesellschaft. 3 Taschenbücher für die Zeitschrift „Truppendienst“, zahlreiche Einzelartikel. Fähigkeitenentwicklung im ÖBH unter Beachtung nationaler und internationaler Aspekte. Bei den in diesem Artikel vertretenen Ansichten handelt es sich um die des Autors. Diese müssen nicht mit jenen des BMLV übereinstimmen.


[1] „Dienstpflicht Schweizer Armee,“ Schweizer Armee, abgerufen am Januar 1,2021, https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/allgemeines-zum-militaerdienst/dienstpflicht.html.

[2] “Bundes-Verfassungsgesetz zu den Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres,“ Art.79, Abs. 1, Nationalversammlung der Republik Österreich, abgerufen am Januar 1, 2021, https://www.ris.bka.gv.at.

[3] Bundeskanzleramt der Republik Österreich (BKA), “Österreichische Sicherheitsstrategie (ÖSS)“ (Strategie, Wien, 2013), 22.

[4] Idem.

[5] Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV), “Militärstrategisches Konzept 2017“(Konzept, Wien, 2017), 28.

[6] BKA, “ÖSS“, 23.

[7] BMLV, “Militärstrategisches Konzept 2017“, 28.

[8] Idem.

[9] “Bundes-Verfassungsgesetz zur Umfassenden Landesverteidigung,“ Art.9a, Nationalversammlung der Republik Österreich, abgerufen am Januar 5, 2021, https://www.ris.bka.gv.at.

[10] BMLV, “Militärstrategisches Konzept 2017“, 17.

[11] BMLV, “Militärstrategisches Konzept 2017“, 27.

[12] Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM), „Grundlagen der Versorgungsresilienz“, (Studie, Wien, 2020)

[13] Weiterführende Informationen unter https://www.vtg.admin.ch/de/organisation/lba/log-br-1/spit-bat-66.html [abgerufen 09.01.2021]

Foto 2: Miliz ist aufgrund ihrer vielfältigen Kompetenzen besonders befähigt gemeinsam mit anderen Organisationen zur Deeskalation und Lösung beizutragen. Das Spektrum reicht, so wie hier beim Objektschutz gemeinsam mit der Polizei, von beruhigender Kommunikation bis kontrollierter Gewaltanwendung bei Bedarf.

Foto 3: Miliz als „Staatsbürger in Uniform“ an der Schnittstelle Militär und Gesellschaft ist das Bindeglied, um Inhalte und Bedürfnisse der Militärischen Landesverteidigung der interessierten Öffentlichkeit näher zu bringen, so wie hier beim Angehörigentag im Rahmen einer Truppenübung zum Thema Schutz Kritischer Infrastrukturen.

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