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Österreichs Verständnis der Neutralität im Widerspruch zur GSVP der EU? (Teil II)

Abstract: Die Invasion Russlands in der Ukraine hat nicht nur die Diskussion über Verteidigungsbudgets in Europa entfacht, sondern in Österreich zusätzlich die Frage der Neutralität. Der Mentalität Österreichs entsprechend soll unter Aufrechterhaltung der Neutralität der Spagat zur Teilnahme am sicherheits- und verteidigungspolitischen Handeln der Europäischen Union gelingen. Speziell ist die hohe Anerkennung der Neutralität in Österreich selbst bei geringer Bereitschaft sie selbst zu verteidigen. Weiters herrscht die Erwartung vor, dass andere Nationen die Verteidigung Österreichs übernehmen – ein Widerspruch. Dies aufzeigend soll alternativ der Weg einer uneingeschränkten Kooperation unter Gewährleistung eines tatsächlichen Beitrags zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU) aufgezeigt werden, um den Vorwurf des „sicherheitspolitischen Trittbrettfahrens“ zu entkräften und uneingeschränkte (militärische) Solidarität zu leisten.

Bottom-line-up-front: Der Mythos der Unantastbarkeit als neutraler Staat wurde vielfach aus vermeintlicher Kostenersparnis, politischer Opportunität als auch Unkenntnis gepflegt und die „aktive“ Neutralitätspolitik der Bevölkerung als Alternative suggeriert. Sozialer Wohlstand und die „Insel der Seligen“ haben scheinbaren Frieden vermittelt und die Befürworter der Neutralität von der Realpolitik des 21. Jahrhunderts ferngehalten.

Problemdarstellung: Wie kann der sicherheitspolitische Scheideweg Österreichs im Rahmen von GSVP und Neutralität erfasst werden?

Was nun?: Für eine zukunftsorientierte Sicherheits- und Verteidigungspolitik Österreichs bedarf es einer Änderung des Mindsets in Politik und Gesellschaft. Hiezu bedarf es einer faktenbasierenden Informationskampagne und eines folgenden parteiübergreifenden Schulterschlusses, um eine völkerrechtlich tragfähige Lösung gegenüber der internationalen Gemeinschaft, insbesondere der EU und ihren Mitgliedstaaten, verbindlich zu kommunizieren.

Eine verbundene, solidarische Welt

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Österreichs Neutralität als Selbstbetrug?

Es erscheint, als ob das Neutralitätsgesetz schleichend unterwandert, ja sogar konterkariert wurde. Ohne Neutralitätsvorbehalt der EU beizutreten, selbst aktiv die Entwicklung der GASP und GSVP bis hin zu einer gemeinsamen Verteidigung unterstützten, selbst massiv für eine Beistandspflicht eintreten – passt das zur Neutralität?

Österreich ist bei wesentlichen Initiativen und Institutionen der EU integriert, sei es die European Defence Agency (EDA)[1], Coordinated Annual Review on Defence (CARD)[2], Permanent Structered Cooperation (PESCO)[3], European Defence Fund (EDF)[4] oder auch European Peace Facility (EPF, aus diesem Fond wurden 1,5 Mrd € für Waffen an die Ukraine bereitgestellt)[5]. Sie alle haben den Zweck die nationalen Fähigkeiten der Streitkräfte aufeinander abgestimmt zu verbessern, die Kooperation voranzutreiben – auf das Hauptziel ausgerichtet eine EU-Verteidigungsunion zu schaffen, letztlich ein militärisches Bündnis neben allen politischen und wirtschaftlichen Zielen. Das lässt sich schwerlich mit Neutralität hinsichtlich Nichtbeitritt zu einem militärischen Bündnis beziehungsweise Neutralität als Völkerrechtsinstitut vereinbaren. Doch wann gedenkt man den Souverän, also das Staatsvolk, zu informieren?

Österreichs Neutralität schützt vor Kriegsteilnahme?

Eine Vielzahl der Österreicher:innen sind für die Neutralität, da sie glauben sich dadurch aus Kriegen heraushalten zu können. Dies suggeriert eine non-existente Wahl für oder gegen Krieg. Der Angegriffene entscheidet sich jedoch nicht für Krieg, er wird ihm oktroyiert. Weiters wurde die Problematik der Beistandspflicht innerhalb der EU bereits als Konfliktfeld angesprochen. Wie sieht es aber mit Einsätzen außerhalb der EU aus, den sogenannten Petersberger Aufgaben, die sich im Artikel 43 EUV[6] widerspiegeln? Die Bandbreite reicht von Abrüstungsmaßnahmen, humanitären Aufgaben bis zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Problematisch wird es, wenn es um „Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen“ geht, also Gewaltanwendung ohne Einverständnis Dritter. Das wäre entweder ein klassischer Einsatz mit UN-Mandat nach Chapter VII[7], nachdem ja das Gewaltmonopol bei den Vereinten Nationen liegt – oder andererseits völkerrechtswidrige Gewaltanwendung – sprich nach ursprünglicher Ansicht Österreichs dem Neutralitätsrecht widersprechende Einsätze ohne entsprechendes UN-Mandat, so wie 1999 (NATO im Kosovo) oder 2003 (Coalition of the Willing unter Führung USA im Irak). Artikel 23j der Bundesverfassung verzichtet jedoch auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon seit 2010 klar auf ein UN-Mandat. Ein EU-Mandat reiche demnach aus, wie bereits 2001 im Verfassungsausschuss des Österreichischen Nationalrates eindeutig festgehalten wurde.[8] Es wird zwar im Artikel 23j B-VG auf die „Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen“ verwiesen, die aber keine Gewaltmaßnahmen beinhalten. Wie dies dann mit einem Kampfeinsatz nach Artikel 43, Abs. 1, EUV zusammenpasst, ist klärungsbedürftig.[9] Obwohl dies bis dato nicht schlagend wurde, bleibt: Wie sieht es mit einer verlässlichen Neutralitätspolitik, insbesondere Dritten gegenüber, aus, bei der sich völkerrechtlich Neutrale aus jeglichen Kampfhandlungen herauszuhalten haben?

Die Annahme Neutralität verhindert Kriegsteilnahme suggeriert eine non-existente Wahl für oder gegen Krieg. Der Angegriffene entscheidet sich jedoch nicht für Krieg, er wird ihm oktroyiert.

Kampfeinsätze der EU-Eingreiftruppe – mit der Neutralität vereinbar?

Zur Umsetzung der Petersberger Aufgaben nach Artikel 43, Abs. 1, EUV war ursprünglich dem European Headline Goal Prozess folgend bis 2003 die Aufstellung einer EU-Eingreiftruppe in der Stärke von bis zu 60.000 Soldaten geplant, die innert 60 Tagen bis zu einem Jahr eingesetzt werden hätte können. Dieses Ziel wurde verfehlt. Stattdessen wurde das „EU Battlegroup-Konzept“[10] entwickelt. Zwei EU-Battlegroups mit je 1.500 Soldaten sollten im halbjährlichen Rhythmus für derlei Out-of-Area Einsätze innert zehn Tagen verfügbar stehen, innert weiteren fünf Tagen im Einsatzraum für 30 bis längstens 120 Tage; auch Österreich beteiligt sich daran. Zum Einsatz kamen diese Elemente seit ihrer Aufstellung 2005 jedoch nie.

Zwei EU-Battlegroups mit je 1.500 Soldaten sollten im halbjährlichen Rhythmus für derlei Out-of-Area Einsätze innert zehn Tagen verfügbar stehen. Zum Einsatz kamen diese Elemente seit ihrer Aufstellung 2005 jedoch nie.

Indessen wurden als eine unmittelbare Umsetzung des Strategischen Kompass der EU als Ersatz für die EU-Battlegroups eine 5.000-köpfige EU-Eingreiftruppe initiiert. Diese soll durch alle EU-Mitglieder gemeinsam finanziert werden und ab 2023 durch interessierte Nationen gemeinsam für jeweils ein Jahr aufgestellt werden. Auch hier hat Österreich eine Beteiligung zugesagt, verbunden mit der Aussage, dass dies natürlich mit der Neutralität vereinbar sei.[11] Gleichzeitig wurde die Truppe als friedenserhaltende Krisenreaktionskraft verharmlost.

Selbst der Bundespräsident sieht die EU-Eingreiftruppe als „mit dem von Österreich unterzeichneten EU-Beitrittsvertrag „durchaus vereinbar“ (…), räumt aber ein, „es sind sensible Fragen“.[12] Zu beachten ist hierbei, um welche Art von „Neutralität“ es sich handelt, völkerrechtlich oder verfassungsrechtlich. Verfassungsrechtlich spricht tatsächlich nichts dagegen, handelt es sich bei der Teilnahme an der EU-Eingreiftruppe weder um den Beitritt zu einem militärischen Bündnis noch um die Stationierung fremder Truppen. Völkerrechtlich hingegen ist Neutralen die Teilnahme an Kriegen (bewaffneten Konflikten) untersagt, was aber dem Einsatz der EU-Eingreiftruppe bei einem Kampfeinsatz nach Artikel 43, Abs. 1, EUV ohne UN-Mandat gleichkäme.

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen der gemeinsamen Finanzierung ist die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes gestiegen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das „immerwährend neutrale“ Österreich haben sich hingegen nicht verändert. Ausgehend davon, dass Österreich einsatzrelevante Kräfte stellen werde, könnte die politische Führung Österreichs bei der Entsendung in einen Kampfeinsatz zur Befriedung einer Region gegen den Willen Dritter, nur mit EU-Mandat ausgestattet, entscheiden müssen, nicht teilzunehmen, da völkerrechtlich als Neutraler rechtlich nicht vereinbar. Denn was hat sich völkerrechtlich zu 1999 betreffend der Pflichten eines Neutralen verändert, als Österreich nicht UN-mandatierte Überflüge der NATO in Richtung Serbien verboten hatte? Nach internationalem Völkerrecht nichts, nur dass Österreich freiwillig (!) zugestimmt hat, derlei auch nur mit EU-Mandat zu gestatten. Selbst die „Notbremse“ sich bei der Entschlussfassung im Europäischen Rat konstruktiv zu enthalten, nicht teilzunehmen – und daher auch seine Truppen nicht zu entsenden, die dann natürlich fehlen würden – würde trotzdem bedeuten, sich konstruktiv zu verhalten und beispielsweise Überflüge anderer Teilnehmer Richtung Kriegsschauplatz gestatten zu müssen. Was hat das noch mit Neutralität zu tun?

Verschmelzung US, NATO und EU-Flagge

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Österreichs Neutralität – weder Fisch noch Fleisch

Dieses schleichende Auswaschen der Neutralität wird von namhaften Rechtswissenschaftlern wie Peter Hilpold sowie Walter Obwexer von der Universität Innsbruck, Erika De Wet vom Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der Universität Graz, oder auch Ralph Janik, Internationales Recht, von der Sigmund Freud Privatuniversität Wien, seit langem kritisch als Gratwanderung im Graubereich betrachtet.[13] Nach Ansicht des Verfassungsexperten Heinz Mayer in einer Stellungnahme aus 2001[14] existiert die immerwährende Neutralität nicht mehr. Mayer „empfiehlt, das Neutralitätsgesetz zur Gänze zu beseitigen und im Rahmen der EU an einer gemeinsamen sicherheitspolitischen Linie mit zu arbeiten.“[15] Er erwartet sich auch von der Politik die Bevölkerung aufzuklären „und reklamierte eine offene, ehrliche Diskussion fernab der Parteipolitik“.[16] Auch der Verfassungsjurist Theo Öhlinger sieht Österreich bereits aufgrund des EU-Beitritts 1995 mit der kundgemachten aktiven Mitwirkung an einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, nicht mehr neutral, sondern allemal bündnisfrei.[17] Ebenso argumentiert der auf Internationales und Europa-Recht spezialisierte Karl Zemanek hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Ermächtigung zur Teilnahme an Kampfeinsätzen.[18]

Nach Ansicht des Verfassungsexperten Heinz Mayer in einer Stellungnahme aus 2001 existiert die immerwährende Neutralität nicht mehr.

Dies ist insbesondere völkerrechtlich betreffs Neutralität bedenklich, da Österreich das UN-Gewaltmonopol im Artikel 23j B-VG dem EU-Vertrag von Lissabon folgend 2010 durch ein EU-Mandat ersetzt und somit unberechenbar und unglaubwürdig gegenüber Dritten wird. Der Brisanz wegen wird der Artikel 23j B-VG hier wiedergegeben, Anmerkungen des Autors in Klammer[19]:

„Artikel 23j. (1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 1 und 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon mit, der in Art. 3 Abs. 5 und in Art. 21 Abs. 1 insbesondere die Wahrung beziehungsweise Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen vorsieht [quasi berücksichtigt, aber nicht zwingend ein UN-Mandat verlangt]. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 43 Abs. 1 [Petersberger Aufgaben inkl. Kampfeinsätze] dieses Vertrags sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu einem oder mehreren Drittländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden [Sanktionen und Embargos auch ohne UN-Mandat]. Auf Beschlüsse des Europäischen Rates über eine gemeinsame Verteidigung ist Art. 50 Abs. 4 sinngemäß anzuwenden.

(2) Für Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon gilt Art. 23e Abs. 3 sinngemäß.

(3) Bei Beschlüssen über die Einleitung einer Mission außerhalb der Europäischen Union, die Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens oder Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten umfasst, sowie bei Beschlüssen gemäß Art. 42 Abs. 2 [Verteidigungspolitik und gemeinsame Verteidigung] des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon betreffend die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik [eben nicht nur Verteidigungspolitik sondern auch gemeinsame Verteidigung] ist das Stimmrecht im Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Bundesminister auszuüben [erfordert einstimmigen Beschluss im Europäischen Rat – konstruktive Enthaltung möglich, jedoch Duldung aller Maßnahmen].

(4) Eine Zustimmung zu Maßnahmen gemäß Abs. 3 darf, wenn der zu fassende Beschluss eine Verpflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen bewirken würde, nur unter dem Vorbehalt gegeben werden, dass es diesbezüglich noch der Durchführung des für die Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen in das Ausland verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahrens bedarf [Hinweis auf KSE-BVG[20]].“

Österreich befindet sich somit permanent im Dilemma – entweder partizipiert es im Anlassfall bei etwaigen Kampfeinsätzen ohne UN-Mandat oder hat bei konstruktiver Enthaltung alle Maßnahmen völkerrechtswidrig zu erdulden.

Österreich befindet sich somit permanent im Dilemma – entweder partizipiert es im Anlassfall bei etwaigen Kampfeinsätzen ohne UN-Mandat oder hat bei konstruktiver Enthaltung alle Maßnahmen völkerrechtswidrig zu erdulden. Die sogenannte „Irische Klausel“ ist nämlich trügerisch, verpflichtet sie doch Österreich, wie bereits oben beispielhaft ausgeführt, nach Theo Öhlinger „trotzdem bei dem gesamten Prozess zu einer loyalen Kooperation.“[21]

Verwirrspiel nach Innen und Außen

Österreich ist demnach bündnisfrei statt immerwährend neutral. Inzwischen ist die EU mit Beistandspflicht und einen Beschluss im Europäischen Rat von der gemeinsamen Verteidigung längst den Schritt Richtung militärisches Bündnis gegangen. Dennoch wurde der Gedanke der Bündnisfreiheit aufgegriffen, in der „Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin 2001“ verankert und mit den Stimmen der beiden damaligen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ im Nationalrat beschlossen.[22] So findet sich unter der Überschrift „Österreichs Weg von der Neutralität zur Solidarität“:

„Eine Relativierung des klassischen Neutralitätsverständnisses setzte bereits mit dem Beitritt Österreichs zu den Vereinten Nationen ein. Eine wesentliche Weiterentwicklung der Neutralität hat mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union stattgefunden. Österreich ist so wie Finnland und Schweden bündnisfrei. Das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs kann aber nur vom Verfassungsgesetzgeber geändert werden. Ob Österreich in der Folge bündnisfrei bleiben oder einem Verteidigungsbündnis beitreten möchte, bleibt dann einer weiteren Entscheidung vorbehalten.“[23]

Diese notwendige Zweidrittelverfassungsmehrheit war nicht gegeben, da die Opposition (SPÖ, Grüne) nicht mitstimmte. Dieser regierungsseitig sehr realistischen Betrachtung des eigentlichen Status „bündnisfrei“ folgte allerdings am 21. März 2003 die Wiederauferstehung der Neutralität im Zusammenhang mit der Irakkrise; der Neutralitätsfall wurde erklärt.[24] Als Lösungsansatz zur Erläuterung der nicht ganz durchsichtigen Politik Österreichs wurde die „Solidaritätsdoktrin“ entwickelt. So erläuterte der damalige Bundeskanzler Schüssel diese in einem ORF-Interview, Österreich handelt „innerhalb der EU solidarisch und außerhalb der EU neutral.“[25] Dazu wären zwei Punkte anzumerken: wie wird selektive Neutralität wahrgenommen? Und würde nicht die „Solidarität“ nach Außen den Aufgabenbereich der Petersberger Aufgaben (Artikel 43, Abs. 1 EUV) betreffen? Wie soll dann die Neutralität beispielsweise bei einem Kampfeinsatz ohne UN-Mandat gewahrt bleiben? Solidarität wäre natürlich im Rahmen der EU-Verteidigung sinnvoll, aber warum dann überhaupt noch neutral?

So erläuterte der damalige Bundeskanzler Schüssel diese in einem ORF-Interview, Österreich handelt „innerhalb der EU solidarisch und außerhalb der EU neutral.“

Einen gewaltigen Spagat legt dann die Bundesregierung (SPÖ, ÖVP) mit der aktuell noch gültigen Österreichischen Sicherheitsstrategie 2011[26] hin, die von der Bundesregierung am 1. März 2011 zustimmend zur Kenntnis genommen und über 2 Jahre später (!) am 3. Juli 2013 im Nationalrat mehrheitlich (mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach) angenommen wurde. Die Wiederbelebung der Neutralität und deren Betonung schlägt durch, von bündnis- oder allianzfrei keine Rede mehr. So stechen hier auch von Experten[27] kritisierte widersprüchliche Aussagen ins Auge, wie

  • „Solidarische Sicherheitspolitik trägt dem Umstand Rechnung, dass die Sicherheit des neutralen Österreichs und der EU heute weitestgehend miteinander verbunden sind.“[28]
  • „Österreich ist ein demokratischer Rechtsstaat mit einem hohen Standard an Grundrechten und auf der verfassungsrechtlichen Grundlage seiner immerwährenden Neutralität Mitglied der EU. Österreich ist auch aktives Mitgliedin anderensicherheitspolitisch relevanten internationalen Organisationen.“[29]
  • „Die EUals umfassende Friedens-, Sicherheits- und Solidargemeinschaft bildet den zentralen Handlungsrahmenfür die österreichische Sicherheitspolitik. Österreich wird sich an der Sicherheitspolitik der EU in allen ihren Dimensionen beteiligen.“[30]
  • „Österreich wird als Mitglied der EU die GASP aktiv mitgestalten und sich im Rahmen seiner Kapazitäten weiter am gesamten Spektrum der im EUV genannten Arten von GSVP-Aktivitäten, einschließlich der Battlegroups, beteiligen. An den Diskussionen zur Planung, Gestaltung und Weiterentwicklung der GSVP wird Österreich aktiv teilnehmen sowie Mitwirkungsmöglichkeiten rechtzeitig bewerten und sicherstellen. Dies gilt auch für die Bestimmung des Lissabonner Vertrages über die gemeinsame Verteidigungspolitik, die zu einer Gemeinsamen Verteidigung führen kann.“[31]
  • „Aktives Auftreten Österreichs als Vermittler in internationalen Konflikten und Wahrnehmung einschlägiger Vermittlungs- und Mediationsmöglichkeiten, die sich aus der Stellung Österreichs als EU-Mitglied und zugleich neutraler Staatergeben.“[32]
  • „Aktive und solidarische Mitwirkung an der GSVP, am Aufbau der erforderlichen europäischen zivilen und militärischen Krisenmanagementkapazitäten in spezialisierter Form und der Fähigkeit zu autonomer sicherheitspolitischer Handlungsfähigkeit der EU.“[33]
  • „Darüber hinaus müssen die Fähigkeiten des ÖBH auch für einen möglichen Solidarbeitragim Rahmen einer sich allfällig entwickelnden europäischen Verteidigungunter Berücksichtigung der sogenannten Irischen Klauselerhalten und gestaltet werden.“[34]

Was hat sich an der geostrategischen Lage Österreichs verändert, dass der Schwenk von einer Bündnisfreiheit wieder zur Neutralität bei gleichzeitiger aktiver Mitarbeit an der GSVP stattgefunden hat? Noch zehn Jahre vorher wurde festgehalten: „Österreich hat spätestens durch seine vorbehaltlose Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU seinen völkerrechtlichen Status der dauernden Neutralität nachhaltig verändert. Im internationalen Vergleich entspricht der völkerrechtliche Status Österreichs damit nicht dem eines dauernd neutralen, sondern eines allianzfreien Staates.“[35] Partner und Staatsvolk können hier nicht mehr folgen.

Österreich hat spätestens durch seine vorbehaltlose Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU seinen völkerrechtlichen Status der dauernden Neutralität nachhaltig verändert.

Wehrwille, Neutralität und Zusammenarbeit

Wie steht es mit der Bereitschaft der Bevölkerung Österreich und die Neutralität zu verteidigen? Eine Gallup-Umfrage[36] im Jahre 2015 sieht diese Bereitschaft für das eigene Land zu kämpfen in Österreich bei 21%, Deutschland bei 18%, Schweiz 39%, Lettland 41%, Polen 47%, Schweden 55%, Ukraine 62% sowie Finnland 74%. Generell ist die Bereitschaft das eigene Land mit der Waffe zu verteidigen in West- und Mitteleuropa nur bei 25%. Der Zürcher Politologe Thomas Schäubli erklärt den Trend so: „Wenn die Bürger eines Landes an die rechtsstaatliche oder demokratische Lösung von Konflikten gewöhnt sind, sind sie wohl weniger dazu bereit, zu den Waffen zu greifen.“[37] Diese Tendenz scheint seit 24. Februar 2022 in Europa nicht unbedingt zum Vorteil zu gereichen.

Noch deutlicher ist aber die Diskrepanz zwischen der Bereitschaft selbst etwas für die Sicherheit seiner Heimat zu tun, anderen dabei zu helfen oder den Kampf für die eigene Sicherheit durch andere erledigen zu lassen, wie in einer repräsentativen Umfrage 2020 ersichtlich geworden[38]:

  • Knapp 29% der Befragten wären bereit, Österreich im Anlassfall militärisch zu verteidigen.
  • Wenn ein anderer EU-Staat militärisch angegriffen wird, meinen 30%, dass Österreich trotz Neutralität militärisch unterstützen soll, jedoch
  • wenn Österreich selbst militärisch angegriffen wird, meinen 73% (!), dass andere EU-Mitgliedstaaten Österreich militärisch unterstützen sollen.
  • Bei 61% der Befragten findet die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU Zustimmung, jedoch
  • 78% befürworten die Neutralität!
  • Nur 23% zeigen Interesse für Verteidigungspolitik.

Bei 61% der Befragten findet die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU Zustimmung, jedoch 78% befürworten die Neutralität!

Frappant wird der Gegensatz in einer repräsentativen Umfrage der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) im März 2022 ersichtlich:[39]

  • 91% der Befragten ist die Neutralität sehr wichtig bis eher wichtig;
  • gleichzeitig jedoch, und vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, treten 2 von 3 Österreicherinnen und Österreichern für mehr Kooperation in Fragen der Sicherheit und Verteidigung ein!

2 von 3 Österreicherinnen und Österreichern treten für mehr Kooperation in Fragen der Sicherheit und Verteidigung ein.

Eine Umfrage des Linzer Market-Instituts im Jahre 2011 hat ergeben, dass zwar 53% für eine engere Kooperation mit anderen Streitkräften sind, aber gleichzeitig 70% an der Neutralität festhalten, 50% sehen diese aber im Wandel und in 10-15 Jahren „werde Österreich kein neutrales Land mehr sein.“[40] Diese Studie hat auch ergeben, „dass sachliche Widersprüche bei dieser Auswahl den Befragten nicht einmal bewusst werden.“[41]

Diese massiven Gegensätze zeigen ein klägliches Bild vom Verständnis politischer Zusammenhänge, in dem der Mythos der Neutralität als Grundstein für den eigenen Wohlstand gesehen wird. Die politische Führung Österreichs der letzten Jahrzehnte war nicht engagiert die Geistige Landesverteidigung umzusetzen, weder für eine wahre Neutralität nach dem Vorbild der Schweiz, noch für eine wahre Solidarität im Rahmen der EU.

Sie ist den Weg des geringsten Widerstandes gegangen, um die Mär „Neutralität schützt per se“ aufrecht erhalten zu können. Sie verweigert sich der sachlichen Diskussion. Andersdenkende haben „auf Grund der großen Zustimmung zur Neutralität in der Bevölkerung ihre Linie aber wieder geändert.“[42] In einer vernetzten, voneinander abhängigen Welt, gerade in Europa, wird die Neutralität Österreichs als probates Mittel gesehen sich aus bewaffneten Konflikten herauszuhalten, im Irrglauben dadurch nicht in diese verwickelt zu werden. „Gute Dienste“ als Vermittler finden bis auf wenige Ausnahmen längst andernorts statt und das Engagement in der europäischen Verteidigungspolitik besteht auf der „nehmenden Seite“. Den Solidaritätsbeitrag durch die (blau-)behelmte Kopfzahl für Auslandseinsätze, gemessen im Verhältnis zur Größe des Landes, mit anderen Staaten fingerzeigend vergleichen zu wollen, ist irreführend. Nicht jeder Einsatz nach Chapter VII der UN-Charta ist gleichwertig und Kopfzahlen spiegeln nicht die benötigten Fähigkeiten wider. Denn war ein Kampfeinsatz in Afghanistan mit einer inzwischen friedenssichernden Mission im Libanon zu vergleichen, High-Value-Assets wie Schiffe oder Kampfflugzeuge mit reinen Kopfzahlen der „Linieninfanterie“? Wer aufgrund seiner Neutralität nicht bereit ist für andere Bündnis-Mitglieder zu kämpfen, der sollte derlei Vergleiche tunlichst unterlassen.

Mögliche Entwicklung der Sicherheitsarchitektur in Europa

Die militärische Verteidigung Europas liegt derzeit in den Händen der NATO. Die EU mit ihren Mitgliedstaaten ergänzt diese. Es ist auf lange Sicht keine ernstzunehmende Tendenz zur Aufstellung einer EU-Armee erkennbar. Diese gemeinsame Armee gibt es übrigens auch in der NATO nicht. Sie ist auch nicht erforderlich, da eine enge Kooperation mit gemeinsamen Führungsstrukturen als ausreichend gilt. Mitglieder hätten nur nationale Verbände hiezu zu designieren. Die bereits laufenden engen Abstimmungen zwischen EU und NATO sind weiter zu forcieren, ebenso die Kooperation innerhalb der EU, wie gemeinsames Beschaffen und Betreiben von Gerät und Fähigkeiten, Standardisierung und Zertifizierung im Einklang mit der NATO zur Erzielung der Interoperabilität und Förderung von Rüstungskooperationen.

Inwieweit ein eigenständiger Arm einer Verteidigungsunion durch Mitgliedstaaten der EU auf die Beine kommt, ist abhängig von deren Willen. Aus heutiger Sicht ist unwahrscheinlich, dass EU-Mitglieder, die gleichzeitig NATO-Mitglieder sind, diese Duplizität fördern. Die Vision, dass die EU als selbständige Verteidigungsunion mit all ihren Mitgliedern mit der „Rest-NATO“ außerhalb der EU dort kooperiert, wo es noch gemeinsame Interessen gibt, ist gegenwärtig Fiktion. Wo diese Kooperation und prioritäre Abstimmung bereits zu funktionieren scheint ist im Bereich der „Out of Area“ Einsätze. Auch hier erfordert es weiterhin klare Prioritätensetzung und Kommunikation bezüglich strategischer Interessensbereiche.

Die Vision, dass die EU als selbständige Verteidigungsunion mit all ihren Mitgliedern mit der „Rest-NATO“ außerhalb der EU dort kooperiert, wo es noch gemeinsame Interessen gibt, ist gegenwärtig Fiktion.

Der Bedarf an Neutralen und ihren „Guten Diensten“ scheint sich gerade in Europa jedenfalls in Grenzen zu halten. Vielmehr entsteht der Eindruck der Selbstüberschätzung. Auch ist der Erfolg nur mäßig sichtbar. Der Umkehrschluss, dass Neutralität per se vor Krieg schützt, ist jedenfalls Selbstbetrug. Vielmehr ist statt „Trittbrettfahren“ echte – auch militärische – Solidarität gefordert, um die Verteidigung der Wertegesellschaft des Westens nicht nur als Lippenbekenntnis zu verstehen und anderen zu überlassen.

Schlachtfeld Europa ohne Koordinierung

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Quo vadis Austria?

War noch 1955 die Neutralität erstens als Mittel zum Zweck in die Freiheit und Unabhängigkeit sowie, zweitens, zwischen den Blöcken als Basis der „guten Dienste“ sinnvoll, so hat sich nach dem EU-Beitritt, situiert inmitten sicherer Staaten, die Lage grundlegend geändert. Das Argument, dass neutrale Staaten als Vermittler in Konflikten mit „guten Diensten“ begehrt sind, hat sich widerlegt. Denn gerade die Zugehörigkeit zur EU, das Mittragen der GASP im Konflikt Ukraine-Russische Föderation, hat bewirkt, dass Österreich auch auf der Liste unfreundlicher Staaten gereiht ist. Verhandlungen finden woanders statt, eine erfolgreiche (!) aktive Neutralitätspolitik oder Vermittlerdienste konnten nicht erkannt werden.

Auch das Argument, wonach der Beitritt zu einem Militärbündnis zu teuer sei, ist an und für sich widersinnig, da gerade ein neutraler Staat mehr in seine Wehrhaftigkeit zu investieren hätte, da er sich den Herausforderungen der Zeit selbstgewählt alleine stellt. Finanziell leistbar sollte es für einen Staat, der wirtschaftlich mit kaufkraftbereinigten BIP als Nummer 17 unter den Top 20 weltweit aufscheint, allemal sein.[43] Diesen Wehrwillen konnte Österreich unter den Schlusslichtern Europas jedoch nie aufzeigen.[44] Wenn nun aufgrund der geopolitischen Entwicklungen die EU betreffend Finanzierungsvorgaben für die Streitkräfte ihrer Mitgliedstaaten sich der NATO annähert, dann hat sich auch dieses Argument faktisch widerlegt. Das EU-Parlament hat dies 2017 bereits eindeutig gefordert.[45] Der Weg ist längst klar vorgezeichnet, wie im Strategischen Kompass der EU angesprochen:

„In diesem äußerst konfrontativen System müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten mehr in ihre Sicherheit und Verteidigung investieren, um ein starker politischer und sicherheitspolitischer Akteur zu sein. (…) Deshalb brauchen wir einen Quantensprung nach vorn, um (…) eine stärkere und fähigere Europäische Union zu entwickeln, die als Bereitsteller von Sicherheit agiert.“[46]

Das Argument, wonach der Beitritt zu einem Militärbündnis zu teuer sei, ist an und für sich widersinnig, da gerade ein neutraler Staat mehr in seine Wehrhaftigkeit zu investieren hätte.

Die Irische Klausel ist hier nicht angeführt. Die Zukunft in Europa kann somit nur uneingeschränkte Solidarität lauten. So wie bereits Schweden[47], Finnland[48] und selbst Irland[49] die Zeichen der Zeit erkannt haben: es ist kaum mehr Raum für Neutrale oder Allianzfreie, wenn es um den Erhalt und das aktive Eintreten mit allen Mitteln für die westliche Wertegesellschaft geht. Selbst die Schweiz, das Urgestein an Neutralität, diskutiert offen über eine Weiterentwicklung ihrer Neutralität im Sinne der Solidarität und Kooperation im Anlassfall.[50]

Optionen für die zukünftige Ausrichtung Österreichs

Am Beginn hätte ein aus insbesondere Juristen, Sicherheitspolitikern, Politikberatern, Militärexperten und Sozialwissenschaftlern zusammengesetztes Gremium einen Optionenbericht über die zukünftige Ausrichtung der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auszuarbeiten, der sachlich begleitet gerade der Bevölkerung zur Diskussion gestellt werden muss. Grundsätzlich wäre die Sicherheit der Republik aus der Tagespolitik herauszuhalten. Es ist ein parteiübergreifender, verantwortungsbewusster Schulterschluss aller im Parlament vertretenen Parteien gefordert.

Folgende Optionen würden sich auf den ersten Blick anbieten:

1) Beibehaltung des Status quo: Den Mythos der Neutralität aufrechterhalten, bei Entscheidungen der EU bestmöglich partizipieren, insbesondere konstruktive Enthaltung strapazieren und erhoffen bei der nächsten Wahl nicht abgewählt zu werden, weil ja die Neutralität weiter hochgehalten wurde. Dies ist problematisch, wenn eines Tages Farbe zu bekennen wäre und die breite Masse im Volk die Realität erkennt.

Wenn es um die Teilnahme an der EU-Eingreiftruppe ginge, deren Einsatz auf Ersuchen Dritter auch ohne UN-Mandat möglich wäre, wird kein Problem erkannt. Wenn es aber um Kampfeinsätze geht, welche völkerrechtlich betrachtet ein UN-Mandat benötigen würden, wäre der irische Weg ein Lösungsansatz. Es ist nicht verpflichtend an der EU-Eingreiftruppe teilzunehmen. Weiters hat sich Irland „im Jahr 2002 vom Europäischen Rat seine (militärische) Neutralität und die Bindung des Einsatzes irischer Soldaten im Ausland an ein UN-Mandat garantieren lassen.“[51] Auch dies wäre für Österreich gangbar, um völkerrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, wenn auch nachträglich und natürlich als verlässlicher Partner merkwürdig anmutend, da dies bis jetzt nicht thematisiert wurde. Keine Teilnahme an der EU-Eingreiftruppe wäre bei Beibehaltung Neutralität ehrlicher und auch für alle anderen Teilnehmer planbarer. Ebenso bestünde innerhalb der EU mit dem Artikel 44 EUV die Möglichkeit eine „Koalition der Willigen“ zur Durchführung einer Mission zu bilden, die als Ergänzung, nicht jedoch Ersatz, zur Eingreiftruppe zu sehen ist. Österreich könnte seinen guten Willen diesbezüglich zeigen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen passen. Dieser Ansatz betrifft jeweils nur „Out of Area“ Einsätze, löst daher noch keine völkerrechtliche Beistandspflicht mit militärischen Mitteln aus.[52]

2) Vielleicht wäre die Sonderregelung, die für Dänemark als Teil des Edinburgh-Abkommens von 1992 eingeführt wurde, ein Lösungsansatz. Die „opt-out-Klausel“ sieht vor, dass Dänemark, ein NATO- und EU-Mitglied, sich von allen außenpolitischen Entscheidungen mit verteidigungspolitischen Bezügen zurückzieht, sprich, an der GSVP nicht teilnimmt. Die opt-out-Klausel betrifft auch noch andere Bereiche, wie Staatsbürgerschaft, Justiz und Inneres, sowie die Währungsunion. Trotzdem, auch Dänemark überlegt angesichts der Invasion Putins in der Ukraine die 30 Jahre alte Opt-out-Klausel zu überdenken und hält diesbezüglich am 1. Juni 2022 ein Referendum ab.[53]

3) Natürlich bliebe theoretisch die Möglichkeit zur Wiedererlangung der echten immerwährenden Neutralität den Austritt aus der EU zu vollziehen, mit allen Konsequenzen, so wie es das Vereinigte Königreich (UK) 2020 gemacht hat.

Trotz vielleicht nachträglicher Sonderregelungen, die andere Mitglieder bereits überdenken, bleibt die Frage, ob die österreichische politische Führung derlei Möglichkeiten nicht gewusst oder nicht gewollt hat? War es das Ziel die Bevölkerung absichtlich im Unklaren zu lassen? Es bleibt die Hoffnung, dass die Bevölkerung zur Neutralität, oder was davon noch übrig ist, aufgeklärt wird.

Noch besser ginge das jedenfalls im Verbund auf der Basis „Gemeinsam statt einsam“, im Sinne echter, uneingeschränkter Solidarität. Damit wäre ehrlicherweise die Neutralität Österreichs Geschichte. Sie könnte nach Artikel 44 B-VG mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat abgeschafft werden. Eine Volksabstimmung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber fakultativ nach Artikel 44, Abs. 3, B-VG bei einer Teiländerung der Bundesverfassung durchgeführt werden, wenn dies von einem Drittel der Nationalratsmitglieder verlangt wird. Das Ergebnis wäre jedenfalls bindend.[54]

Damit wäre ehrlicherweise die Neutralität Österreichs Geschichte. Sie könnte nach Artikel 44 B-VG mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat abgeschafft werden.

Wohl wissend, dass derzeit rund 90% der Bevölkerung die Neutralität befürworten, wohl wissend, dass mit Blick auf den Wähler die im Nationalrat vertretenen Parteien SPÖ, ÖVP, FPÖ und die Grünen die Beibehaltung der Neutralität einfordern, wohl wissend, dass die einzigen, die sie abschaffen wollen die Neos sind (und dafür auf eine noch zu entwickelnde EU-Armee hoffen) – dies alles wohl wissend, ist es trotzdem notwendig, sich sachlich damit auseinanderzusetzen. Es sei hier auch kritisch angemerkt, dass gerade die ÖVP und FPÖ (!) jene Parteien waren, die 2001 logisch abgeleitet Österreich nicht mehr als neutral sondern bestenfalls bündnisfrei bezeichnet haben. Neutralität ist keine Identität oder Nostalgie, sondern ein Mittel der Sicherheitspolitik. Daher ist durchaus zu hinterfragen, ob dieses Mittel angesichts der geänderten Rahmenbedingungen noch zeitgemäß ist.

Neutralität ist keine Identität oder Nostalgie, sondern ein Mittel der Sicherheitspolitik.

Gefordert ist nun, unabhängig der weiteren politischen Ausrichtung Österreichs, der sofortige Aufbau des Bundesheeres zu international interoperablen Streitkräften, denn nur Teilfähigkeiten wie ABC-Abwehr, Cyberkräfte und dergleichen für einen etwaigen Einsatz leisten zu wollen, greift zu kurz. Militär, befähigt zum teilstreitkräfteübergreifenden Kampf der verbundenen Waffen, ist der Kern funktionierender Streitkräfte, wie auch bereits wiederholt der Politikberater und Militärexperte Franz-Stefan Gady bestätigte.[55] Europa steuert in eine ungewisse Zukunft mit geringer bis keiner Vorwarnzeit für eskalierende Konflikte. Frau Bundesministerin für Landesverteidigung Klaudia Thanner formulierte dazu: „Die Risiken unserer Zeit sind immer schwerer und auf immer kürzere Sicht einschätzbar. Daher brauchen wir ein starkes Bundesheer als Sicherheitsgarantie.“[56]

Die Risiken unserer Zeit sind immer schwerer und auf immer kürzere Sicht einschätzbar. Daher brauchen wir ein starkes Bundesheer als Sicherheitsgarantie.

Der Aufbau zum Kampf befähigter Streitkräfte dauert rund zehn Jahren. Es ist daher jetzt Zeit, diesen zu beginnen. Die Finanzierung des Bundesheeres hat, angepasst an internationale Standards, auf einem inflationsgesicherten Regelbudget zu basieren, dem Aufwuchs entsprechend innert der nächsten Dekade an 2% BIP heranzuführen.

Österreichs politische Führung sollte parteiübergreifend den großen Schritt in die Staatspolitik mit Weitblick wagen – denn es wird der Tag kommen, wo es um eine EU-Verteidigung geht und Österreich sollte dann eben nicht überrascht Erklärungsnotstand gegenüber den Österreicher:innen haben. Dieser „Schwebezustand der vorläufigen Rechtswidrigkeit“[57] muss beendet werden. Daher jetzt informieren, Schulterschluss in Österreich und gegenüber der EU zeigen. Die Diskussion ist eröffnet, nicht beendet.


Bernhard Schulyok; Forschungsinteressen: Sicherheitspolitik, Militär, Gesellschaft. 3 Taschenbücher für die Zeitschrift „Truppendienst“, zahlreiche Einzelartikel. Fähigkeitenentwicklung im ÖBH unter Beachtung nationaler und internationaler Aspekte. Bei den in diesem Artikel vertretenen Ansichten handelt es sich um die des Autors. Diese müssen nicht mit jenen des BMLV übereinstimmen.


[1] European Defence Agency, Online-Quelle, https://eda.europa.eu/, abgerufen am April 11, 2022.

[2] Coordinated Annual Review on Defence (CARD), Online-Quelle, https://eda.europa.eu/what-we-do/EU-defence-initiatives/coordinated-annual-review-on-defence-(card), abgerufen am April 11, 2022.

[3] Permanent Structured Cooperation (PESCO), Online-Quelle, https://eda.europa.eu/what-we-do/EU-defence-initiatives/permanent-structured-cooperation-(PESCO), abgerufen am April 11, 2022.

[4] European Defence Fund (EDF), Online-Quelle, https://eda.europa.eu/what-we-do/EU-defence-initiatives/european-defence-fund-(edf), abgerufen am April 11, 2022.

[5] European Peace Facility, Online-Quelle, https://ec.europa.eu/fpi/what-we-do/european-peace-facility_de, abgerufen am April 11, 2022.

[6] RIS des Bundes, Artikel 43 EUV, Online-Quelle, https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008048&Artikel=43&Paragraf=&Anlage=&Uebergangsrecht=#:~:text=ARTIKEL%2043&text=Der%20Hohe%20Vertreter%20der%20Union,und%20milit%C3%A4rischen%20Aspekte%20dieser%20Missionen, abgerufen am April 11, 2022.

[7] United Nations Charter, Chapter VII: Action with Respect to Threats to the Peace, Breaches of the Peace, and Acts of Aggression. Online-Quelle, https://www.un.org/en/about-us/un-charter/chapter-7, abgerufen am April 11, 2022.

[8] Parlamentskorrespondenz Nr. 682 (Oktober 17, 2001), „Verfassungsausschuss ebnet den Weg für Ratifikation des Nizza-Vertrages,“ Online-Quelle, https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2001/PK0682/, abgerufen am April 22, 2022.

[9] RIS des Bundes, Gesamte Rechtsvorschrift für Satzung der Vereinten Nationen, Kapitel I, Artikel 2, Grundsätze der Vereinten Nationen, Online-Quelle, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000276, abgerufen am April 22, 2022.

[10] EU-Battlegroup. Anmerkung: Der Hinweis auf den Einsatz unter UN-Mandat ist halbrichtig, da auch der Einsatz ohne (!) UN-Mandat, nur mit EU-Mandat erfolgen kann, siehe Artikel 43 Abs. 2 EUV.

[11] APA, „EU-Eingreiftruppe laut Tanner mit Neutralität vereinbar,“ Online-Quelle, Wiener Zeitung, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2141461-EU-Eingreiftruppe-laut-Tanner-mit-Neutralitaet-vereinbar.html, abgerufen am April 12, 2022.

[12] APA, „Van der Bellen hält EU-Truppe mit Neutralität vereinbar,“ Online-Quelle, Salzburger Nachrichten, https://www.sn.at/politik/innenpolitik/van-der-bellen-haelt-eu-truppe-mit-neutralitaet-vereinbar-118891147, abgerufen am April 12, 2022.

[13]Petra Tempfer, Daniel Bischof, „Eingreiftruppe – „Das ist keine EU-Armee“,“ Online-Quelle, Wiener Zeitung, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2141596-Das-ist-keine-EU-Armee.html, abgerufen am April 12, 2022.

[14] APA, „Verfassungsexperte Mayer für Abschaffung des Gesetzes – „Immerwährende Neutralität“ im klassischen Sinn existiert nicht mehr – Parteien sollen sachlich diskutieren,“ Online-Quelle, Der Standard, https://www.derstandard.at/story/446570/verfassungsexperte-mayer-fuer-abschaffung-des-gesetzes, abgerufen am April 13, 2022.

[15] Idem.

[16] Idem.

[17] Theo Öhlinger, „BVG Neutralität,“ in Korinek/Holoubek (Hrsg.), Kommentar zum Österreichischen Bundesverfassungsrecht (1999), Rz 25.

[18] Karl Zemanek, „Dauernde Neutralität und internationale Sicherheit zu Beginn des XXI. Jahrhunderts,“ in Hummer (Hrsg.), Sicherheit und Terrorismus (2005), 331. Siehe auch Maria Veronika Wieser, Neutralität Österreichs im Rahmen der EU-Mitgliedschaft, 52.

[19] RIS des Bundes, Artikel 23j B-VG, Online-Quelle, https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/1/A23j/NOR40119812#:~:text=Artikel%2023j.,21%20Abs, abgerufen am April 13, 2022.

[20] RIS des Bundes, Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG).Anmerkung: Eine Entsendung für Kampfeinsätze ist auch alleine mit einem EU-Mandat möglich.

[21] Theo Öhlinger, „Die österreichische Neutralität aus verfassungsrechtlicher Sicht,“ 315.

[22] Oliver Pink, „Hintergrund: Die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin,“ Online-Quelle, Die Presse, https://www.diepresse.com/577311/hintergrund-die-sicherheits-und-verteidigungsdoktrin#:~:text=Die%20%22klassische%20Neutralit%C3%A4t%22%20sahen%20die,der%20dauernden%20Neutralit%C3%A4t%20nachhaltig%20ver%C3%A4ndert, abgerufen am April 14, 2022.

[23] „Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin,“ Analyseteil (Jänner 22, 2001), 65, Online-Quelle, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/III/III_00087/imfname_522643.pdf, abgerufen am April 14, 2022.

[24] „Neutralitätsfall gilt -Luftraum ist gesperrt,“ Online-Quelle, Wiener Zeitung, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/168088_Neutralitaetsfall-gilt-Luftraum-ist-gesperrt.html, abgerufen am April 14, 2022.

[25] So präsentierte Bundeskanzler Schüssel den Status Österreichs in einem Interview in der ZiB 1 im ORF am 28. Dezember 2003, in Maria Veronika Wieser, “Neutralität Österreichs im Rahmen der EU-Mitgliedschaft,“ 65.

[26] Bundeskanzleramt, „Österreichische Sicherheitsstrategie,“ Online-Quelle, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/sicherheitspolitik/sicherheitsstrategie.html, abgerufen am April 14, 2022.

[27] „Scharfe Expertenkritik an neuer Sicherheitsstrategie,“ Wiener Zeitung, Online-Quelle, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/27393_Scharfe-Expertenkritik-an-neuer-Sicherheitsstrategie.html, abgerufen am April 15, 2022.

[28] Österreichische Sicherheitsstrategie, 4.

[29] Ibid, 8.

[30] Ibid, 12-13.

[31] Ibid, 13.

[32] Ibid, 20.

[33] Idem.

[34] Ibid, 23.

[35] Oliver Pink, “ Hintergrund: Die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin“.

[36] Florian Stark, „Nur wenige Deutsche würden für ihr Land kämpfen,“ Online-Quelle, WELT, https://www.welt.de/geschichte/article142886294/Nur-wenige-Deutsche-wuerden-fuer-ihr-Land-kaempfen.html, abgerufen am April 02, 2022.

[37] Idem.

[38] Amtliche Publikation der Rep. Österreich/BMLV, Wien, 2020, „Trend Radar 3/2020 – Covid 19 Sicherheits- und verteidigungspolitische Meinungsbilder in Zeiten der Pandemie,“ Online-Quelle, https://www.bundesheer.at/pdf_pool/publikationen/trend_radar_3_2020_web.pdf, abgerufen am April 02, 2022.

[39] Bundeskanzleramt, „ÖGfE-Umfrage: Zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher für verstärkte Zusammenarbeit der EU-Staaten in Sicherheits- und Verteidigungspolitik,“ Online-Quelle, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2022/oegfe-umfrage-zwei-drittel-der-oesterreicherinnen-und-oesterreicher-fuer-verstaerkte-zusammenarbeit-der-eu-staaten-in-sicherheits-und-verteidigungspolitik.html, abgerufen am April 02, 2022.

[40] „Mehrheit glaubt nicht an Fortbestand der Neutralität,“ Der Standard, Online-Quelle, https://www.derstandard.at/story/1297818475209/umfrage-mehrheit-glaubt-nicht-an-fortbestand-der-neutralitaet, abgerufen am April 15, 2022.

[41] Idem.

[42] Idem.

[43] Alexandra Knape, „Das sind die 20 reichsten Länder der Welt,“ Online-Quelle, https://www.manager-magazin.de/politik/weltwirtschaft/die-reichsten-laender-der-welt-ranking-nach-kaufkraftbereinigtem-bip-a-5edcb98a-c7f2-4e3b-8f9c-a27a1c59ecd9, abgerufen am April 06, 2022.

[44] APA, „Österreich bei Verteidigungsausgaben in Europa unter Schlusslichtern,“ Online-Quelle, Die Presse, https://www.diepresse.com/5691597/oesterreich-bei-verteidigungsausgaben-in-europa-unter-schlusslichtern, abgerufen am April 06, 2022.

[45] Pressemitteilung des EU-Parlaments (Dezember 13, 2017), „Stärkere Außen- und Verteidigungspolitik der EU gefordert,“ Online-Quelle, https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20171207IPR89766/starkere-aussen-und-verteidigungspolitik-der-eu-gefordert, abgerufen am April 11, 2022.

[46] Rat der Europäischen Union, Ein Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung, 6.

[47] APA, „Schweden ist „nicht mehr neutral,“ Online-Quelle, Wiener Zeitung, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/europa/2142230-Schweden-ist-nicht-mehr-neutral.html, abgerufen am April 08, 2022.

[48] „Finnland denkt an die NATO: Ende der militärischen Neutralität?,“ Euronews, Online-Quelle, https://de.euronews.com/2022/03/02/finnland-denkt-an-die-nato-ende-der-militarischen-neutralitat, abgerufen am April 08, 2022.

[49] Fiona Mitchell, “President Higgins says it’s time for debate on Irish neutrality,” Online-Quelle, https://www.rte.ie/news/ireland/2022/0406/1290643-higgins-austria/, abgerufen am April 08, 2022.

[50] Georg Häsler, „Die Schweiz soll ihre bewaffnete Neutralität in den Dienst des Völkerrechts stellen,“ Online-Quelle, Neue Zürcher Zeitung, https://www.nzz.ch/meinung/sicherheitspolitik-solidarische-neutralitaet-ld.1675748?reduced=true; sowie Thierry Burkart, „Das Ende der Igel-Schweiz: Die Zusammenarbeit mit der Nato muss massiv verstärkt werden,“ Online-Quelle, Neue Zürcher Zeitung, https://www.nzz.ch/meinung/das-ende-der-igel-schweiz-die-zusammenarbeit-mit-der-nato-muss-massiv-verstaerkt-werden-ld.1678256?reduced=true, beide abgerufen am April 08, 2022.

[51]Franz Leidenmühler, „Die Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU,“ Online-Quelle, https://www.oegfe.at/policy-briefs/die-gemeinsame-aussen-sicherheits-und-verteidigungspolitik-der-eu/, und auch Der Standard, „Irland will „Battle Groups“ an UN-Mandat binden,“ Online-Quelle, https://www.derstandard.at/story/1929029/irland-will-battle-groups-an-un-mandat-binden, beide abgerufen am April 15, 2022.

[52] Fiona Mitchell, “President Higgins says it’s time for debate on Irish neutrality”.

[53] Stefan Grobe, Jorge Liboreiro, „Dänemarks überraschende Kehrtwende in der gemeinsamen Verteidigungspolitik der EU,“ Online-Quelle, Euronews, https://de.euronews.com/my-europe/2022/03/07/danemarks-uberraschende-kehrtwende-in-der-gemeinsamen-verteidigungspolitik-der-eu, abgerufen am April 15, 2022.

[54] RIS des Bundes, Artikel 44 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/1/A44/NOR40045767, abgerufen am April 15, 2022.

[55] Jürgen Streihammer,„Das russische Konzept war komplett falsch,“ Die Presse.

[56] APA_OTS, „Verteidigungsministerin Klaudia Tanner bei Informationsveranstaltung „Risikolandschaft Österreich 2022“,“ Online-Quelle, https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220407_OTS0181/verteidigungsministerin-klaudia-tanner-bei-informationsveranstaltung-risikolandschaft-oesterreich-2022, abgerufen am April 16, 2022.

[57] Stefan Griller, „Die GASP und das Ende der immerwährenden Neutralität,“ in Hummer Waldemar (Hrsg.), Rechtsfragen in der Anwendung des Amsterdamer Vertrages (2001), 278.

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