Reaktionsmiliz Bundesheer
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Optimierung der Reaktionsfähigkeit von milizartig strukturierten Streitkräften

Abstract: Der überfallartige Angriff Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 hat trotz monatelanger Vorbereitung und Aufmarsch auf russischer Seite aufgezeigt, dass konventionelle Streitkräfte reaktionsfähig sein müssen, um einem ersten Feindansatz entgegentreten zu können. Da sich gerade kleinere Staaten in der Regel keine stehenden Heere im erforderlichen Umfang leisten können, ist es neben der Kostenfrage eine Frage der Personalrekrutierung sowie der qualitativen und quantitativen Bereitstellung von Reaktionskräften, die jene Zeit überbrücken, bis weitere Kräfte mobil gemacht sind und deren Einsatzbereitschaft hergestellt werden kann.

Problemdarstellung: Wie kann das Österreichische Bundesheer in seinen aktuellen Strukturen zur effektiven, zeitnahen Reaktion befähigt werden?

Was nun?: Das Bundesheer sollte dem verfassungsmäßigen Auftrag einer milizartigen Struktur entsprechend die erforderliche Mischung an Soldaten des Präsenz- und des Milizstands in seinen Rahmenverbänden gewährleisten. Dabei ist für die Reaktionskräfte eine jährliche Übungstätigkeit im Rotationsprinzip sicherzustellen, um innerhalb 72 Stunden österreichweit zur militärischen Landesverteidigung eingesetzt werden zu können. Ein gesamtstaatlicher Lösungsansatz zur Sicherstellung des geeigneten Personals ist hierzu erforderlich.

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Friedensdividende verbraucht, Krieg in Europa wieder präsent

Nach den Kriegen am Balkan 1991–2001 hoffte Europa auf Frieden. Nach der überraschenden Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014 schwand die Hoffnung. Neben den fortlaufenden Kämpfen im Osten der Ukraine führte Russland regelmäßig große Militärmanöver durch. Im April 2021 blieben die Truppen nach den Manövern jedoch im Gebiet, wurden verstärkt und hatten letztlich im Jänner 2022 ein Angriffsdispositiv eingenommen.[1] Seitens der Ukraine wurden keine offensichtlichen Verteidigungsmaßnahmen ergriffen, offiziell, um Russland nicht zu provozieren.[2] Trotzdem standen die Ukrainischen Streitkräfte natürlich bereit. Russland leugnete zunächst eine Angriffsabsicht. Nach vorangegangenen Luftangriffen erfolgte der Einmarsch dennoch am 24. Februar 2022. Der Versuch eines „Blitzsieges“ scheiterte, insbesondere aufgrund des Widerstandswillens der Ukraine. Seitdem halten die Kämpfe zwischen Russland und der Ukraine mit variierender Intensität an und haben sich zu einem Abnutzungs- und Stellungskrieg entwickelt.

Der Versuch eines „Blitzsieges“ scheiterte, insbesondere aufgrund des Widerstandswillens der Ukraine.

Aufbau militärischer Reaktionsfähigkeit – Wie viel Vorlauf bleibt?

Das politische Umfeld in Europa hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Vorstellung, dass es rund zehn Jahre Vorwarnzeit vor einem konventionellen Angriff gibt, gehört der Vergangenheit an.[3] Die geopolitischen Kräftekonstellationen können sich schnell ändern; entsprechendes militärisches Potenzial im unmittelbaren Umfeld Europas ist vorhanden und kann innerhalb weniger Jahre mobilisiert werden. Es ist schwierig zu erkennen, ob ein Aufmarsch von Kräften lediglich als Drohkulisse dient oder tatsächlich ein Angriff folgt.

Es wird daher zunehmend wichtiger, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen „stehenden Verbänden“ und abgestuft reaktionsfähigen Streitkräften zu schaffen. Logistische Vorbereitungen und die Herstellung der Einsatzbereitschaft der Verbände nach einer Mobilmachung sind von entscheidender Bedeutung und erfordern Zeit.

Beim Bundesheer würde beispielsweise diese Mobilmachung mit logistischen Vorbereitungen mindestens rund drei Monate dauern,[4] wobei eine militärische Erstreaktion mit strukturierten Kampfverbänden zur Absicherung der Mobilmachung derzeit gar nicht möglich ist. Die Auslösung der Vorbereitungsmaßnahmen zu einer Mobilmachung, auch wenn es nur Teile dieser Streitkräfte beträfe, müsste also weit vor der potenziellen Angriffsfähigkeit eines Gegners erfolgen. Im Vergleich zur Ukraine hätte Österreich so die Mobilisierung bereits im November 2021 auslösen müssen, zu einem Zeitpunkt, als die Angriffsfähigkeit Russlands gegenüber der Ukraine noch nicht gegeben war; diese wurde erst im Januar 2022 erreicht.[5]

Ein Beispiel für eine Nation, die frühzeitig die Notwendigkeit militärischer Reaktionsfähigkeit erkannt hat, ist Polen. Neben der Optimierung der präsenten Streitkräfte hat Polen auch mit dem Aufbau einer Milizkomponente zur Territorialverteidigung begonnen. Diese Territorialverteidigungskräfte können nach Alarmierung innerhalb weniger Stunden bis Tage zur Verteidigung eingesetzt werden.[6] Im Gegensatz dazu haben viele andere europäische Staaten die Notwendigkeit einer angemessenen militärischen Reaktionsfähigkeit erst langsam erkannt, und es herrscht vielerorts eine Personalkrise bei den Streitkräften.[7]

Ein Beispiel für eine Nation, die frühzeitig die Notwendigkeit militärischer Reaktionsfähigkeit erkannt hat, ist Polen.

Der Aufbau einer angemessenen militärischen Reaktionsfähigkeit erfordert Zeit. Dies umfasst die Rekrutierung und Ausbildung von Personal, den Aufbau von Infrastruktur sowie die Bereitstellung von Gerät und Versorgungsgütern.

Einige Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sind:

  • Welche Reaktion ist mit welcher Qualität und Quantität innerhalb welcher Zeit von Teilen der Streitkräfte als Erstreaktion auf Bedrohungen der Souveränität eines Staates erforderlich?
  • Welche Ausbildungs- und Übungserfordernisse sind erforderlich, um eine abgestufte Reaktionsfähigkeit von Streitkräften sicherzustellen?
  • Wie sollte sich die qualitative Zusammensetzung der Reaktionskräfte personell gestalten, unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen?
  • Welche Rahmenbedingungen sind für eine effektive Personalrekrutierung erforderlich?

Reaktionszeit hinsichtlich Qualität und Quantität

Die Überfälle Russlands 2014 auf die Krim und 2022 auf die gesamte Ukraine haben gezeigt, dass insbesondere in Europa Anpassungen in Bezug auf die Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte dringend erforderlich sind. So wurde in der NATO die Eingreiftruppe (NATO Response Force; NRF) 2014 als Antwort auf die Annexion der Krim von ursprünglich 20.000 Soldaten auf 50.000 Soldaten aufgestockt,[8] 2022 folgend die gestaffelten Reaktionszeiten verkürzt (bei Alarmstufe 1 innert 10 Tagen, bei Alarmstufe 2 innerhalb 30 Tagen am Heimatort verlegefähig).[9] Der als „Speerspitze“ (Very High Readiness Joint Task Force; VJTF) bezeichnete Teil der NRF umfasst insgesamt bis zu 20.000 Soldaten aller Teilstreitkräfte.[10] VJTF ist mit den ersten Kräften 10 Stunden nach Alarmierung in den Kasernen sowie nach 2–3 Tagen mit der Vorhut unterwegs, die nachfolgende Masse innerhalb von fünf Tagen verlegefähig an ihrem Standort.[11]

So wie die NATO und Polen haben auch andere Staaten ihre Reaktionsfähigkeit optimiert oder zumindest erhalten. Dies hat die Schweiz während der Corona-Pandemie eindrucksvoll gezeigt, als über 75% der Soldaten von Spitalsbataillonen innert 24 Stunden einrückten, mit etwas mehr Vorlaufzeit (2–3 Tage) waren es sogar 90%.[12]

Das neutrale Österreich kann nicht auf die Unterstützung eines Militärbündnisses zurückgreifen und ist daher gezwungen, seine Reaktionsfähigkeit im Falle eines Angriffs selbst sicherzustellen. So gibt das Militärstrategische Konzept 2017 (MSK 2017)[13] für Inlandseinsätze folgende Parameter vor:

  • Binnen 24 Stunden: Einsatz von bis zu 1.000 Kräften zur Katastrophenhilfe;
  • Binnen 72 Stunden: Erstreaktion mit einem großen Verband der Reaktionskräfte zur militärischen Landesverteidigung (MLV) oder des Beitrags zur Gewährleistung der inneren Sicherheit.

Der Kräfteumfang dieser Reaktionskräfte entspricht einer mobilgemachten Landbrigade und weiteren Unterstützungskräften aller Waffengattungen, in Summe rund 6.000 Soldat:innen.

Mögliche Auslöser für einen Einsatz der Reaktionskräfte können nachhaltige, länger andauernde Angriffe auf kritische Infrastrukturen und verfassungsmäßige Einrichtungen sein. Dadurch können die Funktionsfähigkeit der Grundversorgung der Bevölkerung sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit derart beeinträchtigt werden, dass nach drei bis sechs Tagen teilweise chaotische und nach spätestens zehn bis vierzehn Tagen anarchische Zustände drohen.[14] So können diese Reaktionskräfte als Erstreaktion zu einer Schutzoperation herangezogen werden. Letztere dient der Abwehr überwiegend subkonventioneller souveränitätsgefährdender Angriffe auf Staat, Bevölkerung oder Lebensgrundlagen am Land, im Luft- sowie im Cyber-Raum und im Informationsumfeld, welche nur mit militärischen Mitteln abgewehrt werden können.[15]

Mögliche Auslöser für einen Einsatz der Reaktionskräfte können nachhaltige, länger andauernde Angriffe auf kritische Infrastrukturen und verfassungsmäßige Einrichtungen sein.

Dem stationären und mobilen Schutz internationaler Einrichtungen beziehungsweise Organisationen kommen darüber hinaus besondere Bedeutungen zu. Das Bundesheer ist derzeit nur in der Lage, zusammengezogene Berufsoldaten:innen zeitlich abgestuft als Reaktionskräfte einzusetzen, deren Umfang nicht einer eingespielten Brigade entsprechen. Die nächsten Kräfte stehen nach Mobilmachung wiederum erst nach einer mehrmonatigen Einsatzvorbereitung zur Verfügung. Insgesamt ein wenig zufriedenstellender Lösungsansatz, welcher nicht den im MSK 2017 abgeleiteten Forderungen entspricht.[16]

Mögliche Aufgaben legen die Qualität fest

Die Ausbildung des Bundesheers richtet sich nach den zu erwartenden Aufgaben. Thematisch bedingt wird nachfolgend nicht auf hybride Bedrohungen und Cyberattacken eingegangen, die spezifische Antworten erfordern. Hingegen liegt der Fokus auf dem Schutz von kritischer Infrastruktur und der Bevölkerung als Aufgabe für Truppen des Bundesheeres, die anspruchsvolle Anforderungen beinhaltet und aktives Handeln erfordert. Mögliche Szenarien in diesem Zusammenhang sind, wie bereits erwähnt, das Herstellen von Ordnung und Sicherheit bei einem Blackout, aber auch nach Terrorangriffen im großen Stil, wie vergleichsweise am 13.11.2015 in Paris oder am 22.03.2016 in Brüssel.[17]

Weiters ist das Bundesheer für den Schutz von Durchmarschräumenvon Militärgütern am Boden und im Luftraum über Österreich zur Wahrung der Souveränität verantwortlich. Dabei könnte Österreich als neutraler Staat EU-Beschlüsse, die derartige Transporte ermöglichen, blockieren oder sie aber bei konstruktiver Enthaltung in weiterer Folge erdulden. Angesichts der schnellen Reaktion der NATO Response Force innerhalb weniger Tage müsste Österreich rasch agieren können. Eine Brigade allein erscheint für diese Aufgabe schon unzureichend, weitere mobilisierte Kräfte werden rasch benötigt, um zu verstärken, zusätzliche Schutzaufgaben zu übernehmen und bei längerem Einsatz die ersten Kräfte abzulösen.

Das Bundesheer ist für den Schutz von Durchmarschräumenvon Militärgütern am Boden und im Luftraum über Österreich zur Wahrung der Souveränität verantwortlich.

In diesem Zusammenhang drängt sich auch die Frage auf, welchen militärischen Beitrag in Europa Österreich außerhalb seiner Grenzen zu leisten bereit ist. Dazu zählt, dass Österreich im Rahmen seiner Auslandseinsatzambition aktiv bei EU Battlegroups (EUBG)[18] mitwirkt und ebenso an der weiterzuentwickelnden Schnellen Eingreiftruppe (Rapid Deployment Capacity; RDC)[19] beteiligt ist, die auch ohne UN-Mandat, nur mit EU-Mandat, an Kampfeinsätzen außerhalb der EU teilnehmen kann. Dies wurde in der Verfassung verankert und derogiert das Neutralitätsgesetz.[20] Die Schnelle Eingreiftruppe soll nach Beschlussfassung innert 10 Tagen marschbereit sein,[21] bedarf also ebenfalls kampftauglicher Soldat:innen mit abgeschlossener Einsatzvorbereitung für die Dauer der Bereitschaftsphase.

Zeitumfang der Einsatzvorbereitung

Der Friedensdividende geschuldet, wurde insbesondere nach dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ in vielen europäischen Staaten der Wehrdienst sukzessive verkürzt. Während anfangs noch Wehrdienste von mehr als 12 Monaten üblich waren, wurden sie allmählich auf 9, 6 oder sogar 4 Monate (Dänemark) reduziert.[22] Diese Reduzierung beruhte auf einer politisch ausgeschlossenen Kriegswahrscheinlichkeit, zunehmender Kriegsmüdigkeit und steigendem Unwillen der Bevölkerung, Wehrdienst zu leisten.[23] Als Antwort auf diesen Unwillen, Pflichtdienst zu leisten, aber auch um den gestiegenen Anforderungen im technologischen Bereich und komplexen Handlungsumgebungen, meist „out of area“, gerecht zu werden, erfolgte vielerorts der Umstieg auf Berufsstreitkräfte. Stehende Streitkräfte bieten zwar den Vorteil kontinuierlicher Ausbildung, jedoch entstehen auch hohe Kosten. Darüber hinaus führte die damit einhergehende Abschaffung beziehungsweise Aussetzung der Wehrpflicht – zumeist zeitlich verknüpft mit dem NATO-Beitritt –häufig zu einer Abkapselung der Streitkräfte von der breiten Bevölkerung. Eine Herausforderung ist es daher, neben Berufssoldaten genügend Angehörige für Reservekomponenten beziehungsweise eigene milizartig strukturierte Territorialverteidigungskräfte zu finden. Damit verbunden ist auch die offene Frage, welchen Umfang das Training dieser Reservekräfte bedarf, aufgrund der wieder gestiegenen Anforderungen in einem komplexen Umfeld zum Erhalt der Einsatzbereitschaft.

Es ist eine Herausforderung, neben Berufssoldaten genügend Angehörige für Reservekomponenten beziehungsweise eigene milizartig strukturierte Territorialverteidigungskräfte zu finden.

Hier hat gerade Dänemark eine gewaltige Richtungsänderung getätigt. Von den oben erwähnten 4 Monaten Wehrdienst, die freiwillig absolviert werden konnten, wird ab 2026 erstens in eine Wehrpflicht unter Berücksichtigung freiwilliger Meldungen mit 11 Monaten Wehrdienst und zweitens für Männer und Frauen gewechselt.[24]

Ein wesentlicher Unterschied hinsichtlich Ausbildung und Festigung der militärischen Fertigkeiten besteht jedenfalls von Angehörigen des Präsenzstandes (Berufssoldaten), die ihre Dienstzeit ja hauptsächlich dazu aufwenden zu Angehörigen der Miliz oder Reserve. Diese sind das militärische Äquivalent zur Freiwilligen Feuerwehr im zivilen Bereich. Sie absolvieren eine Grundausbildung und üben regelmäßig, um ihre Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten und neue Fähigkeiten zu erlernen. So dauert in der Schweiz die Grundausbildung etwa 18 Wochen, gefolgt von in der Regel jährlichen dreiwöchigen (19 Tage) Wiederholungskursen über insgesamt 18 Wochen innerhalb von 10 Jahren.[25] Als Besonderheit dauert der Wehrdienst für Durchdiener:innen, also Rekruten ohne Wiederholungskurse, 10 Monate.[26] Für Kadersoldat:innen kommen eine zusätzliche Ausbildung und Übungstätigkeiten hinzu, wie auch bei anderen Nationen üblich.

Polen setzt in seinen Territorialverteidigungskräften für Soldat:innen von der Straße weg auf jährlich 36 Übungstage, davon eine 14-tägige Übung, die restlichen Tage jeweils ein Wochenende pro Monat, um schrittweise Verbände aufzubauen und zu trainieren.[27] Soldat:innen in der Schweiz und Polen üben somit jährlich zwischen 3–5 Wochen als Miliz/Reservist:innen.[28]

Für Berufs- und Zeitsoldat:innen ist das Üben in der jeweiligen Funktion Teil ihres Berufs. Das Bundesheer steht jedoch vor dem Dilemma, eine ausgewogene Mischung aus Berufs- und aus qualitativ hochwertigen Milizsoldat:innen zu finden, um die Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten.

Strukturdilemma Bundesheer?

In der sogenannten Raumverteidigung als Antwort auf einen möglichen Ost-West-Konflikt hatte das Bundesheer bei einer geplanten Mobilmachungsstärke von rund 300.000 Soldat:innen eine Bereitschaftstruppe zur Erstreaktion.[29] Neben Berufs- und Zeitsoldat:innen waren hier Grundwehrdiener:innen als „Durchdiener“ tätig, also nach Abschluss ihrer sechsmonatigen Grundausbildung Teil der Bereitschaftstruppe. Bis 1971 dauerte in Österreich der Wehrdienst neun Monate (wobei die beiden letzten Wochen Dienstfreistellung waren). Unter Bundeskanzler Bruno Kreisky wurde auf sechs Monate Grundwehrdienst reduziert, plus 60 Tage Truppenübung.[30] Acht-Monate-Durchdiener wurden vermehrt als Funktionssoldaten verwendet. Waren diese verpflichtenden Truppenübungen für Mannschaften und Kaderpersonal alle zwei Jahre noch 14-tägig, wurden sie später nur mehr 5–6 Tage durchgeführt. 2004 wurden diese Übungen durch den damaligen ÖVP-Minister Günther Platter zunächst ausgesetzt und 2006 abgeschafft.[31]

Bis 1971 dauerte in Österreich der Wehrdienst neun Monate. Unter Bundeskanzler Bruno Kreisky wurde auf sechs Monate Grundwehrdienst reduziert, plus 60 Tage Truppenübung.

Das Wehrgesetz 2001 mit § 21 ermöglicht durchaus die Verpflichtung zur Ableistung von Milizübungen (vormals Truppenübungen) und einer vorbereitenden Milizausbildung (Kaderausbildung). Dieser Paragraph wird aber nicht angewendet.[32] Somit endet der verpflichtende Wehrdienst seit 2006 nach sechs Monaten,[33] gerade dann, wenn die individuelle Feldverwendungsfähigkeit (Ausbildung zu einer Funktion abgeschlossen, aber noch keine ausreichende Festigung beim Üben im Verbund einer Kampfgemeinschaft) erreicht wird. Es üben dann nur noch jene, die sich freiwillig zu Milizübungen verpflichtet haben. Für die volle Einsatztauglichkeit wäre im Anlassfall eine zusätzliche zweimonatige Einsatzvorbereitung im Verbandsrahmen (Kompanie, Bataillon und Brigade) erforderlich, um eine einsatzbereite Kampfgemeinschaft zu bilden.[34] Rekruten können sich repetierend jeweils für 30 Übungstage freiwillig verpflichten, ebenso Milizkaderpersonal, dessen Übungstage verbraucht sind. Bei 5–6 Übungstagen alle zwei Jahre kann aber kein Niveau gehalten werden.

Das Bundesheer besteht bei einer heutigen – politisch festgelegten – Mobilmachungsstärke von 55.000 Soldat:innen, davon rund 15.500 Berufssoldaten im Präsenzstand,[35] in seiner präsenten Struktur bis auf wenige Ausnahmen aus (Kader-)Rahmeneinheiten. Das bedeutet, dass Kaderfunktionen wie Kommandanten und Fachunteroffiziere von Berufs- und Zeitsoldat:innen besetzt sind, während der Rest des Verbandes während eines Ausbildungskontingents aus Rekrut:innen (Grundwehrdienern) und nach einer Mobilmachung aus Milizsoldat:innen besteht. In beiden Fällen bedarf es einer zumindest zweimonatigen Einsatzvorbereitung (Milizsoldaten), bei Grundwehrdienern abhängig vom jeweiligen Ausbildungsmonat auch länger. Selbst sogenannte Kaderpräsenzeinheiten (KPE), die primär für Auslandseinsätze designiert sind und aus Berufspersonal bestehen, fehlt es insbesondere an Mannschaftsdienstgraden. Das Bundesheer hat aktuell also keine strukturierten Kräfte im erforderlichen Ausmaß, die als Reaktionskraft für Aufgaben der militärischen Landesverteidigung eingesetzt werden könnten. Die derzeitigen Milizelemente des Bundesheeres selbst bedürfen generell einer zumindest zweimonatigen Ausbildung zum Herstellen der Einsatzbereitschaft.[36]

Das Bundesheer hat aktuell also keine strukturierten Kräfte im erforderlichen Ausmaß, die als Reaktionskraft für Aufgaben der militärischen Landesverteidigung eingesetzt werden könnten.

Der Versuch, Kadereingreifkräfte aus dem vorhandenen Personal zu bilden, würde im Anlassfall scheitern, da die hauptsächlichen Aufgaben des Personals im Friedensdienstbetrieb oft anders ausgerichtet sind und es an Übungszeit mangelt. Darüber hinaus behindert das Zusammenziehen von Präsenzkräften die Mobilmachungsfähigkeit des Bundesheeres. Diese „Mobilmachungsbehinderung“ wurde bereits anlässlich des Einsatzes der Miliz in der Corona-Krise durch den Rechnungshof aufgezeigt; es wurde angeregt, diese Doppelverwendung von Personal aufzulösen.[37]

Personalnot in den Streitkräften?

Viele der aktuell rund 15.000 Grundwehrdiener:innen, die jährlich einrücken,[38] schließen aber die militärische Ausbildung erst gar nicht ab, da sie für den inzwischen wieder permanent durchzuführenden Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze herangezogen werden, somit für die militärische Einsatzorganisation nicht geeignet sind und dadurch als Nähr- und Ergänzungsrate für die Miliz ausfallen. Milizsoldat:innen selbst zeigen überdies aufgrund lukrativer Bezahlung im oben angeführten Inlandseinsatz weniger Interesse am Auslandseinsatz. Diese Vielzahl an Inlandseinsätzen wiederum schreckt viele Soldat:innen aufgrund der oft unplanbaren, familienunfreundlichen Mehrbelastung von weiteren Verpflichtungen ab.[39] Es sind somit nicht nur die abgehenden Babyboomer zu ersetzen (rund die Hälfte der Bediensteten gehen bis 2032 in den Ruhestand), sondern es schwindet generell das Interesse am Militär als Arbeitgeber.[40]

Der Rechnungshof stellte 2022 fest, dass der Besetzungsgrad bei den Offizieren 2021 in der Miliz bei 67,2 Prozent lag, bei den Unteroffizieren 64,7 Prozent:[41] „Um sowohl die Erstbefüllung als auch die sogenannte Nährrate und Ersatzrate bis 2032 erfüllen zu können, müssten jährlich 327 Offiziere, 813 Unteroffiziere sowie 1.545 Chargen und Rekruten hinzukommen. Tatsächlich betrugen die Zugänge im Jahr 2021 147 Offiziere, 364 Unteroffiziere und 1.527 Chargen und Rekruten.“ [42] Von den Mannschaften sind allerdings die meisten befristet Beorderte, also nicht übungspflichtig. 2023 musterten 348 Unteroffiziere zur Truppe aus, davon 300 Berufs- und 48 Milizsoldaten. 2024 musterten 345 Unteroffiziere, davon 270 Berufsunteroffiziere (davon 17 Frauen) und 75 Milizunteroffiziere (davon 1 Frau) aus. Der Personalstand im Bundesheer sinkt.

Bildung von Reaktionskräften in personeller Hinsicht

Bei einer zeitlichen Verfügbarkeit (NTM; Notice to move; Bereitschaftsstufe) von Reaktionskräften innert 72 Stunden ist eine Rotation gleichartiger Reaktionskräfte erforderlich, um die individuelle Belastung des Personals überschaubar zu halten. So bedarf es im Jahresablauf bei einer dreimonatigen Bereitschaft von 72 Stunden NTM vier gleichartiger Organisationselemente, bei einer viermonatigen Bereitschaft drei gleichartiger Organisationselemente. Da die alleinige Gestellung durch Berufspersonal einer milizartigen Struktur widersprechend und die Deckung des Personalbedarfs unter derzeitigem Gesichtspunkt außerdem unrealistisch ist (aufgrund rückläufigem Kaderpersonalstand), wird eine entsprechende Mischung unterschiedlicher Personalstände geboten sein. Somit ist auch die Aussage im MSK 2017, dass die ersten drei Monate jeglicher Einsätze aus der Präsenzstruktur zu bewältigen sind, um eine nachfolgende Mobilmachung sicherstellen zu können, hinfällig.[43]

Bei einer zeitlichen Verfügbarkeit von Reaktionskräften innert 72 Stunden ist eine Rotation gleichartiger Reaktionskräfte erforderlich, um die individuelle Belastung des Personals überschaubar zu halten.

Politische Maßnahmen zur Anhebung der Wehrdienstdauer sind dringend notwendig. Jegliche Verlängerung des Grundwehrdienstes hilft sinkende Tauglichkeitszahlen zu absorbieren. Von den derzeit jährlich benötigten 16.000–17.000 Grundwehrdienern kann das Bundesheer nur mehr rund 15.000, Tendenz fallend, erwarten.[44] Erforderlich, jedoch derzeit unrealistisch, sind acht Monate Grundwehrdienst plus vier Monate Truppenübung; jährlich wären drei Wochen (19 Tage) abzuleisten (Modell 8+4, alternativ 9+3).

Eine Wiedereinführung von sechs Monaten Grundwehrdienst plus 60 Tage Truppenübung (6+2) greift zu kurz, wenn wiederum nur 5–6 Tage alle zwei Jahre geübt wird. Eine verkürzte Einsatzvorbereitung im Anlassfall lässt sich dadurch nicht erreichen. Es müsste, um Qualität zu erreichen und zu erhalten, eine jährliche Übungspflicht eingeführt werden und dann zumindest eine Dauer von drei Wochen umfassen, wie eine Diskussion und Erfahrungen in der Schweiz ergaben.[45]

Ein Mittelweg für Österreich könnte ein Modell 6+3 sein, sechs Monate Grundwehrdienst und 90 Tage Truppenübung.[46] Im Falle des Durchdienens für bestimmte Funktionen sollte wie in der Schweiz ein Monat länger gedient werden (10 Monate). Bei allen Überlegungen zum zeitlichen und inhaltlichen Umfang des Wehrdienstes sollten auch ausbildungsmethodische Optimierungen einfließen, um die verfügbare Zeit optimal nützen und straffen zu können. Die „gewonnene“ Zeit sollte nicht der Kürzung des Wehrdienstes dienen, sondern in die Wiederholung und Festigung der erlernten Fähigkeiten fließen sowie als Teil der Reaktionskräfte genützt werden können. Da jedoch eine Verlängerung des verpflichtenden Wehrdienstes über sechs Monate hinaus politisch derzeit kein Thema ist,[47] bedarf es der Optimierung der Rahmenbedingungen, um genügend qualitativ geeignetes Personal zu rekrutieren.

Reaktionsmiliz

Als Lösungsansatz, um Reaktionskräfte im Bundesheer überhaupt aufstellen zu können, wurde neben dem Kern aus Berufs- und Zeitsoldaten eine Reaktionsmiliz geschaffen, die 2023 via zumeist bundesheerintern genutzten Medien beworben und 2024 mit der Ausbildung beginnen soll.[48] Die Berufssoldat:innen, als Teil dieser Einheiten, haben die Aufgabe, außerhalb der Übungszeiten Gerätewartungen sicherzustellen, Ausbildungen zu planen und vorzubereiten beziehungsweise sich innerhalb der jeweiligen Bataillone gegenseitig zu unterstützen und zu vertreten.

Von 412 benötigten Soldat:innen für zwei Jägerkompanien und einen Aufklärungszug als erster Aufbauschritt haben sich rund 400 Interessent:innen beworben,[49] deren Eignung es noch festzustellen gilt. Gefordert sind neben physischer und psychischer Eignung und abgeschlossenem Grundwehrdienst die Bereitschaft, 30 Tage pro Jahr zu üben, aufgeteilt in eine 14-tägige Übung und Mehrtagesblöcke. Die Mindestverpflichtung beträgt derzeit drei Jahre. Eine effektive Nutzung ist aber erst nach Abschluss der Ausbildung möglich, die bei 30 Tagen Ausbildung pro Jahr frühestens nach zwei Jahren zu erwarten ist, analog zu einer zweimonatigen Einsatzvorbereitung nach dem Grundwehrdienst.[50] Entscheidend wird die Einbindung in strukturierte Verbände sein. Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft zumindest 120%ige bis 130%ige personelle und materielle Abdeckung inklusive der Reserven, um eine zumindest 100%ige Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Reaktionsmilizsoldat:innen sollen bei Absolvierung aller jährlichen Erfordernisse eine attraktive Prämie, zuzüglich sonstiger Gebühren und Entgeltzahlungen, erhalten.

Von 412 benötigten Soldat:innen für zwei Jägerkompanien und einen Aufklärungszug als erster Aufbauschritt haben sich rund 400 Interessent:innen beworben, deren Eignung es noch festzustellen gilt.

Milizstrukturen erfordern auch attraktivierende Maßnahmen für Arbeitgeber:innen. Hier wäre es sinnvoll und notwendig, bereits frühzeitig Partner des Bundesheeres und Wirtschaftstreibende umfassend zu informieren und unter Einbindung der Politik zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen für alle Beteiligten eine Anreizsituation herbeizuführen.

Grundlagen für eine erfolgreiche Personalrekrutierung

Wie alle Wehrsprecher der im österreichischen Parlament vertretenen Parteien bei der Veranstaltung zum Tag der Wehrpflicht 2023 (20.01.2023) übereinstimmend festgehalten haben, sind die Rahmenbedingungen für das Personal beim Bundesheer zu verbessern, indem man Freiwilligkeit fördert.[51] Der erste Schritt für die Personalwerbung ist der Anreiz, Wehrdienst zu leisten. So ist aber die finanzielle Absicherung für wehrdienstleistende Rekruten ab Jänner 2024 mit einem Grundentgelt von 585,10 Euro[52] monatlich im Vergleich mit 2.070 Franken (rund 2.070 Euro)[53] monatlich für den Schweizer Rekruten stark abfallend. Eine Soldatin im Ausbildungsdienst, die sich freiwillig zum Dienst beim Bundesheer meldet, erhält 1.365,56 Euro monatlich im ersten Jahr (alle Beträge netto).[54]

Was ist also von der Politik zur Attraktivierung des Wehrdienstes vorgesehen? Ein Blick in das Regierungsprogramm 2020 bis 2024 der aktuellen Koalition (Österreichische Volkspartei [ÖVP] & Die Grünen) bezüglich Personalmaßnahmen beim Bundesheer ergibt:[55]

Hinsichtlich der Miliz:

  • „Beseitigen von sozialversicherungsrechtlichen Benachteiligungen von Milizsoldaten.“ [56]

Hinsichtlich des Soldatenberufes generell:

  • „Schaffung eines neuen Berufsbildes Soldat, damit es im Bundesheer attraktive und vielseitige Karrieremöglichkeiten gibt, um Talente aus der Wirtschaft bestmöglich für das Heer gewinnen und halten zu können bzw. Soldaten nach Ende ihrer Karriere im Heer eine Perspektive in der Wirtschaft zu ermöglichen.
  • Attraktivierung des Soldatenberufs durch geeignete Maßnahmen im Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht;
  • Stärkung der Durchlässigkeit zwischen Bundesheer und Wirtschaft;
  • Prüfung einer verbesserten Anschlussfähigkeit der militärischen Ausbildungen;
  • Erhöhung des Anteils von Frauen im Österreichischen Bundesheer.“[57]

Die Zeit zur Umsetzung der Vorhaben bis Ende 2024 wird knapp.

Die Nachteile der Tätigkeit in einer Milizfunktion sind seit Jahrzehnten bekannt: pensionsrechtliche Nachteile durch zu geringe Pensionsbeiträge des Arbeitgebers Bundesheer, keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, keine Beiträge für die Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorge, Krankenbetreuung nur in Heeressanitätseinrichtungen (keine freie Arztwahl), nur eingeschränkte Versicherung bei Unfall, Invalidität und Tod nach dem Heeresentschädigungsgesetzes, keine Anwendung des Kinderbetreuungsgeld- und Familienzeitbonusgesetzes, sowie anteilsmäßige Verkürzung des Urlaubsanspruches. Neue Arbeitszeitmodelle, wie Teilzeit, Vier-Tage-Woche, flexible Zeitgestaltung, sind zu berücksichtigen und gleichzeitig verantwortungsvolle Leistungen für die Gesellschaft zu würdigen.[58] Während eine Infanteriegruppe nicht im Homeoffice arbeiten kann, könnte eine Vier-Tage-Woche im Friedensdienstbetrieb für Präsenzsoldaten eine attraktive Option sein. Eine Vier-Tage-Woche im Zivilleben wiederum würde Milizsoldaten ermöglichen, die nun freie Zeit in Übungstätigkeit für die Sicherheit des Landes zu investieren.

Leistungsprämien, Steuervergünstigungen, Pensionsanrechnungen, Stipendien und anrechenbare Zusatzqualifikationen könnten sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Arbeitnehmer:innen von Vorteil sein und Anreize bieten. Eine flexible und einfachere Durchlässigkeit zwischen Wirtschaft und Militär ist zu ermöglichen, sowie ein flexibler Mix aus Militär- und Zivilpersonen im Dienstverhältnis zu fördern, basierend auf familienfreundlichen Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus bekommen Spezialist:innen mehr – hier ist Angebot und Nachfrage am Markt ausschlaggebend. Generell gilt – Auslandseinsätze müssen höher besoldet werden als Inlandseinsätze.[59]

Eine flexible und einfachere Durchlässigkeit zwischen Wirtschaft und Militär ist zu ermöglichen, sowie ein flexibler Mix aus Militär- und Zivilpersonen im Dienstverhältnis zu fördern, basierend auf familienfreundlichen Arbeitsbedingungen.

Es ist entscheidend zu erkennen, dass Milizangehörige vorrangig im zivilen Umfeld tätig sind. Daher sollten Lösungen gefunden werden, die sowohl dem Bundesheer als auch den Arbeitgeber:innen in der Privatwirtschaft zugutekommen. Hier hat die Politik im Schulterschluss mit der Wirtschaft, Sozialpartnern und Gesellschaft Lösungen zum allgemeinen Benefit zu finden.

Das Bundesheer der Zukunft wird sich aus einem flexiblen Personenkreis zusammensetzen müssen: aus Rekruten, die als Reaktionsmiliz mit jährlicher Übungspflicht weiterdienen, und anderen, die mit weniger Übungspflicht im Anlassfall nach spezifischer (mehrmonatiger) Einsatzvorbereitung als Folgekräfte herangezogen werden.

Die strukturierten Reaktionskräfte sollten sich in der Endausbaustufe aus rotierenden Brigadeäquivalenten zusammensetzen, bestehend aus Berufs- und Zeitsoldat:innen sowie Angehörigen der Reaktionsmiliz, um sicherzustellen, dass der Verband nach Alarmierung spätestens nach 48 Stunden formiert ist und innerhalb von 72 Stunden österreichweit eingesetzt werden kann.

Organisation und Strukturen der Reaktionskräfte

Die Forderung nach einer permanenten Einsatzbereitschaft der Reaktionskräfte innerhalb von 72 Stunden verlangt die Bereithaltung mehrerer gleichartiger Organisationselemente, um Urlaubs- und Ausbildungsphasen abdecken zu können. Die strukturellen Anforderungen und Fähigkeiten der designierten Reaktionskräfte müssen gleich sein, um die geforderte Erstreaktion abdecken zu können. Letztlich sind Brigadekommanden und ihre jeweiligen kleinen Verbände hinkünftig „Force-Provider“ für Reaktionskräfte und rotieren nach einem eigenen Plan.

Bei einer aktuellen Verfügbarkeit von 10 Jägerbataillonen im Präsenzstand und 10 Bataillonen sowie 12 selbstständigen Jägerkompanien als Teil der selbstständig strukturierten Miliz stehen strukturell zumindest 72 Kompanien zur Verfügung[60] – 6 Kompanien (je 3 bei zwei Reaktionsjägerbataillonen) davon werden im ersten Ansatz je Reaktionskraft benötigt, in Summe daher im Jahresablauf 24 von 72, ein Drittel aller Infanteriekräfte. Bei Bedarf einer Panzerkompanie im Rahmen der Erstreaktionskräfte und Verfügbarkeit eines Panzerbataillons mit 3 Kompanien würde das bedeuten, dass entweder eine vierte Panzerkompanie aufzustellen ist oder die drei bestehenden rotierend im Jahresablauf mit jeweils vier Monaten 72-stündiger Bereitschaft bereitzuhalten sind. Andere Organisationselemente und anteilige Kräfte für Kommanden, Stabskompanien, Führungs- und Versorgungsteile der Brigade rotieren sinngemäß.

Die Kräfte werden nur zu Übungszwecken und im Anlassfall zusammengezogen. Diese Aufteilung ist unter demografischer Beachtung der besseren Personalrekrutierung und des lokalen Wechsels innerhalb des Verbandes zu bevorzugen, nachdem es keine geschlossenen Verbände der Reaktionskräfte nach diesem Modell geben wird.

Der Personalrahmen eines beispielweisen Jägerbataillons berücksichtigt Kernaufgaben – z. B. 1. Jägerkompanie (JgKp) bildet beim jährlichen Vollkontingent Grundwehrdiener im vollen Ausbildungsumfang als Nährrate für die Miliz aus, die 2. JgKp im verminderten Umfang bei Bedarf für Assistenzeinsätze, die 3. JgKp stellt den Kern für die Reaktionskräfte („Berufssoldaten“ & Reaktionsmiliz) im bundesheerübergreifenden Rotationssystem, Stabs- und Kampfunterstützungskompanie (StbKp & KUKp) bilden Anteile für Miliz, Assistenz und Reaktionskräfte (Reaktionsmiliz) aus. Je nach Zuordnung – eine etwaige Kaderpräsenzeinheit (KPE) wird zwar vom Verband truppendienstlich unterstellt geführt (ermöglicht lokalen flexiblen Personalaustausch), aber die federführende Zuordnung bezüglich Ausbildung, Einsatzrhythmus und Langzeitplanung erfolgt durch ein eigenes Kommando Internationale Einsätze (KdoIE – Arbeitsbegriff; federführende Steuerung aller Auslandseinsätze sowie Führung aller diesbezüglich designierten Einheiten). (Grafik: Autor)

Sind die Reaktionskräfte einmal in ihrer Zusammensetzung eingesetzt und es ist mobilzumachen, so ist die für die jeweilige Aufgabe erforderliche Truppeneinteilung einzunehmen. Die jeweils designierten Organisationselemente für die Reaktionskräfte schließen zeitnah die Einsatzvorbereitung unter Einbindung der Reaktionsmiliz ab und haben dann drei Monate hohe Bereitschaft (72 Stunden NTM), danach drei Monate Nachbereitung und Erholung, danach wieder sechs Monate Vorbereitung und Ausbildung.

Beispielhafte Darstellung der Reaktionsfähigkeit des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) mit insgesamt vier Brigadestarken Elementen (Elemente, die gesondert geführt werden, sind hier nicht dargestellt) – die jeweils designierte Brigadeführung (A–D) hat Elemente aus nahezu allen Waffengattungen für die Phase der Bereitschaft (72 Stunden NTM; Einsatzbereitschaft Reaktionskräfte – Ebs Reak) aus den anderen Elementen zugeordnet. Ständiges Training mit unterschiedlicher Ausprägung erlaubt die Reaktion eines Brigadeäquivalents innert 72 Stunden für Einsätze zur Militärischen Landesverteidigung (MLV), einer weiteren Brigade spätestens nach 14 Tagen kurzer (Teile der jeweiligen Anteile Reaktionskräfte auch früher) und einer dritten Brigade nach rund 60 Tagen Einsatzvorbereitung (EVb) bzw. des gesamten Bundesheeres nach rund 60–90 Tagen. Eine Ersatzorganisation (ErsOrg) stellt die Nährrate an Soldaten (Fortsetzung einsatzrelevanter Kader- und Grundwehrdienerausbildung – Rekr Ausb). In der Abbildung unten ist beispielhaft ein kleiner Verband (JgB) mit seinem Jahresablauf dargestellt, die 3. JgKp als Teil der Reaktionskräfte (Reak) sowie einem KPE-Element (Kaderpräsenzeinheit), das aufgrund internationaler Verpflichtungen primär für Auslandseinsätze designiert ist. (Grafik: Autor)

Herausforderung und Chance

Das Bundesheer steht vor einer entscheidenden Herausforderung und zugleich einer großen Chance. Mit dem Beginn des Jahres 2024 sollen die ersten Schritte zur Etablierung der Reaktionsmiliz unternommen werden, die als wesentlicher Bestandteil der Reaktionskräfte fungieren wird. Dies erfordert jedoch, dass das Bundesheer als Arbeitgeber attraktiver wird, insbesondere wenn die Politik weiterhin auf Freiwilligkeit setzt. Es ist notwendig, dass die Politik gemeinsam mit der Wirtschaft und der Gesellschaft geeignete Rahmenbedingungen schafft, um diesem Ziel gerecht zu werden.

Mit dem Beginn des Jahres 2024 sollen die ersten Schritte zur Etablierung der Reaktionsmiliz unternommen werden, die als wesentlicher Bestandteil der Reaktionskräfte fungieren wird.

So geht Wenke Apt davon aus, „dass die Attraktivität des Soldatenberufs aufgrund verschiedener Charakteristika weiter abnimmt. Dazu gehören das Risiko für Leib und Leben, […], hohe Anforderungen an die Mobilität des Soldaten und seine Familie sowie ein hohes Maß an Bürokratie und Rigidität.“[61] Es ist wichtig, gezielt jedem dieser Hindernisse zu begegnen, um das Bundesheer als attraktiven Arbeitgeber am Markt zu positionieren. Dabei sollte das Image des Bundesheeres durch eine positive emotionale Darstellung verbessert werden, um eine Win-win-Situation für alle Beteiligten zu schaffen.


Bernhard Schulyok; Forschungsinteressen: Sicherheitspolitik, Militär, Gesellschaft. Drei Taschenbücher für die Zeitschrift „Truppendienst“, zahlreiche Einzelartikel. Fähigkeitenentwicklung im Österreichischen Bundesheer (ÖBH) unter Beachtung nationaler und internationaler Aspekte. 5 Jahre Kommandant des Jägerbataillon Wien 2 „Maria Theresia“ (Miliz). Teamtrainer und Organisationsentwickler. Bei den in diesem Artikel vertretenen Ansichten handelt es sich um die des Autors. Diese müssen nicht mit jenen des BMLV übereinstimmen.


[1] Wolfgang Richter, „Ukraine im NATO-Russland-Spannungsfeld,“ SWP-Aktuell 2022/A 11 (11.02.2022), Online-Quelle, Ukraine im Nato-Russland-Spannungsfeld – Stiftung Wissenschaft und Politik (swp-berlin.org), abgerufen am Februar 24, 2024.

[2] Ibid.

[3] Günter Hofbauer, „Bundesheer-Budget: Militärische Lageänderung,“ Tageszeitung Der Standard (24.10.2024), Online-Quelle, https://www.derstandard.at/story/2000140235227/militaerische-lageaenderung, abgerufen am Februar 18, 2024.

[4] Bruno Günter Hofbauer, „Streitkräfteentwicklung in Österreich,“ 290, in: Risikobild 2024, BMLV (2023), Online-Quelle, Bundesheer – Wissenschaftliche Publikationen – Risikobild 2024 (bmlv.gv.at), abgerufen am Februar 18, 2024.

[5] Julian E. Barnes: „Russia Positioning Helicopters, in Possible Sign of Ukraine Plans”, The New York Times (NYT, 10.01.2022) Online-Quelle, https://www.nytimes.com/2022/01/10/us/politics/russia-ukraine-helicopters.html, abgerufen am März 12, 2024.

[6] Homepage der Polnischen Territorialverteidigungskräfte, Online-Quelle, Kolejne przysięgi żołnierzy WOT, formacja liczy już ponad 24 tys. żołnierzy. | Biuro prasowe Dowództwa Wojsk Obrony Terytorialnej (wp.mil.pl), abgerufen am Februar 18, 2024.

[7] Giulia Carbonaro, „Personalkrise bei den europäischen Armeen,“ euronews (16.02.2024), Online-Quelle, Personalkrise bei den europäischen Armeen | Euronews, abgerufen am Februar 18, 2024.

[8] Homepage der Bundeswehr, Abschnitt NRF, „Rund 50.000 Soldatinnen und Soldaten stehen bereit,“ Online-Quelle, Deutschland in der NATO (bundeswehr.de), abgerufen am Februar 05, 2024.

[9] Marco Seliger, „Die Nato gibt sich eine Struktur wie im Kalten Krieg, und Deutschland macht wieder einmal grosse Versprechungen,“ Neue Zürcher Zeitung (NZZ; 04.06.2023), Online-Quelle, Neue Nato-Struktur: Deutschland macht wieder grosse Ankündigungen (nzz.ch), abgerufen am Februar 05, 2024.

[10] Homepage der Bundeswehr, Abschnitt VJTF, „Die VJTF – die Speerspitze der NATO,“ Online-Quelle, NATO-Speerspitze (bmvg.de), abgerufen am Februar 05, 2024.

[11] Idem.

[12] Thomas Rechsteiner, Nationalrat, Frühjahrssession 2020, Dritte Sitzung, 05.05.20, Online-Quelle, 20.035 | Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie | Amtliches Bulletin | Das Schweizer Parlament, abgerufen am Februar 06, 2024.

[13] Militärstrategische Konzept 2017 (MSK 2017), 28, Online-Quelle, https://www.bmlv.gv.at/wissen-forschung/publikationen/beitrag.php?id=2844, abgerufen am Februar 15, 2024.

[14] Ibid.

[15] Militärstrategische Konzept 2017 (MSK 2017), 15.

[16] Idem, 10.

[17] RIS des Bundes, Bundesrecht konsolidiert: Bundes-Verfassungsgesetz,

Artikel 79. (1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.

(2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt

1. auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus

a) zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner

b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt;

2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges. (…),

Online-Quelle, RIS – Bundes-Verfassungsgesetz Art. 79 – Bundesrecht konsolidiert (bka.gv.at), abgerufen am Februar 15, 2024.

[18] Homepage des Bundesheeres, Online-Quelle, Bundesheer – Factsheet: Die EU-Battlegroups (bmlv.gv.at), abgerufen am Februar 20, 2024.

[19] Wilfried Rombold, „Generalstabschef Striedinger: „Ich leiste mir diesen Bauchfleck nicht,“ Tageszeitung Kleine Zeitung (21.01.2024), Online-Quelle, Auslandseinsätze: Generalstabschef Striedinger: „Ich leiste mir diesen Bauchfleck nicht“ (kleinezeitung.at), abgerufen am Februar 20, 2024.

[20] RIS des Bundes, Bundesrecht konsolidiert: Bundes-Verfassungsgesetz,

Artikel 23j. (1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 1 und 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon mit, der in Art. 3 Abs. 5 und in Art. 21 Abs. 1 insbesondere die Wahrung beziehungsweise Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen vorsieht. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 43 Abs. 1 dieses Vertrags sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu einem oder mehreren Drittländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden. Auf Beschlüsse des Europäischen Rates über eine gemeinsame Verteidigung ist Art. 50 Abs. 4 sinngemäß anzuwenden.

(2) Für Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon gilt Art. 23e Abs. 3 sinngemäß.

(3) Bei Beschlüssen über die Einleitung einer Mission außerhalb der Europäischen Union, die Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens oder Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten umfasst, sowie bei Beschlüssen gemäß Art. 42 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon betreffend die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik ist das Stimmrecht im Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Bundesminister auszuüben. (…)

Online-Quelle, RIS – Bundes-Verfassungsgesetz Art. 23j – Bundesrecht konsolidiert (bka.gv.at), abgerufen am Februar 20, 2024.

[21] Bernhard Schulyok, „Österreichs Verständnis der Neutralität im Widerspruch zur GSVP der EU? (Teil II),“ The Defence Horizon Journal (23.05.2022), Online-Quelle, Österreichs Verständnis der Neutralität im Widerspruch zur GSVP der EU? (Teil II) | The Defence Horizon Journal Deutsch (tdhj.org), abgerufen am Februar 20, 2024.

[22] Statista, „Dauer der Wehrpflicht in europäischen Ländern (in Monaten),“ Online-Quelle, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/170071/umfrage/dauer-der-wehrpflicht-in-europa/, abgerufen am Februar 24, 2024.

[23] tfactory Trendagentur (2017), „Das Image des österreichischen Bundesheeres bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Endbericht,“ Wien, Oktober 2017, 33-37; Wenke Apt, „Trends in Demographie und Gesellschaft: Auswirkungen auf Streitkräfte und militärische Rekrutierung,“ in „Streitkräfte unter Anpassungsdruck“ – Sicherheits- und militärpolitische Herausforderungen Deutschlands in Gegenwart und Zukunft,“ Gerhard Kümmel (Hrsg.), Militär und Sozialwissenschaften, Band 43, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2009, 143-151.

[24] Redaktionsbeitrag: „In Dänemark müssen ab 2026 auch Frauen zum Militär“, Tageszeitung Der Standard, (14.03.2024), Online-Quelle, https://www.derstandard.at/story/3000000211683/in-daenemark-muessen-ab-2026-auch-frauen-zum-militaer?ref=rss, abgerufen am März 15, 2024.

[25] Kanton St.Gallen, Sicherheits- und Justizdepartement, Amt für Militär und Zivilschutz, Merkblatt Allgemeine Militärdienstpflicht, „Merkblatt: Persönliche Dienstpflicht in Armee, Zivildienst oder Zivilschutz,“ Online-Quelle, Merkblatt Allgemeine Militärdienstpflicht.pdf (sg.ch), abgerufen am Februar 24, 2024.

[26] Ibid.

[27] Homepage der Polnischen Territorialverteidigungskräfte, Online-Quelle, Kolejne przysięgi żołnierzy WOT, formacja liczy już ponad 24 tys. żołnierzy. | Biuro prasowe Dowództwa Wojsk Obrony Terytorialnej (wp.mil.pl), abgerufen am Februar 18, 2024.

[28] Für Deutschland ergänzend, Christopher Ziedler, „Chef des Reservistenverbands im Interview, „Wir Deutschen müssen wieder einen Verteidigungswillen entwickeln,“ Tagesspiegel (14.08.2023), Online-Quelle, https://www.tagesspiegel.de/politik/chef-des-reservistenverbands-im-interview-wir-deutschen-mussen-wieder-einen-verteidigungswillen-entwickeln-10300321.html, abgerufen am Februar 24, 2024.

[29] Erich Reiter, „Ist das Heer noch zu retten?,“ Tageszeitung Kleine Zeitung (20.06.2016), Online-Quelle, https://www.kleinezeitung.at/politik/3901558/Heeresdebatte_Ist-das-Heer-noch-zu-retten, abgerufen am Februar 24, 2024.

[30] Redaktion Der Standard, „Mit sechs Monaten warb schon Bruno Kreisky,“ Tageszeitung Der Standard (06.01.2005), Online-Quelle, Mit sechs Monaten warb schon Bruno Kreisky – Heer & Zivildienst – derStandard.at › Inland, abgerufen am Februar 24, 2024.

[31] Daniel Bischof und Martin Fritzl, „Österreichs Miliz ist kurz vor dem Tod,“ Tageszeitung Die Presse (14.02.2024), Online-Quelle, Österreichs Miliz „ist kurz vor dem Tod“ | DiePresse.com, abgerufen am Februar 24, 2024.

[32] RIS des Bundes, Bundesrecht konsolidiert, Gesamte Rechtsvorschrift für Wehrgesetz 2001, Fassung vom 22.01.2023, Anmerkung: Das Wehrgesetz, § 21 gibt die Möglichkeit der Verpflichtung zur Ableistung von Milizübungen und vorbereitender Milizausbildung (Kaderausbildung), siehe „§ 21. (1) Milizübungen sind auf Grund freiwilliger Meldung oder einer Verpflichtung sowie nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen zu leistende Waffenübungen. (…)“ sowie „(3) Wehrpflichtige, die sich nicht freiwillig zur Leistung von Milizübungen gemeldet haben, jedoch eine vorbereitende Milizausbildung während des Grundwehrdienstes erfolgreich geleistet haben, dürfen zur Leistung von Milizübungen verpflichtet werden, sofern die notwendigen Funktionen nicht ausreichend mit solchen Wehrpflichtigen besetzt werden können, die Milizübungen auf Grund freiwilliger Meldung zu leisten haben.“ sowie „(4) Wehrpflichtige, die auf Grund ihrer Eignung und des voraussichtlichen militärischen Bedarfes für die Heranbildung zu einer Funktion in der Einsatzorganisation in Betracht kommen, sind vom Einheitskommandanten oder dem diesem gleichgestellten Kommandanten während des Grundwehrdienstes zu einer vorbereitenden Milizausbildung einzuteilen. Wehrpflichtige, die sich freiwillig zur Leistung von Milizübungen gemeldet haben, sind dabei im Falle ihrer Eignung vorzugsweise zu berücksichtigen,“ Online-Quelle,

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001612, abgerufen am Jänner 22, 2023.

[33] Daniel Bischof, „Längerer Wehrdienst? Grüne blocken ab,“ Tageszeitung Wiener Zeitung (11.03.2022), Online-Quelle, Längerer Wehrdienst? Grüne blocken ab – Archiv | Wiener Zeitung, abgerufen am Februar 20, 2024.

[34] Bruno Günter Hofbauer, „Streitkräfteentwicklung in Österreich,“ 290, in: Risikobild 2024, BMLV (2023), Online-Quelle, Bundesheer – Wissenschaftliche Publikationen – Risikobild 2024 (bmlv.gv.at), abgerufen am Februar 18, 2024.

[35] Daniel Bischof, „Längerer Wehrdienst? Grüne blocken ab,“ Tageszeitung Wiener Zeitung (11.03.2022), Online-Quelle, Längerer Wehrdienst? Grüne blocken ab – Archiv | Wiener Zeitung, abgerufen am Februar 20, 2024.

[36] Bruno Günter Hofbauer, „Streitkräfteentwicklung in Österreich,“ 290, in: Risikobild 2024, BMLV (2023), Online-Quelle, Bundesheer – Wissenschaftliche Publikationen – Risikobild 2024 (bmlv.gv.at), abgerufen am Februar 18, 2024.

[37] Rechnungshof Österreich, Einsatzbereitschaft der Miliz, Bericht des Rechnungshofes, Wien, Dezember 2022, 32-36, Online-Quelle, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/005.014_Miliz.pdf, abgerufen am Jänner 23, 2023.

[38] Parlamentarische Anfrage 4668/J vom 17.12.2020 (XXVII. GP), Online-Quelle, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/4668/imfname_856727.pdf; Beantwortung 4669/AB vom 17.02.2021 zu 4668/J (XXVII. GB), Online-Quelle, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/4669/imfname_884862.pdf, abgerufen am Jänner 23, 2024.

[39] Thomas Orovits, „Assistenzeinsatz ist Gift fürs Bundesheer,“ Tageszeitung KURIER (25.01.2023), Online-Quelle, https://kurier.at/chronik/burgenland/assistenzeinsatz-ist-gift-fuers-bundesheer/402305087, abgerufen am Jänner 28, 2024.

[40] Landesverteidigungsbericht 2023 (Oktober 2023), 50, Online-Quelle, https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2023.pdf, abgerufen am März 13, 2024.

[41] Ibid, 33.

[42] Ibid, 34-35.

[43] Militärstrategische Konzept 2017 (MSK 2017), 27, Online-Quelle,  https://www.bmlv.gv.at/wissen-forschung/publikationen/beitrag.php?id=2844, abgerufen am Februar 20, 2024.

[44] Parlamentarische Anfrage 4668/J vom 17.12.2020 (XXVII. GP), Online-Quelle, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/4668/imfname_856727.pdf; Beantwortung 4669/AB vom 17.02.2021 zu 4668/J (XXVII. GB), Online-Quelle, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/4669/imfname_884862.pdf, abgerufen am Jänner 23, 2024.

[45] SRF: Schweiz, „Ständeratskommission lehnt kürzeren WK ab,“ (21.01.2015), Online-Quelle, https://www.srf.ch/news/schweiz/schweiz-staenderatskommission-lehnt-kuerzeren-wk-ab, abgerufen am Februar 20, 2024.

[46] Anmerkung: Das Modell 6+3 ist in dem Fall nicht zu verwechseln mit dem Modell 6+3 Monate Assistenzeinsatz/Migration – Grundwehrdiener verpflichten sich unmittelbar nach Ableistung des sechsmonatigen Grundwehrdienstes zwischen 1–3 Monaten, Verlängerung möglich, Assistenzleistung/Migration an der Grenze zu leisten. Ziel ist es dabei, Rekruten, die noch nicht den Grundwehrdienst abgeleistet haben, nicht in den Assistenzeinsatz schicken zu müssen, sondern deren Ausbildung abschließen zu können.

[47] Michael Jungwirth und Hubert Patterer, „Nehammer: „Milizübungen würden der Wirtschaft schaden,“ Kleine Zeitung (30.01.2024), Online-Quelle, https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/18048557/nehammer-milizuebungen-wuerden-der-wirtschaft-schaden, abgerufen am Februar 23, 2024.

[48] Homepage Bundesheer, Reaktionsmiliz – Die Miliz in höherer Bereitschaft, Online-Quelle, Reaktionsmiliz – Die Miliz in höherer Bereitschaft – reaktionsmiliz.bundesheer.at, abgerufen am Februar 18, 2024.

[49] ORF NÖ Chronik, „Bundesheer richtet schnelle Eingreiftruppe ein,“ ORF NÖ (02.12.2023), Online-Quelle, Bundesheer richtet schnelle Eingreiftruppe ein – noe.ORF.at, abgerufen am Februar 24, 2024.

[50] Anmerkung: Nach derzeitigen Beurteilungen im BMLV soll das Herstellen der Einsatzbereitschaft für eine Schutzoperation sogar 95 Ausbildungstage benötigen. Hier wäre jedenfalls durch Verdichtung der Inhalte und ausbildungsmethodischer Optimierung eine Reduzierung auf 60 Tage zu erzielen.

[51] Tag der Wehrpflicht 2023, Veranstaltung der Plattform Wehrhaftes Österreich am 20.01.2023, Online-Quelle, X. Tag der Wehrpflicht- Thema: Aufbauplan 2032 – YouTube, abgerufen am Februar 24, 2024.

[52] Redaktion Der Standard, „Entgelt für Zivil- und Präsenzdiener wird um 49 Euro erhöht,“ Tageszeitung Der Standard (01.12.2023), Online-Quelle, Entgelt für Zivil- und Präsenzdiener wird um 49 Euro erhöht – Heer & Zivildienst – derStandard.at › Inland, abgerufen am Februar 24, 2024.

[53] Schweizerische Eidgenossenschaft, VBS, Sold und Erwerbsersatz (EO), Online-Quelle, Sold und Erwerbsersatz (EO) (admin.ch), abgerufen am Februar 24, 2024.

[54] Homepage Bundesheer, Karriere Bundesheer, Soldatin, Was du in deiner Ausbildung verdienst, Soldatin | Karriere beim Bundesheer, abgerufen am Februar 24, 2024.

[55] Regierungsprogramm 2020-2024, „Aus Verantwortung für Österreich,“ 162, Online-Quelle, Regierungsdokumente – Bundeskanzleramt Österreich, abgerufen am Februar 18, 2024.

[56] Idem.

[57] Idem.

[58] Siehe hierzu auch Bernhard Schulyok, „Herausforderungen in der Zukunft erfordern neue Wege,“ The Defence Horizon Journal (30.08.2021), Online-Quelle, Herausforderungen in der Zukunft erfordern neue Wege | The Defence Horizon Journal Deutsch (tdhj.org), abgerufen am Februar 18, 2024.

[59] Siehe auch Bernhard Schulyok, „Gesellschaft im Wandel,“ The Defence Horizon Journal (03.04.2023), Online-Quelle, Gesellschaft im Wandel | The Defence Horizon Journal Deutsch (tdhj.org) und Bernhard Schulyok, „Streitkräfte im 21. Jahrhundert unter Personalnot?,“ The Defence Horizon Journal (06.04.2023), Online-Quelle, Streitkräfte im 21. Jahrhundert unter Personalnot?! | The Defence Horizon Journal Deutsch (tdhj.org), abgerufen am Februar 18, 2024.

[60] Homepage Bundesheer, Online-Quelle, Organisation (bundesheer.at), abgerufen am Februar 24, 2024.

[61] Wenke Apt, „Trends in Demographie und Gesellschaft: Auswirkungen auf Streitkräfte und militärische Rekrutierung,“ in „Streitkräfte unter Anpassungsdruck“ – Sicherheits- und militärpolitische Herausforderungen Deutschlands in Gegenwart und Zukunft,“ Gerhard Kümmel (Hrsg.), Militär und Sozialwissenschaften, Band 43, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2009, 143.

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