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Who Owns The „I“ In DIME In Austria? – Möglichkeiten und Grenzen von STRATCOM in Österreich

Abstract: Staaten und nichtstaatliche Akteure, von denen potenzielle Bedrohungen der Interessen der Republik Österreich und der Europäische Union ausgehen, messen Elementen kognitiver Kriegsführung hohe Bedeutung bei. Das „D-I-M-E“-Modell bietet eine Analyseplattform, die grundsätzlich auf die staatliche Machtentfaltung Österreichs in den Kategorien der Diplomatie, der Information, des Militärs und der Wirtschaft in souveränen Angelegenheiten beziehungsweise im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU anwendbar ist. Die Beobachtung der Praxis staatlichen Handelns wirft jedoch Fragen auf, inwieweit das „I“ der Information für Strategische Kommunikation (STRATCOM) im Sinne bestehender internationaler Doktrinen genutzt wird. Ähnliches gilt für die Synchronisation der innen- und außenwirksamen politischen Kommunikationsanteile der Diplomatie und der obersten Organe, militärischen Handelns und der Wirtschaft. Dies betrifft insbesondere auch gesamtstaatliche Fähigkeiten zur Detektion und Offenlegung von Desinformationskampagnen ausländischer staatlicher beziehungsweise nichtstaatlicher Akteure, die österreichischen sowie EU-Interessen widersprechen.

Problemstellung: Wie könnte die Republik Österreich in einer Zeit, in der “Kognitiven Kriegsführung” innerhalb permanenter hybrider Auseinandersetzung an Bedeutung gewinnt, eine gesamtstaatliche Strategische Kommunikation zum Schutz der Interessen Österreichs besser organisieren?

Was nun?: Angesichts gegenwärtiger und möglicher künftiger Bedrohungen und dynamischer Veränderungen in Medien und Technologie erscheint eine vertiefte und strukturierte Auseinandersetzung von Politik und Verwaltung mit dem Thema angebracht. Anstrebenswert sind etwa Lösungsansätze zur transparenten Gestaltung einer österreichischen gesamtstaatlichen strategischen Kommunikation im Rahmen der Überarbeitung der Österreichischen Sicherheitsstrategie beziehungsweise im Zuge der Operationalisierung des Bundes-Krisensicherheitsgesetzes (B-KSG) (Stand: Oktober 2023).

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Grundsätzliches

Eine historische Rückblende zeigt, dass in Österreichs internationalem Auftritt eine strukturierte Befassung mit außen- und sicherheitspolitischer Informationsarbeit grundsätzlich nicht neu ist: Bereits ab Mitte 1808 hatte Clemens Fürst Metternich (damals Botschafter in Paris) den Plan entworfen, die – vor allem deutschsprachige – Presse außerhalb Österreichs aktiv zu beeinflussen. Er sprach angesichts des damaligen rapiden medialen Wandels von stärkerer Meinungsbildung durch Zeitungen in Folge der Französischen Revolution von einem „Zeitalter der Worte“.[1] Auf seinen Vater Franz Georg Metternich gingen – dem französischen und englischen Vorbild folgend – die Pläne für die Einrichtung eines „literarischen Büros“ zurück, das unter Aufsicht der Staatskanzlei Daten und Informationen sammeln sollte. Dieses Büro sollte mit der Vereinigten Hofstelle und der Polizeihofstelle zusammenarbeiten.

„Überdies sollten drei Organe geschaffen werden: Erstens ein allgemeiner Österreichischer Reichsanzeiger, der Inlandsnachrichten aufzunehmen und die Stimmung des Auslands gegenüber der den Absichten Österreichs zu beeinflussen habe; zweitens ein Regierungsblatt, das den amtlichen Verlautbarungen vorbehalten sein und allen Landesbehörden zugehen solle, und drittens habe sich ein allgemeines Intelligenzblatt den gesellschaftlichen und ökonomischen Themen zu widmen (Industrie, Landwirtschaft, Währungswesen, Künste).“[2] Das Büro nahm im April 1810 seine Arbeit auf. Weiterentwicklungen dieser Ideen verfolgen heute auch demokratische Staaten, um spezifische Ziele zu erreichen und ihre Interessen durchzusetzen.

Generell setzen Staaten zum Erreichen spezifischer strategischer Ziele unterschiedliche Machtinstrumente ein. Die NATO beschreibt die vier „Instruments of Power“ als Diplomacy (Diplomatie), Information, Military (Militär) und Economy (Wirtschaft) und standardisiert mit dem Anfangsbuchstaben bestehendem Akronym „D-I-M-E“ den westlichen strategischen Diskurs.[3] Das Instrument der Information wird beschreiben als: „The information instrument. Nations operate in an information environment that has seen an exponential growth in information processing, data and digital connectivity. The classification of information as a discrete instrument of power recognizes audience centrality, public perception and information’s influence on decision-makers. The information instrument often competes via narratives. Narratives are important because they give meaning to facts for audiences. Narratives are also used to align a nation’s actions across all the instruments of power. The campaign mindset requires credible narratives, supported by coherent actions from the other instruments to have a persuasive effect on actors’ decision-making.”[4]

Die NATO beschreibt die vier „Instruments of Power“ als Diplomacy (Diplomatie), Information, Military (Militär) und Economy (Wirtschaft) und standardisiert mit dem Anfangsbuchstaben bestehendem Akronym „D-I-M-E“ den westlichen strategischen Diskurs.

Information nimmt innerhalb dieser Erklärungsmodelle staatlicher Machtinstrumente insofern eine besondere Stellung ein, als dass die Verantwortung für dieses Handlungsfeld oftmals keinem spezifischen Akteur – beispielsweise im Sinne eines Ministeriums – eindeutig zugewiesen werden kann. Das Machtmittel der Diplomatie lässt sich in der Regel klar einem Außenministerium zuordnen, das militärische Instrument zielsicher einem Verteidigungsministerium, jene Komponenten, welche die wirtschaftliche Stärke eines Staates ausmachen, beispielsweise wirtschaftliche Entwicklung, Transport und Energie sind zwar oft unterschiedlichen Ministerien zuordenbar, aber eine abgestimmte Funktionsweise innerhalb der jeweiligen Verantwortlichkeiten ist allgemein fassbarer und verständlich. Bei Information als Mittel der staatlichen Machtentfaltung verhält sich dies, besonders in westlich geprägten pluralistischen, liberalen Demokratien, jedoch anders. Die Regelung der technischen Notwendigkeiten zur Informationsübertragung und Informationssicherheit sind üblicherweise unmissverständlich verantwortlichen Stellen zugewiesen. Was und wie ein Staat unter welchen Umständen jedoch welcher Zielgruppe mit welchen spezifischen Zielen kommuniziert, ist oft nicht gänzlich (oder aber auch bewusst nicht?) geregelt. Wenn im Sinne Paul Watzlawicks alles Kommunikation ist,[5] hat auch jedes staatliche Handeln beziehungsweise Unterlassen (und seine Abfolge und die zeitlichen Abstände) einen kommunikativen Aspekt. Wird der Kommunikationsanteil jeder durch Organe des Staates gesetzten Aktion aber „gemanagt“ und hinsichtlich seiner „erwünschten“ oder „unerwünschten“ Effekte vorab überprüft? Verschafft sich ein Staat ein (unabhängiges) Lagebild darüber, wie dieser und dessen Handeln durch ausländische Medien wahrgenommen werden? Wie soll ein auf rechtsstaatlichen Prinzipien fußender liberaler Staat angesichts eines, im Vergleich zu den kommunikativen Herausforderungen Metternichs, viel umfangreicheren Wandels des Medienumfelds Information als Machtmittel nutzen?

Wenn im Sinne Paul Watzlawicks alles Kommunikation ist, hat auch jedes staatliche Handeln beziehungsweise Unterlassen (und seine Abfolge und die zeitlichen Abstände) einen kommunikativen Aspekt.

Die Botschaften, die ein Staat mit der bestimmten Absicht der Information oder Verhaltensänderung seiner Bevölkerung und bestimmten ausländischen Zielgruppen übermitteln möchte, lassen sich unter dem Begriff der „strategischen Kommunikation“ (STRATCOM) zusammenfassen. Der 2009 in der NATO abgeschlossenen Diskussionsprozess zur STRATCOM Policy des euro-atlantischen Verteidigungsbündnisses klärte die Rahmenbedingungen ab, innerhalb welcher STRATCOM der NATO ausgeführt werden soll. Dabei kristallisierte sich folgende Definition heraus: „NATO Strategic Communications: the coordinated and appropriate use of NATO communications activities and capabilities – Public Diplomacy, Public Affairs, Military Public Affairs, Information Operations and Psychological Operations, as appropriate – in support of Alliance policies, operations and activities, and in order to advance NATO’s aims.”[6]

Diese frühe Definition enthält einerseits eine klare Ausrichtung der STRATCOM auf die zu fördernden Ziele, andererseits wird die Koordination unterschiedlicher Fähigkeitsbereiche im Informationsumfeld angesprochen. Wesentlicher scheint hier die Unterteilung in die Kommunikationsanteile der Diplomatie, der Öffentlichkeitsarbeit und den drei eher dem militärischen Handeln auf Ebene der Operation zuzuordnenden Tätigkeitsfeldern. Zwölf Jahre später beschreibt Althuis STRATCOM in einer Publikation des NATO Center of Excellence for Strategic Communication als „[…] the aligning of words, images, actions, and policy by a political actor with the intent of achieving changes in attitudes and/or behaviour of a target audience.”[7] In beiden Definitionen von staatlicher STRATCOM finden sich ein koordinativer Aspekt sowie eine Zielorientierung, die im jüngeren Diskurs jedenfalls auch Verhaltensänderungen beinhaltet. STRATCOM im weiteren Sinne umfasst jedoch nicht nur das aktive Anstreben von Verhaltensänderungen bei den Zielgruppen, sondern, im Sinne eines staatlichen Resilienzbegriffs, auch das Herstellen und Erhalten einer entsprechenden Widerstandskraft gegenüber Informationskampagnen durch Dritte, welche nachteilige Auswirkungen auf das eigene Staatsgefüge haben könnten.[8]

Sowohl die Europäische Union als auch die NATO weisen STRATCOM zum Erreichen sicherheitspolitischer Ziele hohe Bedeutung zu. Ein wesentlicher Unterschied in den Zugängen zu STRATCOM scheint, dass innerhalb des vertraglich festgelegten und gleich gelagerten Verteidigungsinteresses jene der NATO die STRATCOM der Mitglieder des Verteidigungsbündnisses in sicherheits- und verteidigungspolitischen Belangen grundsätzlich überlagert. Die STRATCOM des European External Action Services der EU legt hingegen einen Fokus auf den Kampf gegen ausländische Informationsmanipulation und Einmischung (FIMI) im Umfeld der EU und in der Bewusstseinsbildung zu dieser Bedrohung in den Mitgliedsstaaten. Die NATO bedient sich seit 2014 des Center of Excellence for Strategic Communications in Rigaals Think Tank und Ausbildungseinrichtung, um die Kapazitäten ihrer Mitgliedsstaaten im Bereich der sicherheitspolitischen und militärischen strategischen Kommunikation weiterzuentwickeln. Das seit 2017 bestehende Hybrid Center of Excellence in Helsinkistellt für die teilnehmenden Mitgliedsstaaten beider Organisationen eine wesentliche Säule zur Ausbildung und Vorbereitung der Sicherheitsorganisationen und zur Bewältigung von FIMI als Angriffsvektor in hybriden Konfrontationen eine wesentliche Säule dar.[9]

Die STRATCOM des European External Action Services der EU legt hingegen einen Fokus auf den Kampf gegen ausländische Informationsmanipulation und Einmischung (FIMI) im Umfeld der EU und in der Bewusstseinsbildung zu dieser Bedrohung in den Mitgliedsstaaten.

Die aktuelle Situation in Österreich

Das Informationsumfeld als Wirkungsbereich strategischer Kommunikation wird in der einleitenden Bedrohungsanalyse des Strategischen Kompass der Europäischen Union durch die Herausforderungen „Informationsmanipulation und Einmischung“ sowie „Desinformation“[10] beschrieben. Als Folge daraus setzt sich die Europäische Union Ziele zum Ausbau der strategischen Fähigkeiten der EU zur „Kommunikation und Desinformationsbekämpfung.“[11]

Auch nationale Dokumente des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) operationalisieren die Bedrohungsperzeption in einem umkämpften Informationsumfeld. Die öffentlich verfügbaren Risikoperzeptionen des BMLV für 2022[12] und 2023[13] messen dem Informationsumfeld und einer bestehenden Bedrohung durch die Verwendung von Information durch gegnerische Akteure wider den Interessen der Republik Österreich durchgehend erhebliche Bedeutung bei. Auch das BMI weist in dessen Ressortstrategie aus 2022 hybriden Bedrohungen der Souveränität, das heißt durch gegnerische Beeinflussungsmaßnahmen, Bedeutung zu.[14] Zudem spricht sich das BMI in diesem Dokument für eine gesamtstaatliche Herangehensweise zu hybriden Bedrohungen[15] aus und betont Herausforderungen im Informationsraum (konkret Desinformation und „Deepfakes“ ).[16]

Auch die rezenten Verfassungsschutzberichte der Direktion Nachrichtendienst und Staatsschutz (DSN) des BMI aus 2021[17] und 2022[18] stellen auf die Bedrohungen durch Desinformation im Rahmen hybrider Konfliktaustragung ab. Der dem österreichischen Parlament vorgelegte Landesverteidigungsbericht 2022 sieht in dessen militärstrategischen Schlussfolgerungen die Notwendigkeit der „Verteidigung gegen Beeinflussung und Informationsoperationen.“[19]

Wenngleich die permanenten Herausforderungen im Kommunikationsumfeld und die Bedrohungen durch die missbräuchliche Verwendung von Information in den jüngsten Dokumenten der Beurteilung der Sicherheitslage Eingang gefunden haben, scheint ein Blick in die Genese der sicherheitspolitischen Wahrnehmung des Themenfelds geboten. Das grundlegendste Dokument der Äußerung strategischer Interessen und daraus abgeleiteter Ziele ist in vielen Fällen eine nationale Sicherheitsstrategie. Derartige Dokumente entfalten eine Informationsfunktion nach innen (an die eigene Bevölkerung) und vor allem nach außen (an Verbündete, Partner, aber auch Mitbewerber und Gegner). Staaten kommunizieren so ihre Interessen und legen den Werte- beziehungsweise Prinzipienrahmen dar, innerhalb dessen diese Interessen durchgesetzt werden sollen sowie legen ihre innerstaatlichen und internationalen Handlungslinien zur Umsetzung dar

Für die Republik Österreich übernimmt aktuell (noch) die Österreichische Sicherheitsstrategie 2013 (ÖSS 2013) diese Funktion.[20] Bemerkenswert ist, dass bereits dem Prozess zur Erstellung nationaler Sicherheitsstrategien (vgl. das Werden der ÖSS 2013 als erstes derartiges österreichisches Dokument, die Entstehungsgeschichte der ersten Sicherheitsstrategie der Bundesrepublik Deutschland 2022-2023 beziehungsweise auch die Kommunikation des Beginns der Auftragserteilung der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der ÖSS[21]) ein gewisser kommunikativer Charakter mit entsprechender Innen- und Außenwirksamkeit zuzusprechen ist.

Inhaltlich beschreibt die aktuell gültige ÖSS 2013 den Begriff der „Umfassenden Sicherheit“ „über den Rahmen der klassischen Sicherheitsressorts hinaus“ und spricht, neben anderen Politikfeldern, auch der „Informations- und Kommunikations[politik]“[22] Relevanz zu. Zudem ist an diesem Dokument der frühen 2010er-Jahre bemerkenswert, dass im darin veröffentlichten Kapitel zum Entschließungsantrag des Nationalrats vom 03. Juli 2013 eine umfassende laufende Information der Bevölkerung über die Sicherheitslage im In- und Ausland eingefordert wird.[23]

Inhaltlich beschreibt die aktuell gültige ÖSS 2013 den Begriff der „Umfassenden Sicherheit“ „über den Rahmen der klassischen Sicherheitsressorts hinaus“ und spricht, neben anderen Politikfeldern, auch der „Informations- und Kommunikations[politik]“ Relevanz zu.

In Folge der 2014 erfolgten völkerrechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim sowie der russischen Aggression im Donbas prägte das Phänomen der „Hybriden Kriegsführung“ die sicherheitspolitische Diskussion. Daher sollten aus Regierungsdokumenten („Regierungsprogramme“), die kurz vor beziehungsweise nach 2014 abgefasst wurden, auch Ableitungen über den (beabsichtigten) Umgang der jeweiligen Bundesregierung mit dem strategischen Handlungsfeld der Information sein.

Das Arbeitsprogramm der von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und der Österreichischen Volkspartei gemeinsam gebildeten Regierung erwähnt 2013 zu Beginn der XXV. Gesetzgebungsperiode, angesichts der steigenden Bedeutung sozialer Medien, die sicherheitspolitisch relevante „Erhöhung der Medienkompetenz“ und spricht sich für eine Bereitstellung „objektiver Information“ durch die Medien aus.[24] In diese Gesetzgebungsperiode fällt allerdings auch die Abschaffung einer strafrechtlichen Regelung, die grundsätzlich auch auf Fake News angewendet werden könnte. § 276 Strafgesetzbuch (StGB) regelte bis Ende 2015 die Strafbarkeit der (wissentlichen) „Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte“. Begründet wurde die Abschaffung damit, dass es in den 20 Jahren davor dazu keine einzige Verurteilung gab.[25] Damit wurde aber auch die Möglichkeit der Anzeige solcher Vorkommnisse und der strafrechtlichen Ermittlungen bei Verdachtsfällen aufgegeben. Weiterhin in Kraft ist § 264, die „Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung“, wobei hier die Strafbarkeit nur gegeben ist, wenn die Nachrichten zu einer Zeit verbreitet werden, „da eine Gegenäußerung nicht mehr wirksam verbreitet werden kann“.[26]

Die nachfolgende Bundesregierung der Österreichischen Volkspartei und der Freiheitlichen Partei Österreichs erwähnt 2017 in ihrem Regierungsprogramm ebenso die Notwendigkeit der „Etablierung von Medienkompetenzen“, regt angesichts der fortschreitenden Bedeutung neuer Medien eine „öffentliche Debatte über medienpolitische Grundsatzfragen“[27] sowie die Sicherstellung eines „Informationsmanagements im Krisenfall“[28] an.

Das aktuelle Programm der gegenwärtigen Bundesregierung der Österreichischen Volkspartei und der Grünen von Jänner 2020 misst dem Informationsumfeld eine noch umfangreichere Bedeutung bei. So wird, angesichts des Einzugs des Begriffs der „hybriden Bedrohungen“, in einem Regierungsprogramm ausdrücklich der Schutz vor Desinformation[29] erwähnt, die „Rechtliche Klarstellung für bundesländer- oder länderübergreifende Krisen und Katastrophen im Hinblick auf Zuständigkeiten, Befugnisse und die Informationsweitergabe“angestrebt und die Notwendigkeit einer „gesamtstaatlichen Krisenkommunikation“[30] festgestellt. Auch wird, wie in den vorangegangenen Regierungsprogrammen, der Vermittlung von Medienkompetenz und politischer Bildung an Schulen Bedeutung beigemessen.[31]

Insgesamt kann, in Anbetracht der analysierten drei Regierungsprogramme des letzten Jahrzehnts, festgehalten werden, dass die politisch Verantwortlichen angesichts der durch die Digitalisierung geänderten Medienlandschaft und einer generell geänderten Sicherheitslage Herausforderungen im strategischen Handlungsfeld „Information“ erkannt haben. Dies mündet letztlich in der Bestätigung der Notwendigkeit einer gesamtstaatlichen Kommunikation in Krisenfällen.

Insgesamt kann, in Anbetracht der analysierten drei Regierungsprogramme des letzten Jahrzehnts, festgehalten werden, dass die politisch Verantwortlichen angesichts der durch die Digitalisierung geänderten Medienlandschaft und einer generell geänderten Sicherheitslage Herausforderungen im strategischen Handlungsfeld „Information“ erkannt haben.

Eine abgestimmte Praxis beziehungsweise Kultur der laufenden Kommunikation über strategische Grundsätze in der Sicherheitspolitik ist in Österreich derzeit erst ansatzweise etabliert und richtet sich dabei an ein interessiertes und informiertes Publikum. Als existierende wiederkehrende Bausteine können offizielle Ansprachen der obersten Staatsorgane zum Nationalfeiertag oder (eingeschränkt) die alljährlich im Januar stattfindende Präsentation der „Sicherheitspolitischen Jahresvorschau“ des BMLV dienen. Generell sind die Verantwortlichkeiten zur Information der Bevölkerung anhand bestehender Gesetze geregelt; ein gesamtstaatlich abgestimmter und normierter Umgang mit dem weiteren Feld der Strategischen Kommunikation ist aus diesen jedoch schwierig zu erkennen.

Wie im Bundesministeriengesetz (BMG 1986) ausgeführt, obliegen jedem Bundesministerium die „Repräsentationsangelegenheiten des Bundesministeriums“[32] sowie die „Angelegenheiten der Information über den Ressortbereich“.[33] Diese konkreten Ressortangelegenheiten werden in weiterer Folge darin ausgeführt und sind in der Zuordnung von Politikbereichen oftmals Gegenstand von Regierungsübereinkommen. Somit ergeben sich, abgesehen von „Fixsternen“ in der Zuordnung von Ressortzuständigkeiten (Mehrzahl der außenpolitischen Angelegenheiten beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), Landesverteidigung beim BMLV oder Innere Sicherheit beim BMI) auch wechselnde Verantwortungen (beispielsweise für den Zivildienst), die einer gesamtstaatlichen Koordination der Regierungsarbeit bedürfen.

Das BMG löst diese Herausforderung auch durch die Zuteilung von Aufgaben an das Bundeskanzleramt (BKA). Aufgrund der inneren Verfasstheit der österreichischen Bundesregierung kommt dem Bundeskanzler als „primus inter pares“ in der für eine gemeinsame strategische Kommunikation notwendigen abgestimmten Regierungspositionen eine „koordinierende“[34] Rolle zu, die mit dem Begriff „Hinwirken“ beschrieben wird.[35] Insgesamt ließe sich bereits daraus eine grundsätzliche Verantwortlichkeit für, zumindest eine klärende Rolle in der Strategischen Kommunikation der Republik Österreich, ableiten. Zudem wird das BMG jedoch bereits durch die Zuordnung und nähere Ausführung der „Informationstätigkeit der Bundesregierung.“[36] konkreter. Es weist dem BKA durch die Übertragung der „Angelegenheiten der Information der Regierung; Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung,“ die „Angelegenheiten des Sprechers der Bundesregierung“[37] und die „Koordination der Pressesprecher der Bundesministerien sowie die Steuerung der Koordination der Aufgabenstellungen des Bundespressedienstes“ unmissverständlich auch die Steuerung von Aufgaben einer gesamtstaatlichen STRATCOM zu. Durch die „Aufgabenstellungen des Bundespressedienstes“, dem „Verbindungsdienst zu den allgemeinen Informationsmitteln Presse, Hörfunk und Fernsehen sowie audiovisuelle Berichterstattung“ und die „Angelegenheiten der „Wiener Zeitung GmbH“ verfügt das BKA auch über den direkten Zugriff auf Organisationseinheiten beziehungsweise Eigentümerschaft auf eine grundsätzlich zur STRATCOM geeigneten Aufbauorganisation. Im letzteren Fall ist allerdings nicht davon auszugehen, dass diese dafür eingesetzt werden kann.[38]

Eine Reihe von Instrumenten zur Koordination einer gesamtstaatlichen STRATCOM der Republik Österreich sind somit grundsätzlich vorhanden. Aktuell gibt der Online-Auftritt des BKA die im BMG dargestellten Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zur Koordination der Kommunikation nur eingeschränkt wieder.[39] Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Tätigkeiten nicht dennoch durchgeführt werden. Sämtliche Ressorts verfügen aktuell laut ihren Geschäftsordnungen und Organigrammen über entsprechende Stellen zur Kommunikation ihrer Angelegenheiten.[40] Interessant sind mögliche Auswirkungen durch das Bundesgesetz über die Sicherstellung der staatlichen Resilienz und Koordination in Krisen,[41] das mit 01. Jänner 2024 in Kraft tritt, auf die ressortübergreifende Koordination von national und international wirksamen Botschaften im Falle von Krisen beziehungsweise deren Vor- und Nachbereitung. Wenngleich der beschlossene Gesetzestext ein Medienzentrum nach B-KSG im vorgesehenen Bundeslagezentrum nicht explizit erwähnt, lassen sowohl die Erläuterungen zum Gesetzesvorhaben des B-KSG[42] als auch politische Absichtserklärungen und Stellungnahmen seit 2021[43] auf Planungen zu einem derartigen Informationszentrum schließen. Der Kontext des B-KSG lässt grundsätzlich den Schluss zu, dass auch das Medienzentrum im Bundeslagezentrum unter der Verantwortung des Bundesministeriums für Inneres liegen könnte. Ob allfällige Spannungsfelder zwischen der Kommunikation von Ressortangelegenheiten, der Kommunikation von Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung und Angelegenheiten der Krisenvorsorge und vor allem während einer Krise entstehen beziehungsweise wie diese auf- und ablauforganisatorisch aufgelöst werden, bleibt abzuwarten.

Der Kontext des B-KSG lässt grundsätzlich den Schluss zu, dass auch das Medienzentrum im Bundeslagezentrum unter der Verantwortung des Bundesministeriums für Inneres liegen könnte.

Da ein gesamtstaatliches Medienzentrum, welches an ein gesamtstaatliches Lagezentrum anschließt, auch ein nationales und internationales Lagebild über die Perzeption der Republik Österreich beziehungsweise zu gegnerischen (Des-)Informationskampagnen erstellen und verarbeiten kann, ist die Einrichtung eines solchen grundsätzlich als positiver Schritt zu einer verbesserten gesamtstaatlichen STRATCOM anzusehen. Letztendlich kommt bereits dem Vorhandensein einer funktionierenden Auf- und Ablauforganisation zur STRATCOM ein Informationsgehalt für nationale und internationale Zielgruppen zu. Dieses ermöglicht auch Ableitungen über eine gesamtstaatliche Strategiefähigkeit.

Gesteuerte Desinformation aufdecken, ihr begegnen und sie entkräften

In Folge von diversen offensichtlichen Desinformationskampagnen zu Wahlen und Plebisziten in Europa (und darüber hinaus) wurde im Europäischen Parlament von Mitte 2020 bis Juni 2021 erstmals ein „Sonderausschuss zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der EU“ (INGE) eingerichtet, gefolgt von einem weiteren Sonderausschuss („ING2“). Dieser lieferte im Juni 2023 einen Abschlussbericht.[44] Im Juli dieses Jahres wurden darüber hinaus die Empfehlungen für neue Regeln für Transparenz, Zurechnung, Verantwortung und Anti-Korruption vom Europäischen Parlament beschlossen.[45] Für die kommende Periode des Europäischen Parlaments gibt es bereits Vorschläge, einen derartigen Ausschuss nach den Wahlen im Juni 2024 permanent einzurichten.

Das European External Action Service (EEAS) beschreibt im „2022 Report on EEAS Activities to Counter FIMI” sechs prioritäre Dimensionen und Ziele in der Reaktion auf Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland:

  1. Strengthen situational awareness;
  2. Develop appropriate policies, strategies, and instruments to respond to the threat;
  3. Provide strategic communications support to EU delegations and Common Security and Defence Policy (CSDP) missions and operations;
  4. Strengthening public resilience and awareness of FIMI in the EU and beyond;
  5. Resilience and capacity building in neighbouring countries; and
  6. Cooperation with international partners.

Insbesondere für diese „passive Seite“ – also die rasche und angemessene Reaktion auf Desinformationskampagnen – bietet sich für Österreich neben der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren im Inland an. Eine Meldestelle sowie eine offizielle Website der Regierung, die mögliche, österreich-spezifische Desinformations-Aktivitäten und -Narrative offenlegt, hätte auch international Signalwirkung – an Partnerländer wie auch an mögliche Urheber von Desinformation. Als Vorbilder und gegebenenfalls Partner könne hier die Initiative „EU vs. Disinfo“ (ein Projekt der EU, geleitet von der East STRATCOM Task Force)[46] sowie das sehr breit aufgestellte European Digital Media Observatory[47] dienen.

Eine besondere Rolle nehmen unabhängige Medien ein; hier soll nur kurz auf die Austria Presse Agentur (APA) und den Österreichischen Rundfunk (ORF) eingegangen werden. Beide sind in internationale Verbreitungsnetzwerke eingebunden (European Broadcasting Union beziehungsweise Partneragenturen). Im Fall der Nachrichtenagenturen ist neben der „produktionstechnischen Verlässlichkeit“ die inhaltliche Verlässlichkeit im Sinne von „True and Unbiased News“ durch Quellenvielfalt und -glaubwürdigkeit sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen und Fact Checking.[48] Initiativen zum Einsatz von Künstlicher  Intelligenz (KI) zur Aufbereitung und Analyse von Informationen sind hier ebenfalls in Umsetzung; so war die APA (wie auch der ORF) etwa auch Partner des bis Herbst 2022 laufenden KIRAS-Projekts „defalsif-AI“.[49]

In der Medienbeobachtung und Analyse von Social Media etablieren sich KI-Anwendungen immer stärker.[50] Die beiden Medienhäuser ORF und APA sind darüber hinaus als kritische Infrastruktur definiert und sollten in den verschiedensten Krisenfällen ihren Betrieb möglichst lange aufrechterhalten können, um Nachrichten zu verbreiten und die Bevölkerung zu informieren.

In der Medienbeobachtung und Analyse von Social Media etablieren sich KI-Anwendungen immer stärker.

Das Österreichische Bundesheer beabsichtigt zur Bewältigung der Herausforderungen im Informationsumfeld verstärkt Kräfte zu formieren. Derartige „Informationskräfte“ wurden bereits 2019 beschrieben.[51] Diese Cyber- und Informationskräfte sind in militärischen Einsatzszenarien zur „Information der Truppen und der eigenen Bevölkerung sowie [zur] Beeinflussung feindlicher Gruppierungen“[52] vorgesehen.

Die Anwendung eines „klassischen“ Kampagnen-Schemas

Edward Bernays, ein Großneffe Sigmund Freuds, war in den USA ab den 1920er-Jahren ein Pionier der Public Relations. Von ihm stammt ein grundlegendes Schema für die Entwicklung von Kommunikationskampagnen.[53] Dieses wird in seinen Stufen anhand der aktiven Seite von STRATCOM nachstehend dargestellt.

  • Define your objectives (Definiere Deine Ziele);
  • Conduct research  (Führe Forschungen durch);
  • Modify your objectives based on that research (Verändere Deine Ziele auf Basis dieser Forschungen);
  • Set a strategy (Lege eine Strategie fest);
  • Establish themes, symbols, and appeals (Erstelle Themenfelder, Symbole und Anreize);
  • Create an organization to execute your strategy (Schaffe eine Organisationzur Ausführung deiner Strategie);
  • Decide on timing and tactics – (Entscheide über den Zeitplan und die Taktiken); and
  • Carry out your plans – (Setze deine Pläne um).

Dieses Schema wird nun dazu herangezogen, um die Domäne „Information“ am Beispiel Österreichs grundsätzlich darzustellen.

  • Define your objectives.

Nimmt man die strategischen, sicherheits- und verteidigungspolitischen Zielsetzungen eines Staates als gegeben (beschlossen etwa in Form von Verfassungs- oder einfachen Gesetzen sowie strategischen Grundsatzdokumenten) an, geht es um die Umsetzung in der Kommunikation.

  • Conduct research;
  • Modify your objectives based on that research;
  • Set a strategy.

Dies ist der inhaltliche Teil der Kommunikation. Die „research“ bezieht sich dann auf die Dialoggruppen wie ausländische Regierungen und einzelne Akteure, internationale Organisationen, die eigenen Sicherheitsbehörden, Streitkräfte, öffentlich Bedienstete, die allgemeine Bevölkerung und jeweils besondere „Vermittlungszielgruppen“ wie JournalistInnen, WissenschafterInnen oder MeinungsführerInnen. Hierbei geht es nicht nur darum sie zu kennen, sondern auch ihre Wertehaltungen und möglichen Reaktionen auf bestimmte Entwicklungen und Äußerungen einzuschätzen.

Die hier erwähnte „strategy“ umfasst die für die Kommunikation verwendeten strategischen Zugänge für die Kommunikation nicht die inhaltlichen Strategien oder politischen Doktrinen. Diese können etwa grundlegende Werte, Kernaussagen und die Tonalität der Kommunikation, die verwendete Sprache (Deutsch, Englisch, beides oder auch andere Sprachen) umfassen.

  • Establish themes, symbols, and appeals.

Dies kann etwa durch bestimmte Dialogformate, öffentliche Medienauftritte, Grundsatzreden, wiederkehrende Anlässe (wie etwa Gedenkveranstaltungen oder Feiertage), Besuche oder auch in der alltäglichen Kommunikation auf elektronischer Ebene geschehen.

  • Create an organization to execute your strategy.

Als entsprechende Organisation bieten sich etwa ein Communication Office eines gesamtstaatlichen Krisenstabs, ein/e „RegierungssprecherIn“ oder der Bundespressedienst, ein interministerielles Koordinationsgremium oder fallbezogen ähnliche Strukturen an.

  • Decide on timing and tactics;
  • Carry out your plans.

Hierzu einige Überlegungen zu aktuellen Entwicklungen und besonderen Einschränkungen:

  • Jede kommunikative Äußerung zieht Auswirkungen in und Reaktionen von Dialoggruppen nach sich, diese können in ihrer Art und Intensität und Verlauf im Sinn der Planungen erwünscht oder unerwünscht sein;
  • Politische und gesellschaftliche Entwicklungen sind kontinuierlich und interdependent, insofern sind solche Prozesse nicht einmalig, sondern wiederkehrend und – je nach Thema – auch mit unterschiedlichen Dynamiken versehen. Dies erfordert insbesondere die laufende Erhebung, Beobachtung und Anpassung des Lagebildes in der Kommunikation;
  • Im Sinn der Informationssicherheit sind auch wiederkehrende Überprüfungen der in den jeweiligen befassten Stellen an der Kommunikation beteiligten Personen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen bei den digitalen Kommunikationsmitteln vorzusehen;
  • Die gegenwärtige Medienlogik bedingt, dass politische Reaktion auf außen- und sicherheitspolitisch relevante Ereignisse meist innerhalb kürzester Zeit erfolgen und neben offiziellen Stellungnahmen, Aussendungen und Kommuniqués auch der Tweet (eine Veröffentlichung im Kurznachrichtendienst „X“) ein offizielles Mittel der Kommunikation wird. Dies steht den aktuell immer stärker fragmentierten Dialoggruppen mit ihren Informationsbedürfnissen entgegen und stellt die Kommunikation generell vor die Herausforderung ausreichend spezifisch und konkret zu sein; und
  • Umso schwieriger wird die entsprechende begleitende Dokumentation; die Anforderungen an begleitende Medienbeobachtung, -analyse und Meinungsforschung steigen. Hier kann der Einsatz künstlicher Intelligenz einerseits zur Beschleunigung führen, andererseits steigt aber auch die Gefahr von Fehlinterpretationen.

So, Who Owns the “I” In DIME in Austria?

Die Fragestellung kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Ansätze sind im BMG angelegt; Aktivitäten werden vor allem durch mehrere Ministerien gesetzt, aktuelle Entwicklungen werden zu Anpassungen führen. Hier seien nur nochmals das Bundes-Krisensicherheitsgesetz und die laufende Überarbeitung der ÖSS erwähnt:

  • Weil man auch als Staat und gegenüber der internationalen Öffentlichkeit nicht nicht kommunizieren kann, braucht es kohärentes Auftreten nach außen;
  • geeignete und sichere Informationskanäle dafür; sowie
  • die laufende Beobachtung/Dokumentation auch als Grundlage für die Anpassung der Mittel, Formen und Ziele bei der laufenden Veränderung der Lage.

Dabei gilt es, Entwicklungen in der EU sowie der NATO (im Rahmen Österreichs Beteiligung an der Partnerschaft für den Frieden – PfP) zu beachten und darauf zu reagieren – durch Kooperation und Einbindung sowie auch durch die Weiterentwicklung nationaler Prozesse und Strukturen.

Natürlich ist das „I in DIME“ eine staatliche Aufgabe – hinsichtlich

  • der Beachtung eines gesamtstaatlichen Lagebilds zum Informationsraum,
  • der Sicherheit der Informationsübertragungsmittel,
  • der generellen Information der Bevölkerung,
  • sowie der Übermittlung strategisch geleiteter Botschaften im außenpolitischen Dialog

getragen von und im Bewusstsein, dass alle gesetzten politischen und strategischen Handlungen einen Kommunikationsaspekt haben. Gleichzeitig wird „Information“ in einer liberalen Demokratie im offenen Dialog mit freien, unabhängigen Medien und einer informierten Zivilgesellschaft umzusetzen sein.

Aktivitäten werden vor allem durch mehrere Ministerien gesetzt, aktuelle Entwicklungen werden zu Anpassungen führen.

Eine mögliche Folge der hier skizzierten Überlegungen kann eine breite Diskussion über das Thema sein. Eine solche vertiefte und strukturierte Auseinandersetzung mit dem Thema erscheint angesichts gegenwärtiger und möglicher künftiger Bedrohungen angebracht zu sein.


Florian Goiser, Oberst des Generalstabsdienstes im Bundesministerium für Landesverteidigung, Forschungsinteressen: Future of Warfare, Eurasian post-Soviet world order; Emerging Disruptive Technologies; regelmäßige Publikationen in Österreichische Militärische Zeitschrift.

Thomas Goiser, Unternehmens- und PR-Berater in Niederösterreich und Wien mit Schwerpunkt Risiko-, Sicherheits- und Krisenkommunikation; Lektor an der FH Campus Wien im Fachbereich Public Management; Leitung von beziehungsweise Teilnahme an Forschungsprojekten im Fachbereich Risiko- und Sicherheitsmanagement. Wien-Repräsentant des Austrian Center for Intelligence, Propaganda and Security Studies; Podcast-Gründer (www.sicherheitsbewusst.eu).

Bei den in diesem Artikel vertretenen Ansichten handelt es sich um die des Autors. Diese müssen nicht mit jenen des Bundesministeriums für Landesverteidigung übereinstimmen.


[1] Wolfram Siemann, METTERNICH Stratege und Visionär – Eine Biographie. (München: C.H. Beck, 2016), 320.

[2] Ibid., 323.

[3] UK Ministry of Defence, Allied Joint Publication-01, Allied Joint Doctrine, Edition F Version 1 with UK national elements (UK Ministry of Defence, Dezember 2022), 15-17, abgerufen  am September 20, 2023, https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1148298/AJP_01_EdF_with_UK_elements.pdf.pdf.

[4] Idem.

[5] „Paul Watzlawick,“ Die Axiome von Paul Watzlawick, zuletzt abgerufen am September 20, 2023, https://www.paulwatzlawick.de/axiome.html.

[6] North Atlantic Treaty Organization, NATO Strategic Communication Policy, SG(2009)0794 draft polity paper (14.09.2009) 1, abgerufen am September 20, 2023, https://info.publicintelligence.net/NATO-STRATCOM-Policy.pdf.

[7] Jente Althuis, “HOW U.S. GOVERNMENT FELL IN AND OUT OF LOVE WITH STRATEGIC COMMUNICATIONS,” in Defence Strategic Communications, 10. (Riga, NATO Strategic Communications Centre of Excellence, 2022), abgerufen am September 20, 2023, https://stratcomcoe.org/pdfjs/?file=/publications/download/3–Althuis-article_WEB.pdf?zoom=page-fit.

[8] Katarina Kertysova, Michael Rademaker, Tim Sweijs, The Role of Strategic Communications in Enhancing Resilience and Stability in the EU’s South-Eastern Neighbourhood, (The Hague, The Hague Centre for Strategic Studies, 2019),  16-18, abgerufen am Oktober, 20, 2023, https://hcss.nl/wp-content/uploads/2021/01/StratCom-Report-Final.pdf.

[9]“What is Hyrid COE?,“ abgerufen am Oktober 07, 2023, https://www.hybridcoe.fi/who-what-and-how/.

[10] Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, Ein Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung – Für eine Europäische Union, die ihre Bürgerinnen und Bürger, Werte und Interessen schützt und zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit beiträgt, 7371/22 (Brüssel, 21.03.2022), 7-13, abgerufen am September 20, 2023, https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7371-2022-INIT/de/pdf.

[11] Ibid., 27-28.

[12] Johann Frank, „Risikobild Österreich 2022,“ in Sicher. Und morgen?, Risikolandschaft Österreich 2022, (Wien, Bundesministerium für Landesverteidigung, 2022), 8-42, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/risikolandschaft_oesterreich_2022.pdf.

[13] Peter Vorhofer, „Risiken im Blick,“ in Risikobild 2023, Krieg um Europa, (Wien, Bundesministerium für Landesverteidigung, 2022), 18-29, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/risikobild_2023.pdf.

[14] Bundesministerium für Inneres, Sicher. Österreich. Strategie 2025. Vision 2030 (Wien 2021), 40, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bmi.gv.at/107/files/BMI_Ressortstrategie_RZ_WEB_kleiner_V20211221.pdf.

[15] Ibid., 41.

[16] Ibid., 42.

[17] Bundesministerium für Inneres, Direktion Nachrichtendienst und Staatsschutz, Verfassungsschutzbericht 2021 (Wien 2022), 90-91, abgerufen am September 20, 2023, https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2021_bf_012023.pdf.

[18] Ibid., 47-61.

[19] Bundesministerium für Landesverteidigung Direktion Fähigkeiten & Grundsatzplanung: Landesverteidigungsbericht 2022, III-924 der Beilagen XXVII. GP – Bericht – 02 Hauptdokument, (Wien, 2023), 25, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bmlv.gv.at/wissen-forschung/publikationen/beitrag.php?id=3677.

[20] Der Vortrag zum Ministerrat vom 05.04.2023 sieht eine Zuleitung des Ergebnisses der Bearbeitungen zu einer weiterentwickelten Österreichischen Sicherheitsstrategie bis Ende 2023 vor. Vgl. dazu Vortrag an den Ministerrat, Weiterentwicklung der Österreichischen Sicherheitsstrategie, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/sicherheitspolitik/sicherheitsstrategie.html, abgerufen am Oktober 07, 2023.

[21] Idem.

[22] Bundeskanzleramt Österreich, Sektion IV – Koordination, Abteilung IV/6 – Sicherheitspolitische Angelegenheiten: Österreichische Sicherheitsstrategie 2013, Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten. (Wien, 2013), 4, abgerufen am 20.09.2023, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/sicherheitspolitik/sicherheitsstrategie.html.

[23] Bundeskanzleramt Österreich, Sektion IV – Koordination, Abteilung IV/6 – Sicherheitspolitische Angelegenheiten: Österreichische Sicherheitsstrategie 2013, Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten., 18.

[24] Ibid., 27, 50.

[25] Strafrechtsänderungsgesetz 2015, 689 der Beilagen XXV. GP – Regierungsvorlage – Erläuterungen, 40, abgerufen am September 20, 2023, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXV/I/689/fname_423854.pdf.

[26] § 264 StGB, Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung, abgerufen am September 20, 2023, https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P264/NOR12029813.

[27] Neue Volkspartei, Freiheitliche Partei Österreich: Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017- 2022 (Wien, 2017), 83-86, abgerufen am September 20, 2023, https://www.oeh.ac.at/sites/default/files/files/pages/regierungsprogramm_2017-2022.pdf.

[28] Ibid., 35-36.

[29] Die neue Volkspartei, Die Grünen – Die Grüne Alternative: Aus Verantwortung für unser Österreich. Regierungsprogramm 2020 – 2024, 55, 177, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html.

[30] Ibid., 229.

[31] Ibid., 292.

[32] Bundesministeriengesetz 1986 (Stand 20.09.2023), BMG Anlage zu § 2 Teil 1, 2, abgerufen am September 20, 2023, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000873.

[33] Bundesministeriengesetz 1986 (Stand 20.09.2023), Anlage zu § 2 Teil 1, 10.

[34] „Koordination in Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung,“ Bundesministeriengesetz 1986 (Stand 20.09.2023), BMG Anlage zu § 2 Teil 2, 1, abgerufen am September 20, 2023, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000873.

[35] „Hinwirken auf die Wahrung der Einheitlichkeit der allgemeinen Regierungspolitik und auf die Einheitliche Zusammenarbeit der Bundesministerien in allen politischen Belangen,“ Bundesministeriengesetz 1986 (Stand 20.09.2023), BMG Anlage zu § 2 Teil 2, 1., abgerufen am September 20, 2023, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000873.

[36] Bundesministeriengesetz 1986 (Stand 20.09.2023), BMG Anlage zu § 2 Teil 2, 2.

[37] Zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrages war diese Funktion unbesetzt.

[38] Siehe dazu die Beschreibung des Selbstverständnisses der Mediengruppe Wiener Zeitung, „Wer wir sind und was uns antreibt,“ Mediengruppe Wiener Zeitung, abgerufen am September 20, 2023, https://www.mediengruppewienerzeitung.at/.

[39] Bundeskanzleramt, ABTEILUNG I/11: MEDIENBETREUUNG UND INTERNATIONALE MEDIENBEZIEHUNGEN, abgerufen am September 20, 2023, https://bka.ldap.gv.at/#/organisation/gvouid%3DAT%3AB%3A1011602%2Cou%3DOrgUnits%2Cgvouid%3DAT%3AB%3A111%2Cdc%3Dat; Bundeskanzleramt, ABTEILUNG I/13: INFORMATIONSDIENST, abgerufen am September 20, 2023, https://bka.ldap.gv.at/#/organisation/gvouid%3DAT%3AB%3A1011604%2Cou%3DOrgUnits%2Cgvouid%3DAT%3AB%3A111%2Cdc%3Dat; Bundeskanzleramt, ABTEILUNG I/4: INFORMATIONSINITIATIVEN, MEDIAPLANUNG UND –BUDGET, abgerufen am September 20, 2023, https://bka.ldap.gv.at/#/organisation/gvouid%3DAT%3AB%3A1011624%2Cou%3DOrgUnits%2Cgvouid%3DAT%3AB%3A111%2Cdc%3Dat.

[40] BMAW, „Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft,“ gültig ab September 01, 2023, 24, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bmaw.gv.at/Ministerium/Organisation/Geschaefts-und-Personaleinteilung.html;https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/GuP.html; BMBWF, „Geschäfts- und Personaleinteilung“, 31-33, abgerufen am September 20, 2023; BMEIA, „Geschäftseinteilung, Abteilung I.3, Presse und Information,“ abgerufen September 17, 2023, https://www.bmeia.gv.at/ministerium/geschaeftseinteilung/abteilung-i3; BMF, „Geschäfts- und Personaleinteilung,“, 18, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-und-organisation/zentralleitung.html; BMI, „Geschäftseinteilung, Abteilung I.C.10 Öffentlichkeitsarbeit,“, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bmi.gv.at/113/Sektion_I/Gruppe_I_C/Abteilung_I_C_10/start.aspx; BMJ, „Geschäfts- und Personaleinteilung,“, 11, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bmj.gv.at/ministerium/organisation-und-aufgaben/organisation.html; BMKÖS, „Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport,“, 18, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bmkoes.gv.at/Ministerium/Geschaeftseinteilung.html; BMK, „Geschäfts- und Personaleinteilung,“ GZ. 2022-0.465.342, 12, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bmk.gv.at/ministerium/organisation/organisation.html; BMLV, „Geschäftseinteilung GZ S90206/1-KBM&GS/2022,“  12-13, abgerufen am September 20, 2023,  https://www.bmlv.gv.at/organisation/gliederung/images/ge_01052022.pdf; BML, Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus – Zentralleitung, 32, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bml.gv.at/ministerium/aufgaben-struktur/geschaefts–und-personaleinteilung-gpe.html; BMSGPK, Geschäftseinteilung, Abteilung I/1, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, abgerufen am September 20, 2023, https://ldap.gv.at/bmsgpk/#/organisation/gvouid%3DAT%3AB%3A1015403%2Cou%3DOrgUnits%2Cgvouid%3DAT%3AB%3A70%2Cdc%3Dat.

[41] Bundes-Krisensicherheitsgesetz – B-KSG, BGBl I 89/2023, abgerufen am September 20, 2023, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/BNR/776/fname_1575361.pdf.

[42] 2084 der Beilagen XXVII. GP – Regierungsvorlage – Erläuterungen; Bundes-Krisensicherheitsgesetz, z.B. Erläuterungen zu § 3 (8) bzw. Erläuterungen zu § 10 (17-18), abgerufen am September 20, 2023, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2084/fname_1569327.pdf.

[43] „Regierung beschließt neues Krisensicherheitsgesetz,“ Bundesministerium für Inneres, vom Oktober 26, 2021, abgerufen am September 20, 2023, https://bmi.gv.at/news.aspx?id=4F6B56354A4665503371383D; „Nehammer: Krisensicherheitsgesetz und Bundeslagezentrum sind Meilensteine für Österreich,“ Bundesministerium für Inneres, Oktober 29, 2021, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=36736339382F3544637A4D3D; „Regierung präsentiert neues Krisensicherheitsgesetz,“ Bundesministerium für Inneres, vom November 08, 2022, abgerufen am September 20, 2023, https://bmi.gv.at/news.aspx?id=7A2F4A45616F656838584D3D; „Stocker: Krisensicherheitsgesetz ist Basis für effizientes Management akuter Ernstfälle,“ OTS, vom Juni 21, 2023, abgerufen am September 20, 2023, https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230621_OTS0170/stocker-krisensicherheitsgesetz-ist-basis-fuer-effizientes-management-akuter-ernstfaelle.

[44] “European Parliament resolution of 01 June 2023 on foreign interference in all democratic processes in the European Union, including disinformation,” European Parliament, abgerufen am September 20, 2023, https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0219_EN.html.

[45] “Recommendations for reform of European Parliament’s rules on transparency, integrity, accountability and anti-corruption”, European Parliament, abgerufen am September 20, 2023, https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0292_EN.html.

[46] “Mission,” EUvsDisinfo, European External Action Service (EEAS), abgerufen am September 20, 2023, https://euvsdisinfo.eu/de/about-de/.

[47] “EDMO at a glance,” European Digital Media Observatory, abgerufen am September 20, 2023, https://edmo.eu/edmo-at-a-glance/.

[48] Clemens Pig, Democracy dies in Darkness. Fake News, Big Tech, AI: Hat die Wa(h)re Nachricht eine Zukunft? (Wien – München: Brandstätter Verlag, 2023), 34.

[49] „defalsif-AI,“ Projekte, Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, abgerufen am September 20, 2023, https://projekte.ffg.at/projekt/3804724.

[50] Siehe aktuelle Diskussionen im globalen Branchenverband International association for the measurement and evaluation of communication (AMEC): „Leveraging Generative AI and LLMs for PR and Comms Measurement and Evaluation: an introduction,“ AMEC, abgerufen am September 20, 2023, https://amecorg.com/2023/04/leveraging-generative-ai-and-llms-for-pr-and-comms-measurement-and-evaluation/ sowie “AMEC Innovation Hub Series: Using Generative AI in Measurement & Analytics: Pitfalls & Opportunities,” AMEC, abgerufen am September 20, 2023, https://amecorg.com/2023/09/impact-on-business-of-generative-ai-from-obscure-technical-jargon-into-a-phrase-we-now-encounter-daily/.

[51] Bundesministerium für Landesverteidigung: Unser Heer 2030, Die Antwort auf künftige Bedrohungen (Wien, 2019), 116-117, abgerufen am September 20, 2019, https://www.bmlv.gv.at/archiv/a2019/unserheer2030/pdf/zustandsbericht_unserheer2030.pdf.

[52] Bundesministerium für Landesverteidigung Direktion Fähigkeiten & Grundsatzplanung: Landesverteidigungsbericht 2022 gemäß Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (Wien, 2023), 14, abgerufen am September 20, 2023, https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2022.pdf.

[53] Larry Tye, The Father of Spin: Edward L. Bernays and the Birth of Public Relations (London: Picador, 2002), 100.

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